Drucksache - DS/1994/II  

 
 
Betreff: Herrichtung von Sportstätten zur Förderung des Mädchen- und Frauensports
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDS/SPD/B'90/Vorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 14.03.2006 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

dass zum Zwecke der Herrichtung von Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel

aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um

eine stärkere Nutzung durch Frauen und Mädchen zu fördern.

 

Im Rahmen baulicher Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein

besonderes Augenmerk auf eine mädchen- und frauengerechte Ausstattung der

Sportstätten (siehe DS/1667/II Mädchen- und Frauengerechte Sportstätten) gelegt

wird.

 

Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

Eine Förderung des Mädchen- und Frauensports erfordert auch bauliche

Veränderungen an Sportstätten, deren Finanzierung umfassend sichergestellt

werden müssen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen,

dass zum Zwecke der Herrichtung von Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel

aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um

eine stärkere Nutzung durch Frauen und Mädchen zu fördern.

 

Im Rahmen baulicher Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein

besonderes Augenmerk auf eine mädchen- und frauengerechte Ausstattung der

Sportstätten (siehe DS/1667/II Mädchen- und Frauengerechte Sportstätten) gelegt

wird.

 

Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der BVV ist bis August 2006 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Text des Beschlusses vom 22.03.2006 wird wie folgt geändert:

 

Der BVV ist bis August 2006 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage!

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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