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Drucksache - DS/2077/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, in der Dienstorganisation des Ordnungsamtes dafür Sorge zu tragen,
dass tageweise an besonders frequentierten Orten im Streifendienst vorrangig
das Verhalten von Hundehaltern kontrolliert wird. Begründung: Obwohl sich insbesondere auch durch bürgerschaftliches
Engagement die Zahl der “Tütenspender” im Bezirk erhöht hat und
viele Hundehalter sich ordnungsgemäß verhalten, ist das Problem des Hundekots
auf den Straßen nach wie vor groß. Einige Straßen, wie z.B. die Libauer Straße,
werden wie „inoffizielle Hundeauslaufgebiete“ benutzt. Eine
Verhaltensänderung wird nur zu erreichen sein, wenn ein Hundehalter bei
Fehlverhalten auch mit Sanktionen rechnen muss. Den BürgerInnen ist nicht zu
vermitteln, dass Falschparker mit schöner Regelmäßigkeit, sich fehlverhaltende
Hundehalter aber offenbar nur selten mit Sanktionen zu rechnen haben. Auch
trotz der geringen Personalausstattung des Ordnungsamtes sollte eine tage- oder
auch stundenweise Schwerpunktsetzung möglich sein. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird
beauftragt, in der Dienstorganisation des Ordnungsamtes dafür Sorge zu tragen,
dass tageweise an besonders frequentierten Orten im Streifendienst vorrangig
das Verhalten von Hundehaltern kontrolliert wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage ! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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