BV Richter begründet kurz den Antrag.
BzStR Schworck merkt an, der Fachbereich Gesundheit sei hier nicht zuständig. Zuständig sei der Fachbereich Grün, da es sich um eine Grünanlage handelt. Weiter merkt er an, es sei ihm nicht bekannt, dass an diesem Ort eine Rattenplage besteht, es seien im gesamten Berliner Stadtgebiet allgemein Ratten vorhanden. Es wäre sinnvoller, nicht die Bekämpfung auf dem gesamten Platz zu organisieren, vielmehr wäre es klug, das Grünflächenamt mit der Erforschung der Ursache und gegebenenfalls der Beseitigung dieser zu beauftragen.
BV Pschollkowski meint, es hätten bereits im Ältestenrat die Vertreter seiner Fraktion darauf hingewiesen haben müssten, dass dieser Antrag nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses Gesundheit fällt. Er findet es bedauerlich, dass der Ältestenrat wiederholt Anträge in die falschen Ausschüsse in der letzten Zeit überweist. Er stört sich weiterhin an der Formulierung einer Plage, dieser Begriff sei überzogen. Des weiteren sei ihm nicht bekannt, dass Bürger sich vermehrt über Ratten am Platz der Luftbrücke beschwert hätten.
BV Feldkamp fragt, ob es irgendwie bestätigt werden könne, dass Private an der Ursache der „Plage“ beteiligt seien. Ferner hält er einen BVV Antrag nicht für das geeignete Instrument zur kurzfristigen Meldung eines Einzelfalls.
BV Richter stimmt zu, dass die Überweisung in den Gesundheitsausschuss nicht die optimale Wahl war.
BzStR Schworck führt aus, das Gesundheitsamt ist zuständig für Privatgrundstücke. Als Beispiel führt er an, dass bei einem Rattenbefall auf einem Privatgrundstück die Mieter das Gesundheitsamt zu informieren haben, das Gesundheitsamt daraufhin eine Ortsbegehung zur Begutachtung durchführt. Bei Feststellung eines Befalls wird dann der Eigentümer des Privatgrundstücks verpflichtet, die Schädlingsbekämpfung auszuführen, nicht das Bezirksamt.
BV Hantke meint, die Meldung eines Rattenbefalls per BVV Antrag sei unangebracht und unnötig umständlich, es gebe bereits schnellere und direktere Wege so etwas zu melden, wie beispielsweise eine App. Grundsätzlich vermutet sie, dass die Anwesenheit der Ratten am Platz der Luftbrücke weniger mit Lebensmitteln in Verbindung stehe als mit den aktuell durchgeführten Bauarbeiten vor Ort.
BV Suka weist darauf hin, dass der Prozess der Rücküberweisung eine langwierige Angelenheit sei.
BV Stammen bekundet, er habe nichts gegen eine Abstimmung auch ohne zuständig zu sein, solange dieses Verfahren nach Geschäftsordnung zulässig sei.
BV Richter bekundet, er wünsche eine nachhaltige Lösung, daher wurde das Mittel des Antrages gewählt, er spricht sich für eine Abstimmung aus.
BV Pschollkowski spricht sich gegen eine Abstimmung aus, da der Ausschuss nicht zuständig sei, er empfiehlt die Rücküberweisung.
Die Drucksache wird mehrheitlich rücküberwiesen in die BVV.
Stimmen:
Zustimmung: 11 Ablehnung: 1 Enthaltungen: 0