Drucksache - 0625/XVIII  

 
 
Betreff: Verlagerung der Feuerwache Feurigstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
14.05.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschl.Empf.
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.05.2008 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und der aktiven Beteiligung der Bürgerinitiative zu prüfen, ob eine Verlagerung der Feuerwache Feurigstraße zum in der Entwicklung befindlichen Gewerbegebiet Naumannstraße / Kolonnenstraße möglich ist. Ferner soll geprüft werden, wie ein dauerhafter Leerstand des Gebäudekomplexes verhindert werden kann und welche Nachnutzungsmöglichkeiten bestehen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und dort um eine Stellungnahme zu dem o.g. Beschluss gebeten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat damals hierzu folgendes mitgeteilt:

 

Es besteht derzeit nicht die Absicht, die Feuerwehrwache Schöneberg aus der Feurigstraße zu verlagern. Weder ergibt sich zur Erreichung der Schutzziele die Notwendigkeit einer örtlichen Veränderung, noch ist ein die voraussichtlichen Kosten rechtfertigender Nutzen erkennbar. Eine Verlagerung der Feuerwehrwache könnte allenfalls von Interesse sein, wenn Räumlichkeiten in hinreichendem Umfang zur Verfügung stünden, um auch die Feuerwehr-Schule in diesem Gewerbegebiet unterzubringen und die Finanzierung gesichert wäre. Hierbei wäre BIM GmbH zu beteiligen.

gez. Ulrich Freise“

 

Diese Stellungnahme wurde aufgrund eines Büroversehens nicht an die BVV weitergeleitet, so dass das Bezirksamt sich in dieser Legislaturperiode erneut an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt hat und um eine neue Prüfung des damaligen Beschlusses der BVV gebeten hat.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Ich habe die Feuerwehr gebeten, den von Ihnen vorgeschlagenen Standort Tempelhofer Weg/Sachsendamm (Friedrich-Gerlach-Brücke) einsatztaktisch zu bewerten. Dies hat die Feuerwehr getan. Sie ist unter Berücksichtigung diverser Parameter (aktuelle Lage und Einsatzsituation, regionale und überregionale Anbindung der Wache, Abgrenzung der Einsatzgebiete zu den benachbarten Wachen Tempelhof und Wilmersdorf und Auswirkung einer Verlagerung auf die Versorgung im Einsatzgebiet dieser beiden Wachen) zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verlagerung der Feuerwache an den genannten Standort zu einer deutlichen Verschlechterung der Eintreffzeiten im jetzigen Versorgungsgebiet führen würde.

 

Zudem würde sich durch die Verlagerung der Versorgungsbereich zwischen der Feuerwache Schöneberg und der westlich gelegenen Feuerwache Wilmersdorf vergrößern, was dort ebenfalls zu einer deutlichen Versorgungsverschlechterung führen würde.

 

Insgesamt wird die Verlagerung an den vorgeschlagenen Standort von der Feuerwehr aus einsatztaktischer Sicht als nicht sinnvoll bewertet. Dieser Bewertung schließe ich mich an. Zudem gebe ich zu bedenken, dass das Land Berlin angesichts einer Sanierung Staus in Höhe von rund 141 Millionen € allein bei den von der Feuerwehr genutzten Gebäuden darauf achten muss, die richtigen Prioritäten zu setzen. Vor diesem Hintergrund habe ich erhebliche Zweifel daran, dass eine Standortverlagerung, die mit Baukosten zweistelliger Millionenhöhe verbunden wären, die nötigen haushaltspolitischen Rückhalt finden würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernd Krömer“

 
 

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