Drucksache - 0701/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Mitte von Berlin 0701/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme
über
Gründerzentrum in Moabit realisieren
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0701/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, weitere Anstrengungen gegenüber dem Senat von Berlin und weitere Stellen zu unternehmen, um das Gründerzentrum Moabit-West zu realisieren.
Das Bezirksamt hat am 24.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ziel eines, durch die Initiativgruppe Innovationszentrum Elektromobilität mit Anlauffabrik und Gründer-Unit in Berlin erstellten Strategiepapiers war es, eine Anlauffabrik für den Bau von Modulen eines Elektro-Nutzfahrzeugs und eine Gründeretage/ -Unit räumlich und organisatorisch unter einem Dach zu vereinen.
Wie im 4. Zwischenbericht erläutert, sah die Organisationsstruktur des Innovationszentrums Elektromobilität mit Anlauffabrik und Gründer-Unit ein Betreibermodell vor. Die Finanzierung für die Anlauffabrik hätte durch einen privaten Investor erfolgen sollen und für die Gründerunit sollten durch das BA Mitte GRW-Mittel beantragt werden.
Nach Vorgesprächen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde deutlich, dass die Frage des Standortes im Hinblick auf die langfristige und nachhaltige Sicherung des Förderziels von zentraler Bedeutung ist. Der bis zu diesem Zeitpunkt in Erwägung gezogen Standort im ehem. AEG-Gebäude in der Sickingenstr.70/71, der sich in Privatbesitz befindet, schied nach reiflicher Abwägung der förderrechtlichen Risiken für das Land Berlin und insbesondere für das BA Mitte aus.
Als wesentlich interessanter erwies sich zunächst die Ansiedlung im Westhafen. Die Eigentumsbedingungen, Bereitschaft zur Kofinanzierung und das fachliche Interesse an Elektromobilität seitens der BEHALA boten ideale Bedingungen für eine Fördermaßnahme, die nun auch von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit gesteigertem Interesse aufgenommen wurde.
Auf Nachfrage beim zuständigen Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes und zusätzlich beim Umweltamt Mitte, ist die Errichtung eines Gründerzentrums in der Nähe der Tanklager nicht genehmigungsfähig. Das begründet sich einerseits durch ein Gutachten des TÜV Rheinland, das im Rahmen der Beachtung des §12 Abs. 1 der Seveso-Richtlinie den Abstand zu den Tanklagern regelt. Andere Standorte in Moabit stehen zurzeit leider nicht zur Verfügung.
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Unabhängig von der Standortfrage stellte sich in der Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut/IPK, das für den Teil der Anlauffabrik in der Verantwortung zu sehen war, heraus, dass die Vermarktungsreife der zu produzierenden Module eines Elektrofahrzeuges noch nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Ohne die Vermarktungsreife ist jedoch der Bedarf eines Gründerzentrums für Elektromobilität auf der Basis des bis dahin geplanten Konzeptes nicht abbildbar, weshalb es dann auch nicht zu einem Antrag auf Förderung aus GRW-kommen konnte.
Nach Abwägung aller Gegebenheiten ist damit das Vorhaben Gründerzentrum Moabit-West derzeit im Bezirk Mitte nicht realisierbar.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine, weil kein zusätzliches Personal benötigt wird.
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
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