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Drucksache - DS/1961/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen
Wohnungsbaugesellschaften mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für jene
Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen müssten, ein
„Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein Umzug
erforderlich wird. Begründung: Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld
-II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu
erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere
Wohnung zu beziehen. Für diese „kritischen Fälle“ können
Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese
Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften -
als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber
den Mietern nachkommen. Änderungsantrag der
Linkspartei.PDS: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert mit den im Bezirk tätigen
städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Wohnungsgenossenschaften sowie den
großen privaten Wohnungsunternehmen mit der Zielsetzung zu verhandeln, dass für
jene Mieterhaushalte, die nach der „AV Unterkunft“ umziehen
müssten, ein „Mietrabatt“ in der Höhe eingeräumt wird, dass kein
Umzug erforderlich wird. Begründung: Die Jobcenter überprüfen gegenwärtig die Arbeitslosengeld
-II-Empfänger auf Angemessenheit der Miete. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu
erwarten, dass einzelne Mieter aufgefordert werden, eine kostengünstigere
Wohnung zu beziehen. Für diese „kritischen Fälle“ können
Wohnungsbaugesellschaften ihren Verhandlungsspielraum nutzen, um für diese
Mieter in Einzelfällen die Miethöhe zu senken. Die Wohnungsbaugesellschaften -
als städtische Unternehmen- können damit ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber
den Mietern nachkommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des
Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und für Personal,
Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1961/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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