Drucksache - DS/0676/IV  

 
 
Betreff: Verbesserung der Situation in der Kita-Verpflegung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JHAVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.12.2013    Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.12.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK_DS0676  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Jugendhilfeausschuss 09.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

...Text siehe unten.

 

 

BVV 24.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass die folgenden Schwerpunkte thematisch in den Focus der Diskussion und Entscheidungen gerückt werden.

 

Der gesellschaftliche Konsens über die Notwendigkeit einer guten öffentlichen Verpflegung unserer Kinder, gerade im Hinblick auf die dramatischen Folgekosten ungesunder Ernährungsgewohnheiten, steht im krassen Gegensatz zu der wachsenden Empörung der Eltern über die Ernährung ihrer Kinder in öffentlichen Einrichtungen. Elternhaus und Kita sind die elementaren Orte der Ernährungsbildung. Dort werden die Grundlagen für das spätere Ernährungsverhalten gelegt.

 

In dem Maße, wo das Elternhaus aus den verschiedensten Gründen an Küchenkompetenz verliert, rückt die Kita in eine Schlüsselstellung bei der Versorgung der Kleinsten. Mehr denn je fordern Eltern und Pädagogen von den Kitas, den Kindern das beizubringen, was sie zu Hause nicht mehr lernen: einen bewussten Umgang mit Lebensmittel und die Fähigkeit, sich gesund zu ernähren.

 

Die „Förderung gesunder Essensgewohnheiten“ wird zum zentralen Bildungsauftrag. Auch in der Neufassung des „Berliner Bildungsprogramms“ tritt dieser Auftrag weiter in den Vordergrund.

 

Doch wie sollen Kitas in den bestehenden Strukturen diesen Auftrag erfüllen? Der zunehmende ökonomische Druck führt seit Jahren dazu, dass auch in den Kitas immer weniger selbst gekocht wird und immer mehr Fremdversorger die Kinder mit Essen beliefern. Die Kitas verlieren ihre Gestaltungsspielräume bei der Heranführung an „gesundes Essen“, beim Umgang mit Lebensmitteln und ihrer Zubereitung. Zusätzlich geförderte Ernährungsbildungsprojekte helfen hier kaum, vielmehr braucht es eine ganzheitliche Ausstattung der Kitas, damit sie ihrem Bildungsauftrag nachkommen können.

 

Folgende Maßnahmen drängen sich auf:

 

  1. Analog zu den Verbesserungen des Verpflegungssatzes beim Schulessen sind auch die für die Kita geltenden Pauschalsätze (für die Bereitstellung von Lebensmitteln und Materialien sowie die Bezahlung der Köche und Caterer) deutlich anzuheben. Angesichts der geforderten Qualitätsstandards für eine ausgewogene Ernährung, der gestiegenen Ausgaben für die Lebensmittel und ihrer Zubereitung und den wachsenden Anforderungen an die Küchenausstattung brauchen Kitas mehr Geld, damit sie nicht wie die Schulen weiter auf Catering umstellen müssen.

Den Trägern ist es nicht länger zuzumuten, die deutlich steigenden Kosten aus anderen Mitteln zu finanzieren oder durch zusätzliche Elternbeiträge aufzufangen. So wichtig es ist, die Schulen in ihrem Ernährungsangebot zu unterstützen, ohne eine gleichzeitige Förderung der Kitas wird deren hohes Potential, zu Vorreitern der neuen Ernährungsbildung zu werden, verkümmern.

 

  1. In den neu zu berechnenden Pauschalsatz sollten die durchschnittlichen Kosten für das Frühstück und Vesper mit einberechnet werden. Die geltende Regelung, dass die Eltern den Kindern das Frühstück mitgeben bzw. mit den Kindern einnehmen, in jedem Fall für die Kosten des Frühstücks selbst aufkommen müssen, ist wenig lebensnah und entspricht kaum noch der in den meisten Kitas geübten Praxis. Was ein Kind frühstückt, in welcher Menge oder ob es überhaupt frühstückt, sollte nicht von den Möglichkeiten seines Elternhauses abhängen.

Jede Kita sollte aus eigenen Mitteln in der Lage sein, ein qualitativ hochwertiges Frühstück anzubieten und diese Mahlzeit als einen gemeinsamen Tagesbeginn zu pflegen, und zwar unabhängig von der Herkunft der Kinder, dem Standort der Kita und dem Engagement der Eltern. Das Frühstück mit kleinen Kindern hat einen besonderen integrativen Aspekt und hohen pädagogischen Stellenwert und sollte in der Regelfinanzierung entsprechend berücksichtigt werden. Dies gilt analog für die Vesper am Nachmittag.

 

  1. In vielen Bezirken, auch in Friedrichshain-Kreuzberg, wird die pädagogische Arbeit der Kitas durch die Auflagen bezirklicher Behörden zunehmend beeinträchtigt. Neue Vorschriften oder eine enge Auslegung bereits bestehender Vorschriften durch die Bauaufsicht, das Lebensmittelamt oder das Gesundheitsamt behindern die Schaffung neuer Kitaplätze und die Umsetzung des „Berliner Bildungsprogramms“.

Die am Ideal der „Selbstbildung“ des Kindes entwickelten pädagogischen Standards lassen sich mit den immer strengeren Sicherheitsstandards der Bau- und Hygieneämter häufig nicht zusammenbringen. Die Betriebserlaubnis für eine Küche oder auch nur das Einrichten einer „Kinderküche“ wird mit Auflagen verbunden, die viele Kitas finanziell und räumlich überfordern. So tragen größere Hygienebereiche, zusätzliche Personaltoiletten, Fettabscheider etc. zu der allgemeinen Entwicklung bei, dass zunehmend „Funktionsräume“ die pädagogischen Räume verdrängen.

Auch hier muss die Politik Stellung beziehen: Wo sind Kinder in der Kita objektiv unzumutbaren Gefährdungen ausgesetzt, wo sind Sicherheitsmanien am Werk, die eher Hysterien bedienen als dass sie Kinder mit einem Gefahrenbewusstsein ausstatten, wo sind rein wirtschaftliche Interessen am Werk?

 

Konkret wünschen wir uns mehr Abstimmung zwischen den Bezirken über eine einheitliche und moderate Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden und mehr Freiheiten für die Kitas, gemeinsam mit den Eltern selbstverantwortete Bildungs- und Erlebnisräume für ihre Kinder zu schaffen. So müssen z.B. die Hygienestandards für die Einrichtung einer Kinderküche deutlich abgeschwächt werden. Wo der Gesetzgeber auf das Einrichten neuer Standards besteht, müssen den Kitas zeitgleich die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Umsetzung dieser Standards zu gewährleisten.

 

  1. Die Ernährungsbildung muss in der Erzieherausbildung deutlicher verankert werden. So wie der Spracherwerb, der Umgang mit Kommunikationsmitteln, eine Kernkompetenz darstellt, zu deren Vermittlung viele Förderprogramme aufgelegt werden, sollte auch der Erwerb der Fähigkeit, mit Lebensmittel umzugehen und sich gesund zu ernähren, zu den elementaren Bildungsaufgaben einer Kindertagesstätte entwickelt werden.

Analog dazu muss der wachsende Fortbildungsbedarf in Fragen der „Ernährungsbildung“ in den Kostensätzen eine Entsprechung finden, damit die Kitas ihre durch die QVTAG vorgeschriebene „Fortbildungsplanung“ erweitern können. Unabhängig davon ob sie selbst kochen oder nicht, werden Kitas zunehmend zu Orten der Ernährungsberatung. Externe Unterstützung muss mit der Zielsetzung verknüpft sein, nachhaltige Strukturen aufzubauen, damit die Kitas ihr Verpflegungs- und Bildungsangebot den wachsenden Ansprüchen entsprechend gestalten können. Dazu gehört das Wissen um die Ernährungsbedürfnisse der Kinder in verschiedenen Altersstufen, der professioneller Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Essgewohnheiten, die Auseinandersetzung mit vegetarischen oder veganen Ausrichtungen und die Rücksichtsnahme auf individuelle Diätanforderungen bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Jugendhilfeausschuss

 

 

Jugendhilfeausschuss 03.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 18.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: