29.08.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Beratungsbeiträge: BV Kühne, Krüger
Beratungsbeiträge: BV Krüger, Lindner,
Kühne
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, durch welche
verkehrsberuhigenden Maßnahmen die aktuellen Verkehrsprobleme rund um den
Bautzener Platz gelöst werden könnten. Hierbei ist insbesondere darzustellen,
welche Maßnahmen in der Bautzener Str. dazu führen könnten, den querenden
Verkehr zwischen der Yorck- und Monumentenstr. zu unterbinden um hierdurch die
Verkehrssicherheit der AnwohnerInnen zu erhöhen und den zunehmenden Verkehrlärm
zu reduzieren. Als Beispiel dienen hierfür z.B. die verkehrsberuhigenden
Maßnahmen im nahegelegenen ”Kulmer Kiez”.
16.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.3 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr –
Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für
Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste.
26.05.2008 - Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
Ö 4.8 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende gibt den Hinweis ans BA, dass hinsichtlich der
Querschnittsänderung und Reduzierung der Durchfahrtsbreite sowie daraus
resultierender Beschädigunen an
Der Vorsitzende gibt den Hinweis ans
BA, hinsichtlich der Querschnittsänderung und Reduzierung der Durchfahrtsbreite
die Straßenabschnitte getrennt zu betrachten; er fügt erklärende Erläuterungen
sowie die Bitte an, dass BA möge, insbesondere im Bereich Großgörschenstraße
Richtung Yorckstraße, nochmals prüfen, ob gerade dieser Bereich entsprechend
eingeengt werden könne, um den Verkehr auf die Geschwindigkeit zu reduzieren,
die für den gesamten Streckenabschnitt gilt.
Hierzu folgen ausführliche Anmerkungen
seitens des Stadtrates.
Eingehend auf die Anmerkungen des
Bezirksamtes, bezüglich der nicht ausreichenden eigenen Personalkapazitäten
hinsichtlich der verkehrlichen Beurteilung eine Prüfung vorzunehmen, bemerkt
der Vorsitzende, dass ein externes Gutachten eingefordert werden könne.
Nach kurzer Debatte, in der auch
Anwohner aus ihrer Sicht die Situation schildern, wird die Mitteilung zur
Kenntnis genommen.