Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den bezirklichen Internetauftritt ein permanentes Kundenmonitoring für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr zu installieren.
Über eine einheitliche Eingabemaske sollen folgende Kriterien angegeben sein und die Punkte 2 bis 4 mittels eines Schulnotensystems bewertbar sein:
1. Anliegen (Dienstleistungsangebot des Bezirksamtes zur Auswahl angegeben)
2. Beratung (Beratungsleistung/Beratungskompetenz)
3. Zeit (Wartezeit/Bearbeitungsdauer)
4. Zufriedenheit (gesamt).
Damit dieses System zur Verbesserung der Serviceleistungen des Bezirks angenommen wird und dadurch repräsentativ ist, wird das Bezirksamt aufgefordert,
a) auf den leistungsbeschreibenden Unterseiten des Internetauftritts jeweils einen deutlich sichtbaren Link zum Kundenmonitoring zu setzen,
b) jeder Bürgerin und jedem Bürger mit jedem Abschluss eines Anliegens einen Hinweiszettel auf das Kundenmonitoring mit dem entsprechenden Link auszuhändigen bzw. bei elektronischer Bearbeitung auf selbigen zu verweisen,
c) ergänzend in allen Bereichen mit Publikumsverkehr einen der einheitlichen Eingabemaske entsprechenden Fragebogen in Papierform an exponierten Stellen vorzuhalten.
Sollte es mit dem System („Allris“) technisch machbar sein, ist auf den bezirklichen Internetseiten auch der jeweilige Stand der Kundenzufriedenheit anzuzeigen.
Der BVV ist jährlich zum 30.06. eine nach Abteilungen und Leistungen spezifizierte Darstellung zur Kenntnis vorzulegen, erstmals zum 30.06.2013.