Drucksache - DS/0999/IV  

 
 
Betreff: Halteverbot im Kiez Koppenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Richter, ClaudiaRichter, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
18.12.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem  Bezirksamt bekannt, dass die WBM im Kiez Koppenstraße (53 -57; 61-67, inklusive Seniorenhochhaus Koppenstr.62)  ihre Parkplätze umgestaltet und  privat vermietet hat und gleichlaufend mit dieser (zulässigen) Maßnahme alle im Gebiet befindlichen Parkstraßen und Zufahrten mit einem absoluten Halteverbot versehen hat?
     
  2. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, mit der WBM ins Gespräch zu kommen, um das ABSOLUTE HALTEVERBOT in ein Parkverbot umzuwandeln, um medizinischen Pflegediensten und vor allem den  Bewohner*innen des Gebiets, bei denen es sich überwiegend um ältere, kranke und behinderte Menschen handelt, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten und einen alters- und behindertengerechten Zugang zu ihren Häusern zu ermöglichen?

 

 

 

DS 0999              .

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

Man möge mir eine kleine Anmerkung erlauben, vor allen Dingen Ihr, die aufgeschrieben habt. Ich habe mich in den Zahlen in der Tat geirrt. Die eine Mrd. ist berlinweit und wir liegen glaube ich so zwischen 70 Mio. und 90 Mio., was die Schulsanierung betrifft. Ich werde es auch noch mal bei der Beantwortung dann noch mal korrigieren und wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ungefähr die Hälfte davon für die Kitasanierung und Kitastausanierung da ist. So, nur nicht, dass die falschen Zahlen in die Öffentlichkeit kommen, das wäre glaube ich fatal.

 

Zu Frage 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 würde ich gerne zusammen beantworten. Ja, dem Bezirksamt ist die Situation bekannt. Es handelt sich hier um Flächen im Eigentum der WBM. Insoweit hat sich das Bezirksamt aufgrund der Anfrage an die WBM gewandt und in der Tat sehr kurzfristig eine Stellungnahme erhalten. Die WBM hat uns mitgeteilt, dass die Umgestaltung der Flächen und die gleichzeitige Einführung der Parkraumbewirtschaftung durch die WBM langfristig und in enger Abstimmung mit dem dortigen Mieterbeirat Singerhöfe abgestimmt wurde. Nach Auskunft der WBM begrüßen die Mieter mehr und Mieterinnen mehrheitlich diese Maßnahme, da die Parkfläche künftig damit in erster Linie den Mieterinnen und Mietern selbst zur Verfügung stehen und nicht wie bislang, auch wegen der bestehenden Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Straßenlandes vielfach von Nichtmieterinnen und -mietern frequentiert und genutzt wurden.

Die WBM wird im gesamten Gebiet Singerhöfe 14 Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen für 30 Minuten und drei spezielle Kurzzeitparkplätze für Behinderte und Pflegedienste ausweisen. Die genannten Maßnahmen sollen in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Mieterbeirat zu Ende abgeschlossen werden. Die Parksituation wird danach beobachtet und falls erforderlich, kann dann auch noch mal gegengesteuert werden, also wenn es nicht funktioniert und man es noch mal anders machen muss und aus Sicht der WBM gibt es vor diesem Hintergrund aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. Aber die Wohnungsbaugesellschaft ist selbstverständlich auch bereit, mit uns das noch mal weiter zu diskutieren bzw. steht auch für Gespräche dem Bezirksamt bereit.

 

 
 

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