Drucksache - DS/2091/II  

 
 
Betreff: Private Wettbüros
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Beckers, Peter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie viele private Wettbüros sind im Bezirk gemeldet?

 

2. Wie war die Genehmigungspraxis im Bezirk vor dem Urteil des

Bundesverwaltungsgericht vom 28.3.2006?

 

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung

bezüglich bestehender privater Wettbüros im Bezirk?

 

4. Welche Beratungs- und Hilfeangebote für Spielsüchtige bestehen im Bezirk?

 

Herr Postler:

Zu 1: in der Datengewerbebank befinden sich 81 Einträge, die diesen Zusatz haben. In der Regel bare auch in Kombination mit anderen Gewerbebereichen, weiß ich Zeitungsverkauf, aber zumindest die Leute im Wirtschaftsausschuss wissen das, dass die MIGEWA daran krankt, dass sie sehr häufig auch Gewerbetreibende nicht abmelden, weil dazu kein Zwang besteht, wie etwa bei der KHK und von daher hier Datenfriedhöfe vor uns hertragen, die solche Aussagen immer schwierig werden lassen, aber das ist erst mal die erste Aussage, aber die ist mit Vorsicht zu genießen. Zu 2: Das Bezirksamt war nicht Genehmigungsbehörde, sondern das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten und hier der Bereich zentrale Ordnungsaufgaben und Einwohnerwesen. Die Zahlen, die diese Behörde hat, sind uns nicht bekannt. Ich will aber, weil es in dem Zusammenhang interessant ist und die Überleitung ist zur vorläufig zukünftigen Praxis aus einem Rundschreiben zitieren „ bis zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes haben die meisten die Oberverwaltungsgerichte, aber auch das Bundesverfassungsgericht die sofortige Vollziehung von Untersagungsverfügungen gegen private Wettbüros aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wiederhergestellt. Somit war den Ordnungsbehörden ein angemessenes Vorgehen gegen die privaten Wettgüter nicht möglich, da erst von der seinerzeit noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem anhängenden Verfahren gegen den Freistaat Bayern eine Klärung der Rechtslage erwartet wurde.“ Das hat u.a. dazu geführt, dass die Gewerbebehörden bundesweit die entspr. Anzeigen entgegen genommen haben und deren Empfang mit dem Hinweis auf das Erfordernis eine Erlaubnis, in diesem Fall die Landesbehörde bestätigt haben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat sich die Rechtslage insoweit geklärt, also es nunmehr eindeutig klargestellt wurde, dass während der Übergangszeit der gesetzlichen Neuregelung das gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten nicht von jeweiligen Bundesland veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen sind und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen. Über die hierzu eingeleiteten Maßnahmen der zuständigen Ordnungsbehörde, des Landesamtes werden sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Dieses unverzügliche Zur Kenntnissetzung ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Weiter heißt es hier aber für die Gewerbebehörden,...“ ergibt sich aus dem Urteil die Notwendigkeit, Gewerbeanzeigen mit dem wie auch immer umschriebenen Geschäftsgegenstand Sportwetten wegen der nunmehr eindeutig feststehenden Rechtswidrigkeit dieser Betätigung zurück zuweisen“. Also, wir haben jetzt auch selbst die Möglichkeit eine Anmeldung, die ja noch keine Erlaubnis ist, zu verweigern. Zu 3: Es steht uns natürlich nicht an, ein Bundesverfassungsurteil zu kommentieren. Die Rechtslage ist in etwa klar, allerdings ist hier ausgewiesen, dass bis zum 31.12.2007 eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, also bis dahin auch noch keine klaren Regelungen, aber für uns heißt das erst mal, selbst eine Anzeige werden wir nicht entgegen nehmen. Zu 4: Wir haben keine explizit für diese Suchtform ausgewiesene Beratungsstelle, allerdings bietet die Suchtberatung Friedrichshain in der Finowstraße Angebote für Spielsüchtige und wir haben überregional das Kaffe Beispiellos, ein Kaffe für Abhängige und Gefährdete Glücksspieler und ihre Angehörigen in der Straße Große Hamburger 18, also nicht weit entfernt von uns.

   

 
 

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