Drucksache - 0222/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei allen
Gestaltungen, die die Schulen betreffen (also auch bei den Freiflächen), die
Schule mit allen Gremien gemäß § 76 Schulgesetz beteiligt wird. Insofern ist
also auch eine Teilnahme der Schüler und Schülerinnen gegeben, die tatsächliche
Beteiligung der Schüler an diesen Gremien ist nicht vom Schulträger zu
gewährleisten. Die Mitbestimmung haben zahlreiche Schulen (u.a. 39.
Grundschule, Kiepert-Grundschule, Nahariya-Grundschule) bereits bei der
Umsetzung der IZBB-Maßnahmen wahrgenommen. In diesen Abstimmungsprozessen haben
die Schulen eigene Prioritäten zu den Spielangeboten gesetzt. Die inhaltliche Gestaltung ging von vielseitigen
Interessenlagen aus, die nicht nur durch Fußballangebote, Spielgeräte für
bestimmte Altersgruppen oder Sandflächen geprägt waren und in der Entscheidung
der Schulen lagen. Dies wurde durch die eingeholten Stellungnahmen der
genannten Schulen sehr deutlich: ·
Werbellinsee-GS: Ein defektes Spielgerät wurde durch die Schule selbst ersetzt. Des
weiteren hat man eine Kletterspinne als Spende erhalten. Zusätzliche
Spielgeräte hätten auf der begrenzten Schulhoffläche keinen Platz. In der
Schulkonferenz wurden keine Anträge auf weitere Spielangebote gestellt, es muss
sich daher um eine Einzelmeinung handeln. ·
Kiepert-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore sowie Fußballwände, dies wird
als ausreichend empfunden und weitere Tore hätten zudem auf der begrenzten
Schulhoffläche keinen Platz. Die weiteren Spielmöglichkeiten beinhalten ein
Kletterhaus mit Rutsche, Reckstangen, Balancierstrecken, Tischtennisplatten,
Schwingebrücke sowie 6-sitzige Schaukel und bieten offenkundig umfassende
Angebote für alle Altersgruppen. In der Schulkonferenz wurden keine Anträge auf
weitere Spielangebote gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung
handeln. ·
Lindenhof-GS: Die Schule legt weniger Wert auf das Aufstellen von Spielgeräten als
vielmehr auf die Entsiegelung des Schulhofes. Hierzu gibt es bereits ein sehr
engagiertes Projekt aus Schule, Förderverein, Eltern und dem Nachbarschaftsheim
Schöneberg, das eigeninitiativ die Gestaltung der Schulhofflächen in Angriff
nimmt (z.B. durch die Verwendung von Baumaterialien vom Fachbereich Natur). Des
weiteren erhielt die Schule im Rahmen eines Wettbewerbes eine sogenannte
“Bewegungsbaustelle” für den Schulhof. ·
Paul-Natorp-Oberschule: Aufgrund der seit 2003 am Standort der stattfindenden
Grundsanierung ist derzeit keinerlei Freiflächengestaltung möglich, erst nach
Abschluss der Baumaßnahme kann mit der Schule gemeinsam eine Freiflächenplanung
entwickelt werden. Somit bestehen keine entsprechenden Anträge von Seiten der
Schule. ·
39. GS:
Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird als ausreichend empfunden.
In der Schulkonferenz wurden weder Anträge auf zusätzliche Fußballtore noch
Bedarf an weiteren Bällen gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung
handeln. Zudem wäre die Beschaffung von Bällen im Rahmen des Schulbudgets
jederzeit möglich. ·
Fläming-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird als ausreichend
empfunden. In der Schulkonferenz wurde kein entsprechender Antrag gestellt, es
muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln. Weitere Fußballtore hätten zudem
auf der begrenzten Schulhoffläche keinen Platz bzw. würden zur Verdrängung der
vielfältigen Spielangebote für alle Altersgruppen (Kletterangebote,
Balancierstrecken, Schachbretter, Sandgrube, Wasserpumpe) führen. ·
Nahariya-GS: Der Schulhof verfügt über 2 Fußballtore, dies wird bisher als
ausreichend empfunden. In der Schulkonferenz wurde kein entsprechender Antrag
gestellt, es muss sich daher um eine Einzelmeinung handeln. Hinsichtlich der Beschaffung von mobilen Spielangeboten
(Bälle, Netze, Tore, Sitzgelegenheiten) können und handeln die Schulen
eigenverantwortlich im Rahmen ihres eigenen Schulbudgets. Diese Finanzmittel
können u.a. für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung, IT-Technik oder kleine
bauliche Unterhaltung verwendet werden. Die Schulkonferenzen mit den
Finanzkommissionen entscheiden vor Ort über die Mittelverteilung der Schule und
haben für solche Ausstattungen zum Teil Rücklagen gebildet. Die Entsiegelung von Schulhöfen wird nicht grundsätzlich von
allen Schulen gewünscht, da dies zu erheblichen Verschmutzungen, insbesondere
Feinstaubbelastung, im Schulgebäude führen kann. Bei konkreten Anträgen der
Schulen ist der Schulträger bemüht, weil auch Bewirtschaftungskosten
(Niederschlagswasserentgelte) gespart werden, dies in Abstimmung mit der
Bauabteilung und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen (z.B.
Ludwig-Heck-Grundschule im SSSP-Programm 2007). Im übrigen erfolgt jährlich eine Abfrage an allen Schulen zu
konkreten Wünschen in der Instandhaltung und Veränderung der Freiflächen, die
nach finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung des
Fachbereiches Natur umgesetzt werden. Dabei wird vom Fachbereich Natur seit
Jahren deutlich gemacht, dass insbesondere die Finanzierung neuer
Sitzgelegenheiten und Fußballtore und deren notwendiger Pflege nicht mehr aus
der baulichen Unterhaltung möglich ist. Diese Maßnahmen können lediglich bei einer
Schulhofumgestaltung als quasi Neubaumaßnahme (Spielplatzsanierungsprogramm,
SSSP oder Eigenfinanzierung der Schule) realisiert werden. |
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