Drucksache - DS/0994/IV  

 
 
Betreff: EA/023 Bebauungsplanung Ratiborstraße 14A-14G, Reichenberger Straße 92-94 und Landwehrkanal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.12.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir Pächter_innen der Flurstücke der Ratiborstraße 14 sind betroffen von der angestrebten Bebauungsplanung des o

Wir Pächter_innen der Flurstücke der Ratiborstraße 14 sind betroffen von der angestrebten Bebauungsplanung des o.g. Geländes. Wir haben mit Verwunderung die "Vorlage zur Kenntnisnahme" zum Bebauungsplanverfahren VI-149 (DS/0992/IV) für die BVV am 18.12.2013 eingesehen. Diese weicht inhaltlich von einem Beschluss der BVV vom 12.6.2013 ab (DS/0711/IV), welcher Bestandsnutzung und Grünfläche schützen sollte.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Besagen die Zahlen in der Drucksache DS/0992/IV, dass 2-3stöckige Gebäude auf 60% Grundfläche (d.h. KITA- und Gewerbe-Grundfläche) errichtet werden können, also auf 9600 m²?
     
  2. Wie sind diese Werte mit dem BVV-Beschluss vom 12.6 vereinbar, der  eine Bebauungsdichte nicht höher als die bisherige vorsieht?

 

 

DS 0994              .

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Zu Ihrer Frage, die ja eigentlich so ein bisschen eine Besorgnis ausdrückt, dass das jetzt alles komplett überbaut wird, muss ich Ihnen leider etwas planungsjuristisch antworten. Wie das am Ende aussieht mit der Flächenausdehnung, mit der Geschossigkeit und mit der Ausnutzung, das können wir jetzt am Anfang des Verfahrens noch gar nicht sagen. Das Verfahren selbst ist auch ein Prozess. Es gibt dort auch eine Beteiligung der Bürger, aber es ist natürlich auch so, dass die verschiedenen Interessen abgewogen werden müssen im Rahmen des Verfahrens, auch der Eigentümer, aber natürlich auch der Pächter und ich sage mal hier an dieser Stelle auch explizit der Öffentlichkeit, weil das, was wir mit diesem B-Plan-Verfahren machen, ist ja insbesondere, dass wir die Grünfläche überhaupt erst sichern, die ist nämlich überhaupt nicht gesichert im jetzigen Zustand. Insofern ist also hier dieser Aspekt drin.

Aber, das Problem ist, wir können auch jetzt nicht einfach nur sagen alles, wie es ist bleibt so und daraus machen wir einen Bebauungsplan. Also der würde dann ziemlich schnell kassiert werden und dann hätte man das Problem, dass das, was eigentlich bewahrt und auch weiterentwickelt werden soll, dann in hohem Maße gefährdet ist. Deswegen beschreibt eben der Aufstellungsbeschluss auch eine gewisse Weiterentwicklung des Geländes, aber das ist nicht so, dass wir jetzt damit die Absicht kundtun, da rege Bauaktivitäten loszutreten, sondern das ist eben erforderlich, um einen rechtskonformen Bebauungsplan überhaupt verfassen und dann auch festlegen zu können.

Die Werte, die von Ihnen angesprochen oder gefordert werden, die können nicht zur Voraussetzung des B-Plan-Verfahrens gemacht werden und das Problem ist auch, dass ja jetzt auch schon Baurecht besteht. Das heißt also, auch ohne diesen B-Plan sind da verschiedene Maßnahmen möglich, vielleicht Maßnahmen, die gar nicht dem Zweck des Gewerbes und der Grünflächenversorgung und der Kita entsprechen, sondern vielleicht Wohnnutzung, aber wir haben ja uns hier in der BVV entschieden, dass wir so ein bisschen was von der Kreuzberger Mischung von Wohn und eben auch Gewerbe erhalten in diesem Bereich und insofern die Festsetzung dieses Bebauungsplans . ja, ich denke, das ist im Wesentlichen das, was ich dazu zu sagen habe. Es gibt eben die ganz normale Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens und da  können die Dinge, die Sie hier angefragt haben, natürlich auch vorgetragen werden.

 

Herr Engel: Lediglich die Nachfrage: Wird das heute noch mal verwiesen zurück an den Bauausschuss und gibt es da noch mal eine Möglichkeit zu reden oder wird das heute als Aufstellungsbeschluss durchgewunken quasi?

 

Zwischenruf Frau Riester: Ist im Stadtplanungsausschuss.

 

Zwischenruf Herr Dahl: Ist aber gleichwohl eine Vorlage zur Kenntnisnahme und damit ist das ein Beschluss des Bezirksamts, der jetzt so seine Wirkung hat.

 

Zu Nachfrage 1: Haben es alle gehört, was Herr Dahl gesagt hat? Also es ist eine Vorlage zur Kenntnisnahme, entfaltet insofern Wirkung, aber ist auch überwiesen in den Planungsausschuss. Als Bezirksamt können wir natürlich unsere VZK anpassen, sollte sich das aus der Diskussion im Ausschuss ergeben. Aber ich würde auch sagen, dass wir die Debatte lieber dort fortführen und möglicherweise würde ich dann auch die Planungsjuristin noch mal mitbringen, dass Sie dann zu einzelnen Fragen Stellung nehmen kann.

 

 
 

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