Drucksache - 2202/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung vom 23. Juni 2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dass in der Wilhelm-von-Siemens-Straße von der B 101 (Großbeerenstraße) bis zur Feuerwache Mariendorf ein Parkverbot an den Ausfahrten von Baumarkt und Discounter eingerichtet wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Wenn ein Auto vom Parkplatz der von euch genannten Einkaufsmöglichkeiten fährt, muss der Fahrende nach § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ganz besonders aufmerksam sein. Denn er muss den Gehwegbereich, auf dem sich zu Fuß Gehende befinden, überfahren, um sich dann an den parkenden Autos vorbei in den fließenden Verkehr einzuordnen.
Der § 10 StVO sieht hierzu folgenden Formulierung vor:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Wir bitten darum, die Drucksache als erledigt anzusehen. |
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