Drucksache - 0626/XVIII
Wir fragen
das Bezirksamt. 1.
Welche
planungsrechtlichen Ziele verfolgt das Bezirksamt mit dem Beschluss zur
Aufstellung eines B-Planes für das Gelände rund um das Gasometer in Schöneberg
und welche Ziele sind hierfür für die Anwohnerinnen und Anwohner von besonderer
Bedeutung? 2.
Wie
verträgt sich die ausgelegte B-Planung mit der bestehenden
Bereichsentwicklungsplanung? 3.
Welche
planungsrechtlichen Änderungen sind konkret vorgenommen worden und sind
hierdurch eine Wertsteigerung des Grundstückes gegeben? 4.
Welches
öffentliche Interesse liegt dem besagten B-Planverfahren zu Grunde? 5.
Welche
Gebäudeausmaße, welche Nutzungen und welcher Umsetzungszeitraum sind bei dem
geplanten Bauvorhaben zu erwarten? 6.
Welche
konkreten Anhaltspunkte hat das Bezirksamt für die konkrete Realisierung
gewinnen können? 7.
Wie
bewertet das Bezirksamt das Bauvorhaben und wie wird sich das Bauvorhaben auf
die Schöneberger Insel und ihre Einwohner/-innen auswirken? 8.
Welche
Gründe gab es die öffentliche Auslegung ausgerechnet in die Ferien zu legen? Warum
hat das Bezirksamt bisher keine Einwohnerversammlung durchgeführt? 9.
Ist
es richtig, dass bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt und wenn
ja, welche Gründe liegen hierfür vor? Welche Verkehrsbelastungen werden durch das Bauvorhaben erwartet
und welche Maßnahmen werden für die verkehrstechnische Erschließung des
Standortes ergriffen? Ist es richtig, dass die verkehrstechnische Erschließung
z.T. über das Hundeauslaufgebiet am Tempelhofer Weg, d.h. direkt neben der
Schule erfolgen soll? Welche Verkehrsbelastungen sind von dem Parkhaus zu
erwarten und von welchen Verkehrsbewegungen wird dabei ausgegangen? |
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