Drucksache - 0651/XVIII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

 

Herr Karl-Heinz Cohrs

 

zum Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kulturgewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Cohrs hat den Verzicht mit Schreiben vom 14.04.2008, eingegangen im Büro der BVV am 15.04.2008 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Nach § 25 (1) BezVG i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Cohrs

 

mit Ablauf des 16.04.2008 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 

 
 

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