Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am
13.12.2006 wurde Herr Karl-Heinz Cohrs zum Bürgerdeputierten für den
Ausschuss für Bildung und Kulturgewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1
Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Cohrs hat den Verzicht mit Schreiben vom 14.04.2008, eingegangen im Büro der BVV am 15.04.2008 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Nach § 25
(1) BezVG i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die
Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten
beendet ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Cohrs mit Ablauf
des 16.04.2008 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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