Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Thema Pflege/Pflegebedürftigkeit in Form von stationären Einrichtungen oder ambulanten Angeboten bei allen größeren Projekten der Stadtentwicklung mitzubedenken und planerisch zu berücksichtigen.
Begründung:
Der demografische Wandel bedingt, dass das Thema Pflege in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und allen Ebenen der Politik in den Fokus gerückt werden muss. Nach einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 2,75 Millionen auf 3,54 Millionen im Jahr 2020 ansteigen; dies entspricht einem Zuwachs von knapp 30 %. Für 2030 wird sogar mit einem Zuwachs von 80 % gerechnet. Die Zahl der erwarteten Pflegebedürftigen für das Jahr 2050 schwankt zwischen 3,2 und 5,9 Millionen (vgl. Enquete-Kommission Demografischer Wandel). Auch Tempelhof-Schöneberg macht bei dieser Entwicklung keine Ausnahme. Die Zahlen beweisen: Den Themen Pflege und Pflegebedürftigkeit muss größte Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Bei größeren Bauprojekten werden heute schon zu Recht hohe Anforderungen an die ausreichende Versorgung mit Kitas, Schulen und Parkplätzen gelegt. Dies gilt es, auf den Bereich Pflege zu erweitern.
BVV 18.12.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste (federführend).
GesIK 09.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Den Antrag abzulehnen.
SozBüD 16.01.2014
Zurückgezogen.
ÄR 28.01.2014
Drucksache ist nicht zurückgezogen, sondern wird vom Antragsteller geändert.
SozBüD 22.05.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Thema Pflege/Pflegebedürftigkeit in Form von stationären Einrichtungen oder ambulanten Angeboten bei allen größeren Projekten der Stadtentwicklung mitzubedenken und planerisch zu berücksichtigen.
BVV 04.06.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.