Drucksache - DS/0997/IV  

 
 
Betreff: Werbeflächen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.12.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk, um Werbeflächen auf privaten Grundstücken oder an privaten Gebäuden zu untersagen bzw. bestimmte Inhalte zu verwehren (z.B. sexistische Werbung)?

 

  1. Könnte über eine Gestaltungssatzung Einfluss auf das Aufstellen von Werbetafeln auf privaten Flächen genommen werden?

 

  1. Wie hoch sind die Einnahmen insgesamt, die der der Bezirk über Werbung auf Bezirksflächen generiert?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie viele Werbeflächen gibt es auf bezirkseigenen Flächen?

 

  1. Wo stehen die Werbeflächen, die sich aus dem Vertrag des Bezirks mit der Firma Ströer (zwecks Finanzierung von Brunnen und Toiletten) ergeben?

 

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich in der Ausführlichkeit antworten soll, wie mir die Verwaltung das aufgeschrieben hat.

 

Von der Zuschauertribüne: Äh, schönen guten Tag, ich muss Ihnen leider kurz in die Parade fahren. Wir haben eine Darbietung, wir sind in friedlicher Mission und wir sind für den Erhalt des Weihnachtsmarktes und gegen Sprachfaschismus. Wir wollen ein wenig singen, Oh Tannenbaum, Sie sind herzlich eingeladen, da mitzumachen.

... Gesangseinlage...  Ja, das war es schon. Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Abend.

 

Zu Frage 1: Ja, vielleicht darf ich dann als zuständiger Stadtrat für die Immobilie des Bezirks mal darauf hinweisen, dass der Weihnachtsbaum, der hier vor unserem Rathaus steht, auf dem Grundstück unseres Rathauses steht, das ist nicht öffentliches Straßenland, das ist ein bezirklicher Weihnachtsbaum, das vielleicht noch mal als Ergänzung zu dieser merkwürdigen Debatte der Vergangenheit.

 

Also, es ging, ich glaube, jetzt muss ich da doch die Frage noch mal kurz wiederholen von Herrn Schwarze, weil das sonst nicht mehr oder Sie lesen es mit in der Drucksache.

Also mit den Werbeflächen auf privaten Grundstücken ist es so, dass dort die Zuständigkeit beim Bauaufsichtsamt liegt, denn Außenwerbung ist genehmigungspflichtig. Die Prüfung erfolgt nach Planungsrecht auf Grundlage, ich lese jetzt die Paragraphen nicht vor ja, also Sie kriegen ja das Ganze ohnehin dann noch mal schriftlich und ich denke, ich versuche es ein bisschen flotter zu machen.

Also es wird geprüft planungsrechtlich auf Grundlage des Baugesetzbuches oder auf Grundlage des Baunutzungsplans bzw. dann der Baunutzungsverordnung und bauordnungsrechtlich wird es geprüft auf Grund der Berliner Bauordnung. Also das ist zum Beispiel das Thema Größe der Werbeplan an Baugerüsten und Länge ihrer Aufhängung, zeitliche Länge ihrer Aufhängung, das ist in der Bauordnung Berlin geregelt. Wenn festgestellt wird, dass der Antragsteller nicht gegen diese Gesetzesgrundlagen verstößt und dass keine Häufig von Werbeanlagen vorliegt und die Werbung in einem Mischgebiet angebracht oder aufgestellt werden soll, dann muss der Antrag genehmigt werden. Also ich kann nur sagen, wenn wir versuchen, etwas zu verhindern, da ist gleich 10 Minuten später der Rechtsanwalt am Telefon. Also es ist wirklich so, da wird auch mit harten Bandagen gefochten in diesem Bereich und deswegen können wir da nur nach Gesetz und Recht urteilen und alles andere halten wir nicht durch.

Planungsrechtlich wegen der Frage der sexistischen Werbung. Planungsrechtlich können auf Werbeinhalte kein ., kann kein Einfluss genommen werden. Die Werbung kann  nur nach Lage, Größe und Anzahl beurteilt werden, aber nicht nach den Inhalten. Allerdings ist es so im öffentlichen Straßenland, dass Tabakwerbung in unmittelbarer Nähe von Jugendzentren und Schulen verboten ist. Im Übrigen ist auch die Werbung mit pornografischen Inhalten verboten. So, wo die Pornografie anfängt, das können wir nicht beurteilen. Ich denke, das wird dann im Zweifel, wo sie aufhört auch nicht ., also das muss dann sicherlich über entsprechende Klageverfügung erstritten werden.

 

 

Zu Frage 2: So, könnte über eine Gestaltungssatzung Einfluss auf das Aufstellen von Werbetafeln auf privaten Flächen genommen werden? Ja, das ist grundsätzlich möglich für bestimmte ausgewählte repräsentative städtische Bereiche, die von besonderer städtebaulicher Kultur historischer und gestalterischer Bedeutung sind, zum Beispiel Kurfürstendamm oder Unter den Linden, wo die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Gestaltungsvorgaben formuliert, die auch im Wesentlichen die Werbeanlagen betreffen.

Das Instrument der Gestaltungssatzung kann aber nicht pauschal für einen ganzen Bezirk oder ganze Stadtteile eingesetzt werden. Steuerungsinstrumente liegen weiterhin im Bau- und Planungsrecht, Denkmalrecht, Ordnungsrecht sowie Gewerberecht. Im Denkmalrecht liegt es zum Beispiel beim Umgebungsschutz. Deswegen haben wir oder hat die Verwaltung die Werbung an dem Baugerüst für die Mühlenstraße 60, also das ist dieses Hochhaus, was Herr Henkel erstellt, versagt. Also dort wurde aus Gründen des Denkmalschutzes. Die Werbung nicht gestattet auf der gegenüberliegenden Seite, im Kerngebiet, die iPhone5-Reklame, die unsägliche große, die musste genehmigt werden, weil das ein Kerngebiet ist und es planungsrechtlich nicht zu verhindern ist für zwei Monate Laufzeit.

 

Zu Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen insgesamt, die der Bezirk über Werbung auf Bezirksflächen generiert? Das sind insgesamt ca. 320.000,00 EUR. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt erzielt Einnahmen in Höhe von 245.000,00 EUR. Die Serviceeinheit für Facility-Management erzielt auf Grundstücken des Finanzvermögens jährliche Werbeeinnahmen in Höhe von ca. 16.000,00 EUR. Das Ordnungsamt hat Einnahmen erzielt im Jahr 2012 in Höhe von knapp 40.000,00 EUR und im Jahr 2013, das ist allerdings für die ersten 10 Monate des Jahres 2013, in Höhe von 36.000,00 EUR.

Die Summen beinhalten die Einnahmen für Außenwerbung, Werbung für das Verteilen von Flyern, Werbeveranstaltungen aus besonderem Anlass, Werbung an Lichtmasten und Zirkuswerbung. Also die Zahlen kann ich Ihnen jetzt nicht im Einzelnen nennen, die Summe ist aber, wie gesagt, 36.000,00 EUR. Zusätzlich konnten für Werbung in Grünflächen Einnahmen in Höhe von 23.000,00 EUR erzielt werden. Das sind Werbetafeln und Werbung auf Uhren der Firma Ströhr.

 

Zu Frage 4: So, wie viele Werbeflächen gibt es auf bezirkseigenen Flächen? Wir haben auf 25 Flächen sogenannte Vier-Eintel-Plakatflächen. Ich habe hier Standortverzeichnis, ich verzichte darauf, das jetzt vorzulesen, wenn es recht ist oder soll ich es vorlesen? Nee ne. Ist angehängt.

In Grünflächen haben wir fünf Werbetafeln und vier Uhren mit Werbeflächen. Das sind die Uhren Franz-Mehring-Platz, Frankfurter Alle, Moskauer Straße, Kino Cosmos und Karl-Marx-Allee, Frankfurter Tor und Werbetafeln sind im Wesentlichen in der Stralauer Alle und eine am Platz der Vereinten Nationen.

 

Zu Frage 5: Wo stehen die Werbeflächen, die sich aus dem Vertrag des Bezirks mit der Firma Ströer zwecks Finanzierung von Brunnen und Toiletten ergeben? Das sind insgesamt vier Stück. Eine ist Frankfurter Allee gegenüber Nr. 55, die zweite Landsberger Allee / Ecke Friedensstraße, die dritte Straße der Pariser Kommune gegenüber Nr. 18D und Stralauer Allee gegenüber Nr. 20D. So, ich  hoffe, dass Ihre Frage soweit beantwortet ist.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ich will noch mal nachfragen zu den Werbeflächen auf bezirkseigenem Gelände. Sie sprachen ja glaube ich von 24, wie ich das gerade richtig in Erinnerung habe. Welche Möglichkeiten gibt es denn, die Werbeflächen jetzt zu reduzieren bzw. ganz aufzugeben, sprich also wie sind da die vertraglichen Gestaltungen? Können Verträge also relativ kurzfristig gekündigt werden?

 

zu Nachfrage 1: Also insgesamt haben wir 38 Werbeflächen auf Grundstücken des Finanzvermögens. Was die Kündigungsmöglichkeit angeht, kann ich nur sagen, wir haben unterschiedliche Verträge, unterschiedliche Laufzeiten und unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten. Das müsste ich erst zusammenstellen lassen, aber das kann ich Ihnen hier unmöglich beantworten. Wenn Sie jetzt vielleicht auch eine ganz bestimmte Stelle nachfragen wollen, okay. Gut.

Also ich möchte aber auch den Hinweis nicht verschweigen, also natürlich geht es auch darum, Einnahmen zu erzielen. Also wenn wir darauf verzichten, verzichten wir auch auf die Einnahmen. Also das Ganze ist natürlich so, dass wir in der Haushaltsplanaufstellung bestimmte Vorgaben bekommen für den Einnahmeteil des Haushalts und diese Werbemaßnahmen dienen natürlich auch dazu, das zu erfüllen.

 

Herr Putzer: Ja, mich würde noch interessieren, welche Möglichkeiten es denn gibt, die Genehmigung von groß-, oder kleinflächiger LED-Leuchtreklame zu versagen? So, wie es zum Beispiel bei der O2-World ist und ich glaube, die andere Sache war noch, die wir auch im Ausschuss diskutiert haben, die Möglichkeit, die nächtliche Beleuchtung von Werbetafeln auf privaten Grundstücken, wie man die unterbinden kann, ob das rechtlich möglich ist?

 

zu Nachfrage 2: Also die Werbung wird unter Umständen auch der Verkehrsflächengruppe Berlin vorgelegt mit der Abfrage, ob das eventuell negative Einflüsse auf den Verkehr hat, also sprich Blendwirkung. Das ist zum Beispiel auch erfolgt bei der Werbung, die jetzt aus den für mich nicht ganz nachvollziehbaren Gründen in der Warschauer Brücke aus diesen Dachfenstern da rauskommt. Ich glaube Sido oder irgend so ein anderes merkwürdiges Musikprodukt, und da ist die Blendwirkung abgefragt worden bei der VLB ., das wird auch bei anderen gemacht. Ansonsten bei der O2-Arena ist ja erstmalig in der Bundesrepublik ein Verfahren geführt worden wegen der sogenannten Lichtverschmutzung. Das ist bei diesen kleinen Werbetafeln eher nicht die rechtliche Dimension, aber das ist auch ein bisschen Neuland, weil diese LED-Technik wirklich ganz andere Möglichkeiten beinhaltet und da müssen wir auch mal gucken, welche Richtersprüche da mittlerweile in der Bundesrepublik vorliegen zu diesem Thema. Das ist also, wie gesagt, da haben wir keine abrupten Verfahren, also wir haben noch keins deswegen unterbunden.

 

 
 

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