Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
beim Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,
dass zum Zwecke der Herrichtung von
Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel
aus dem Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um
eine stärkere Nutzung durch Frauen
und Mädchen zu fördern.
Im Rahmen baulicher
Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein
besonderes Augenmerk auf eine
mädchen- und frauengerechte Ausstattung der
Sportstätten (siehe DS/1667/II
Mädchen- und Frauengerechte Sportstätten) gelegt
wird.
Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu
berichten.
Begründung:
Eine Förderung des Mädchen- und
Frauensports erfordert auch bauliche
Veränderungen an Sportstätten, deren
Finanzierung umfassend sichergestellt
werden müssen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
beim Senat dafür einzusetzen,
dass zum Zwecke der Herrichtung von
Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel
aus dem Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um
eine stärkere Nutzung durch Frauen
und Mädchen zu fördern.
Im Rahmen baulicher
Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein
besonderes Augenmerk auf eine
mädchen- und frauengerechte Ausstattung der
Sportstätten (siehe DS/1667/II Mädchen-
und Frauengerechte Sportstätten) gelegt
wird.
Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu
berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der BVV
ist bis August 2006 zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Text
des Beschlusses vom 22.03.2006 wird wie folgt geändert:
Der BVV
ist bis August 2006 zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage!
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.