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Drucksache - DS/1994/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
beim Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass zum Zwecke der Herrichtung von
Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel aus dem Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um eine stärkere Nutzung durch Frauen
und Mädchen zu fördern. Im Rahmen baulicher
Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein besonderes Augenmerk auf eine
mädchen- und frauengerechte Ausstattung der Sportstätten (siehe DS/1667/II
Mädchen- und Frauengerechte Sportstätten) gelegt wird. Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu
berichten. Begründung: Eine Förderung des Mädchen- und
Frauensports erfordert auch bauliche Veränderungen an Sportstätten, deren
Finanzierung umfassend sichergestellt werden müssen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
beim Senat dafür einzusetzen, dass zum Zwecke der Herrichtung von
Sportstätten, Investitionsmittel und Mittel aus dem Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm genutzt werden können, um eine stärkere Nutzung durch Frauen
und Mädchen zu fördern. Im Rahmen baulicher
Unterhaltungsmaßnahmen ist sicher zu stellen, dass ein besonderes Augenmerk auf eine
mädchen- und frauengerechte Ausstattung der Sportstätten (siehe DS/1667/II Mädchen-
und Frauengerechte Sportstätten) gelegt wird. Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung zu
berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der BVV
ist bis August 2006 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der Text
des Beschlusses vom 22.03.2006 wird wie folgt geändert: Der BVV
ist bis August 2006 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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