Drucksache - 1406/3
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah eine Einwohnerversammlung nach § 42 Satz 3 BezVG für die Anwohner/-innen und Betroffenen der Lentzesiedlung durchzuführen. Der BVV ist
bis zum 31.10.2009 zu berichten. |
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