Drucksache - DS/2094/II  

 
 
Betreff: Bundeseinheitliche Standards bei der Einbürgerungspraxis (¿Eckpunkte¿)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Cetinkaya, Istikbal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Einigung der Innenministerkonferenz (Mai 2006) auf bundeseinheitliche Eckpunkte bei der Einbürgerungspraxis; insbesondere von

Einbürgerungskursen an dessen Ende ein schriftlicher und mündlicher Sprachtest steht?

 

2. Ist die Verhängung von Sanktionen gegen Menschen sinnvoll, die sich weigern, einen Einbürgerungskurs zu besuchen; etwa durch Kürzungen bei staatlichen Leistungen?

 

3. Befürchtet das BA, dass beim Aufstellen immer neuen Hürden die Zahlen für die Einbürgerungen weiter zurückgehen?

 

4. Wie bewertet das BA die Forderung der Innenminister, dass die Kurse von den Einbürgerungswilligen selber zu finanzieren sind?

 

 

Herr Postler:

Zu 1: Das Bezirksamt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bewertung vornehmen. Sachkundige Juristen gehen davon aus, dass es zu verschiedenen Gesetzesänderungen kommen wird . Diese liegen aber selbst im Entwurf noch nicht vor und wir haben den Eindruck, dass der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der Regierungskoalition noch nicht abgeschlossen ist. Zu 2: Im Rahmen der gegenwärtigen gültigen Gesetze ist eine Zwangseinbürgerung nicht vorgesehen. Bisher auch nicht abzusehen aus den Diskussionen, folglich ist die Stellen eines Einbürgerungsantrages feiwillig und der Gesetzgeber hat keine Möglichkeiten Sanktionen zu verhängen. Zu 3:Das Bezirksamt vermutet, dass diese These zutreffen könnte, allerdings ist auch festzustellen, dass aufgrund der im Raum stehenden Großwetterlage Einbürgerungen auch zugenommen haben, vermutlich auch vor dem Hintergrund der bösen Erwartungen, dass alles noch viel viel schlimmer kommen könnte. Stichwort auch Wissenstest aus Hessen oder Badenwürtenberg und von daher wird auch Gelegenheit genommen worden ist, nach bisherigen Regeln die Einbürgerung vorzunehmen. Zu 4: Hier können wir ebenfalls noch keine Bewertung vornehmen. In der Beschussniederschrift der Ministerkonferenz heißt es, dass es in Bezug auf die Finanzierung noch keine eindeutige Beschlusslage gibt, denn es heißt dort, die Kurse sind in der Regel von Einbürgerungswilligen zu finanzieren. Sollte sich allerdings der Gesetzgeber für diesen Weg entscheiden, dann gehen wir sehr wohl davon aus, dass dies eine erhebliche Hürde sein wird, gerade auch in unserem Bezirk, was wir natürlich nicht wollen, weil uns ja daran gelegen ist, dass auch die MitbürgerInnen in unserem Bezirk, die noch keinen deutschen Pass haben, ihn erlangen und damit auch die demokratischen rechte, wie Wahlen oder auch Bürgerbegehren in Anspruch nehmen zu können, aber wie gesagt, es gibt noch keine schlussendliche Regelung, auch zu dieser Frage.

 

 

 
 

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