Drucksache - 1414/3
1. Bürgerfrage Herr
Ralf Gollin Rudolstädter Str. 24Seit Jahren befindet sich ein Dreckhaufen gegenüber dem Haus Rudolstädter
Str. 24 unter der Autobahnbrücke - muss das in einem Wohngebiet sein? Könnten nicht Überlegungen angestellt werden, diesen Platz so zu nutzen,
wie es in Steglitz (Kulighofstr., Rathaus Steglitz) getan wurde? 2. Bürgerfrage Frau
Christiane Knoblauch Gerhart-Hauptmann-AnlageWie kann es sein, dass der städtebauliche Vertrag (mit rechtlicher
Bindung zwischen dem Investor und dem Bezirk) unterschrieben worden ist und
damit rechtsverbindliche Voraussetzungen für eine Bebauung noch vor
einer Offenlegung des Bebauungsplanes IX-60-2 im Bezirksamt geschaffen worden
sind? 3. Bürgerfrage Herr
Joachim Neu “Gedenkarbeit”
im Bezirk - Irrungen und Wirrungen? Trifft es zu, dass das Bezirksamt auf Grundlage eines Beschlusses der BVV
nur noch Frauen bei (Um)Benennungen von Straßen, Plätzen und Brücken
berücksichtigt? Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der oben erwähnte Beschluss vorrangig
von Frauen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus und von Frauen, die
durch Zivilcourage im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit usw. in Erscheinung
getreten sind, ausgeht und auch die AV zu § 5 des Berliner Straßengesetzes
Männer nicht ausschließt? Wird das Bezirksamt einem Beschluss der BVV folgen, der eine
Straßenbenennung nach Friedrich Hollaender oder Siegfried Kracauer - nach
Vorstellungen einzelner Parteien - ausschließt? Wie steht das Bezirksamt zu der Kritik des Kulturstaatssekretärs Andre
Schmitz, der bei der Einweihung der Gedenktafel für Friedrich Hollaender dem
Bezirk Verhinderung, zumindest Verzögerung des Gedenkens durch obige
Beschlusslage vorwarf? Trifft es zu, dass der Senat durch Änderung der Verwaltungsvorschriften
nur noch (Um)Benennungen - zur Verhinderung von Missverständnissen - mit Angabe
des Vornamens des Geehrten duldet? 4. Bürgerfrage Frau
Ilona Milatz BaumfällungenWelche Gesetze, welche Rechtsvorschriften, welche zwingenden Gründe
berechtigen das Bezirksamt, die zuständige Behörde, gegen die geltende
Baumschutz-Verordnung und gegen die Rechte der Bürger zu verstoßen, in dem an
der Südost-Ecke der öffentlichen Gerhart-Hauptmann-Anlage (GHA) fünf
hochgewachsene, 40-60jährige gesunde, schatten- und sauerstoffspendende
Bäume, die wegen ihrer schutzwürdigen Naturqualität, ihres Umfangs und Alters,
nicht gefällt werden dürfen, rechtwidrig gefällt werden sollen, um einem
zweifelhaften Investor einen Gefallen zu erweisen, drei Meter nahe der
Bundesallee einen Spielplatz für Kinder, Jugendliche und deren Eltern zu
schaffen, nachdem schon auf dem Festspielgelände der GHA in den vergangenen
Jahren gesunde Bäume im Nutzwert für Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasserhaushalt,
Umwelt, Klima in Höhe von ca. 650.000 € mit Wissen und Willen der Baubehörde
gefällt wurden, und indem auch nach der vorliegenden Planung dieser Behörde in
naher Zukunft weitere 15-20 gesunde Bäume auf dem geplanten Bauareal und in
dessen Nachbarschaft ausgerottet werden sollen? |
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