Drucksache - 2202/XX  

 
 
Betreff: Parkverbot Wilhelm-von-Siemens-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Der Link zum Stream der BVV finden Sie im INFOBLATT Livestream vertagt   
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
11.06.2021 
51. öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte der Einladung.      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung vom 23. Juni 2021 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dass in der Wilhelm-von-Siemens-Straße von der B 101 (Großbeerenstraße) bis zur Feuerwache Mariendorf ein Parkverbot an den Ausfahrten von Baumarkt und Discounter eingerichtet wird.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Wenn ein Auto vom Parkplatz der von euch genannten Einkaufsmöglichkeiten fährt, muss der Fahrende nach § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ganz besonders aufmerksam sein. Denn er muss den Gehwegbereich, auf dem sich zu Fuß Gehende befinden, überfahren, um sich dann an den parkenden Autos vorbei in den fließenden Verkehr einzuordnen.


rden an dieser Stelle weiträumig Haltverbote angeordnet werden, bestünde die Gefahr, dass der Fahrende sich nicht mehr auf die zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg achtet und zügig auf die Fahrbahn einfährt. Das hätte zur Folge, dass neben den zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des fahrenden Verkehrs durch das zügige Ausfahren gefährdet werden könnten. Daher kann euer Wunsch nicht umgesetzt werden.

 

Der § 10 StVO sieht hierzu folgenden Formulierung vor:

 

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußngerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Wir bitten darum, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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