Drucksache - 0317/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              zurückgezogen!

 

 

2. Einwohnerfrage              Jan Henner

              Bürgeramt

             

1.      Mir erscheint es nicht akzeptabel, dass eine Unterschrift auf einem digitalen Eingabegerät gefordert wird, bei der in keiner Weise überprüfbar ist, was der Unterzeichner bestätigt ("Blankounterschrift"!).
Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Unterschriften wieder einen Sinn zuzuführen?

 

2.      Es wurde beim Abholen des Reisepasses eine Unterschrift gefordert, digital, wobei auf dem Unterschriftspad wie auch auf dem der Bürgerin zugewandten Bildschirm keine Anzeige des Inhaltes erfolgte, der bestätigt wird. Aussage der Beamtin war, "Ich sage Ihnen ja, dass Sie mit der Unterschrift die Übergabe des Dokumentes bestätigen."

 

3.      Kann die Herausgabe des Dokumentes verweigert werden, wenn Bürgerinnen nicht bereit sind, "Blankounterschriften" -- also solche, bei denen sie nicht prüfen können, was sie bestätigen --, zu leisten?
 

4.      Besitzt eine Unterschrift Gültigkeit, wenn der Unterzeichner keinen zu bestätigenden Text vorgelegt bekommen hat?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung.

 

Die Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Praxis der Ausgabe von Reisepässen im Bürgeramt zu überprüfen.

 

Eine Rechtsgrundlage für die Aufforderung, mit der Unterschrift den Erhalt des neuen Reisepasses zu bestätigen, besteht nicht, während bei der Abholung eines elektronischen Personalausweises eine Erklärung des Ausweisinhabers abzugeben und mit Unterschrift zu bestätigen ist. Das zu unterzeichnende Dokument wird dabei auf dem Kundenbildschirm eingeblendet und den Besucherinnern und Besuchern wird gezeigt, was unterschrieben wird.

 

Derartige Verfahren bestehen für die Abholung von Reisepässen nicht. Zwar regelt Ziffer 6.3.3.2 der Passverwaltungsvorschrift, dass die Ausgabe des Passes aktenkundig zu machen ist, dafür reicht jedoch ein Vermerk der Dienstkraft aus. Um sicherzustellen, dass nicht nach Ausgabe des Dokuments dessen Erhalt bestritten wird, sichern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Einholung der Unterschrift ab.

 

Um Rechtsklarheit zu gewährleisten, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mir gebeten worden, zukünftig die Abholung des Passes lediglich zu vermerken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

 

3. Einwohnerfrage              Falk Blask

              Haus der Kirche

 

1.      Inwieweit ist das Bezirksamt über die Pläne informiert, dass ein Abriss des Hauses der Kirche erfolgen soll?
 

2.      Welche Bemühungen stellt das Bezirksamt an, den bauhistorisch wertvollen Gebäudekomplex "Haus der Kirche" zu erhalten?
 

3.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Gebäudekomplex ein Ort der Begegnung im Bezirk darstellt, den viele AnwohnerInnen über Jahre regelmäßig für kulturelle und sportliche Aktivitäten nutzen (Theatergruppe, Freundeskreis des Haus der Kirche, Tischtennis, Evangelische Sportarbeit)?
 

4.      Welche zentralen räumlichen Ausweichmöglichkeiten kann das Bezirksamt den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk anbieten, für den Fall, dass das Haus der Kirche abgerissen wird?
 

5.      Kann das Bezirksamt Vorschläge machen, wie das leerstehende Gebäude in der Krummestr., ein ehemaliges Studentenheim, mit einer Zwischennutzung wieder attraktiver für Mietparteien gemacht werden kann?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Blask,

 

zur Bürgeranfrage von Herrn Falk Blask teile ich Folgendes mit:

 

zu 1.

Ja. Dem Bezirksamt liegt ein Antrag auf Vorbescheid vom 20. Juli 2012 vor.

 

Zu 2.

Auf Basis eines BVV-Beschlusses hat das Bezirksamt das Landesdenkmalamt gebeten, die Denkmalwürdigkeit der Bestandsgebäude zu prüfen. Eine Antwort steht noch aus

 

Zu 3.

Ja. Im Zuge einer Neubebauung plant das Amt für kirchliche Dienste, neben einer Verwaltungsnutzung auch Seminarräume, einen Veranstaltungssaal, eine Cafeteria sowie eine Bibliothek/Mediathek zu errichten.

 

Zu 4.

In den bezirklichen Immobilien sind temporäre Nutzungen durch Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich möglich, jedoch besteht teils mehr Nachfrage als Angebot, besonders bei Sportaktivitäten. Soweit Sitzungsräume benötigt werden, steht u. a. das Rathaus Charlottenburg zur Verfügung. Eine dauerhafte Anmietung durch externe Nutzer ist wegen der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf und der damit verbundenen Nutzungsverdichtungen nicht möglich.

 

Zu 5.

Unabhängig vom technischen Gebäudezustand des ehemaligen Studentenheims an der Goethestraße ist eine Zwischennutzung nicht möglich, da der Brandschutz nicht gewährleistet ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage                                           Ute Becker

Rückbau des Kitaspielplatzes

 

1.      Wann wurde die Eigentümerin des Hauses Birkholz, Gervinusstraße 40, 10629 Berlin, vom Bezirksamt aufgefordert, den allgemein bemängelten Kinder“spielplatz“ an der abgasbelasteten Lewishamstraße zurückzubauen?

 

2.      Welche Frist wurde der Eigentümerin zu diesem Zweck gesetzt?

 

3.      Welche Sanktionen drohen der Eigentümerin, wenn sie diese Frist überschreitet?

 

4.      Handelt es sich bei dem freiwerdenden Bereich um den im FNP geforderten 5-Meter-Abstand (Vorgärten) zur Grundstücksgrenze?

 

5.      Gibt es Auflagen der Begrünung auf diesem Teil des Grundstückes?

 

Sehr geehrte Frau Becker,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:

Das von der Kita-Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eingeschaltete Gesundheitsamt und der Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf hatten der Kita-Aufsicht am 05.03.2012 schriftlich mitgeteilt, dass die Freifläche an der Lewishamstraße für den regelmäßigen Aufenthalt und damit als Spielfläche für Kinder ungeeignet ist, weil die Lärm- und Luftbelastungswerte deutlich erhöht sind. Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung waren nicht möglich. Es wurde empfohlen, den öffentlichen Spielplatz auf der anderen Seite des Hauses in der Gervinusstraße zu nutzen. Dem ist die Kita gefolgt und benutzt seitdem die Freifläche zur Lewishamstraße nicht mehr.

 

Am 20.03.2012 fand ein Gespräch der Kita-Aufsicht mit Träger- und Einrichtungsleitung zur weiteren Vorgehensweise statt. Durch die Kita-Aufsicht wurde festgelegt, dass diese Freifläche nicht mehr benutzt werden darf. Der Träger bekam im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Erlaubnis, die Einrichtung abweichend von der Freiflächenregelung weiterhin mit den genehmigten 28 Plätzen betreiben zu dürfen. Der Bedarf im Bezirk ist vorhanden und die Möglichkeiten zur Nutzung von öffentlichen Spielplätzen sind in der Nähe gegeben. Der Träger stimmte der Vorgehensweise zu, stoppte den noch geplanten weiteren Ausbau der betreffenden Fläche und teilte der Kita-Aufsicht am 01.04.2012 mit, dass die Fläche in Absprache mit dem Eigentümer des Grundstücks bepflanzt werden soll. Die hinter dem Gebäude befindliche (kleine) Freifläche sollte auf Wunsch der Eltern und der Kita-Leitung als Spielfläche für die Krippen-Kinder fertig gestellt werden.

 

Zu 2.:

Die Benutzung der Freifläche wurde sofort untersagt, eine Frist für den Rückbau wurde nicht gesetzt. Nach Auskunft des Trägers sollen die Spielgeräte für eine neue Kita, die im September in Pankow eröffnet wird, benutzt werden. Da der Abbau sehr aufwändig ist, sollen die Geräte im August ab- und in der neuen Kita aufgebaut werden.

 

Zu 3.:

Hätte die Kita die Freifläche weiter als Spielplatz für die Kinder genutzt, hätte sie mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen müssen. Sollten die Spielgeräte Ende August nicht abgebaut worden sein, wird der Träger zunächst gemahnt. Es besteht allerdings noch kein Anlass anzunehmen, dass sich Träger und Eigentümer nicht an die Vereinbarung halten werden.

 

Zu 4.:

Nein, die Begrünung ergibt sich aus der Bauordnung Berlin.

 

Zu 5.:

Bei bebauten Grundstücken sind die nicht bebauten Flächen grundsätzlich zu begrünen oder zu bepflanzen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Bauordnung Berlin (BauO Bln).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

 

 

5. Einwohnerfrage                             Michael Roeder

                            Ökokiez 2020

 

1.      BA-Internetseite zum Ökokiez

Gibt es seit dem 29.2.2012 weiterhin keine „Entwicklungen, die von allgemeinem Interesse“ sind?

 

2.      Kosten(deckung)

Ist seit der Bürgeranfrage vor drei Monaten im Mai jetzt geklärt, wie die Deckungslücke von 35% für den Klimaschutzmanager finanziert wird (bitte unter Angabe der Finanzierungsart) und welche zusätzlichen Kosten durch die Einschaltung eines freien Trägers dabei entstehen werden (bitte unter Angabe der Höhe)?

 

3.      Freier Träger als „Neuland“

Nach Auskunft des Bezirksbürgermeisters wird mit der geplanten Ansiedlung des Klimaschutzmanagers bei einem freien Träger „Neuland“ beschritten. Warum nimmt das Bezirksamt – völlig im Gegensatz zur Praxis aller anderen Städte und Bezirke, wo diese Aufgabe  vom Umweltamt übernommen wird - die offenbar damit verbundenen Probleme (keine geübte Verwaltungspraxis, keine Analogiefälle, keine Rechtsprechung) und Kosten für den Steuerzahler auf sich?

 

4.      Vom BA favorisierter freier Träger

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass dem vom Bezirksamt favorisierten freien Träger vorgeworfen wird, im Interesse des Investors B.Ä.R. bei der Kündigung von Mietern aus den Häusern Wilhelmstraße 56-59 tätig zu sein? „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing – so sieht auch die Beratung aus: Auch im Schreiben von [Name der Firma] an die Mieter ist von ihren Rechten keine Rede.“ (Tageszeitung, 29.6.2012http://www.taz.de/Steit-um-die-Wilhelmstrasse/!96349/; die in der Zeitung genannte Firma ist mit dem Geschäftspartner des Bezirksamt identisch: siehe Bürgerinitiative Wilhelmstraße: http://wilhelmstrasse.org/archives/2561). Wie steht das Bezirksamt zu dieser Aussage; ist sie zutreffend; spielt sie für das BA eine Rolle  beim Einsatz dieser Firma als möglicher freier Träger?

 

Sehr geehrter Herr Roeder ,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:

Aus Sicht des Bezirksamtes Nein.

 

Zu 2. und 3.:

Das Bezirksamt hatte aufgrund der bekannten haushalts-, personal- und stellenwirtschaftlichen Beschränkungen die Ansiedlung bei einem freien Träger favorisiert, um nach der erwarteten Förderzusage flexibler und zügiger eine/n Klimamanager/in für die Fortführung des Projekts zur Verfügung zu stellen und besser auf die lokalen Bedürfnisse und Gegebenheiten eingehen zu können. Nach Rückkoppelung mit dem für die Abwicklung des Förderprogramms zuständigen Projektträger, scheidet die Ansiedlung bei einem Träger aus.

Das Bezirksamt prüft nunmehr die Voraussetzungen für eine befristete Einstellung des Klimaschutzmanagements beim Bezirksamt. Das langwierige Stellenbesetzungsprozedere ist damit nun unvermeidlich (Anforderungsprofil, tarifrechtliche Bewertung der Stelle, Ausnahmeantrag bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Stellenausschreibung, Stellenbesetzungsverfahren).

 

Ihre Darstellung, wonach in anderen Bezirken und Kommunen „diese Aufgabe vom Umweltamt übernommen wird“ ist im Übrigen unzutreffend. Es geht nicht um die „Übernahme einer Aufgabe“, sondern die Einstellung einer/eines für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms befristet Beschäftigten (Klimaschutzmanager/in) und die organisatorische Zuordnung in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt des jeweiligen Klimaschutzprogramms und der jeweiligen Organisationsstruktur gibt es neben einer Zuordnung zum Umwelt- bzw. Umwelt- und Naturschutzamt prinzipiell sehr unterschiedliche Lösungen. Die von Ihnen mit einer Ansiedlung bei einem freien Träger vermuteten Probleme sieht das Bezirksamt nicht.

 

Zu 4.:

Die in der Fragestellung enthaltene Unterstellung, das Bezirksamt hätte einen favorisierten freien Träger gehabt, ist nicht zutreffend. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

 

 

6. Einwohneranfrage              Ute Becker

              Radverkehrsplanung speziell im Bezirk

              Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Fahrradverkehr in Berlin, so auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, stetig zunimmt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz dem mit einem „Masterplan pro Rad“ gerecht werden will?

 

2.      Wie und wann und mit welchen Vorschlägen an die Senatsverwaltung – unter welcher Federführung -, bereitet sich das Bezirksamt für unsere westliche Innenstadt auf diese Entwicklung vor?

 

3.      Wo im Bezirk besteht sofortiger Handlungsbedarf zur Schaffung von Radfahrbahnen, Fahrradspuren, Radwegen (zu Lasten der Fahrbahn, nicht des Gehweges)?

 

4.      Ist das Bezirksamt einer Meinung mit mir, dass dringend eine sichere Verkehrslenkung für Radfahrer entlang der Nordsüdschneise „Joachim-Friedrich-Straße, Lewishamstraße, speziell neben dem Autotunnel, Brandenburgische Straße“ geschaffen werden muss?

 

5.      Wie kann das schwerfällige Instrument der Fahrradleichen-Entsorgung beschleunigt werden, um Baumscheiben, Fahrrad-Stellplätze, Straßenraum freizuräumen, und welche Anstrengungen dazu gehen vom Bezirksamt aus?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Dem Bezirksamt sind die Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Förderung und zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bekannt. Die Radverkehrsstrategie soll zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt beitragen und die Anteile des Radverkehrs am Gesamtverkehr erhöhen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt ausdrücklich die Fahrradstrategie der Senatsverwaltung und bemüht sich im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten und Möglichkeiten um die Verbesserung der Radwegeführung.

 

Zu 2.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde der Fahr-Rat als bezirkliches Beratungsgremium für die Belange des Fahrradverkehrs gegründet und zu Beginn des Jahres 2012 wiederbelebt. Dem Gremium gehören Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Fahrrad- und Fußgängerverbände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung an. Der Fahr-Rat hat im Jahr 2012 bereits dreimal getagt, dabei wurden bisher unter anderem folgende Themen beraten: Lückenschluss des Fahrradroutennetzes, Vorschläge zur Schaffung von Möglichkeiten zum Radfahren entgegengesetzt von Einbahnstraßen oder von neuen Radspuren im Bereich des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf.

Maßnahmen, die der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in eigener Zuständigkeit umsetzen kann, werden davon unabhängig geprüft und realisiert.

 

Zu 3.

An vielen Stellen auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist der Ausbau der Radwegeführung wünschenswert. Der Bezirk ist bemüht im Rahmen der hier dargestellten Möglichkeiten auf die Realisierung der Verbesserungen hinzuwirken. Auf Grund der damit verbundenen erheblichen Kosten, ist jedoch nur eine sukzessive Abarbeitung der Maßnahmen möglich. Dabei werden regelmäßig die Prioritäten abgewogen.

Aktuell sind auch für den Bereich der Sömmeringstraße bis zur Lise-Meitner-Straße Mittel für den Radwegeausbau beantragt worden. Mit dem Baubeginn noch in diesem Jahr wird gerechnet.

 

Zu 4.

Für den Bereich der Joachim-Friedrich-Straße zwischen Westfälische Straße und Kracauerplatz liegt bereits die straßenverkehrliche Anordnung für die Errichtung einer Radwegeführung von der Verkehrslenkung Berlin vor. Die Mittel für die Umsetzung wurden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz beantragt. Sobald die erforderliche Entscheidung dazu vorliegt, werden die Arbeiten durch den bezirklichen Straßenbaulastträger beauftragt. Die Maßnahme stellt einen weiteren Schritt bei der Schaffung einer sicheren Nord-Süd-Schneise, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Nord-Süd-Verbindungen, dar.

 

 

Zu 5.

Das Ordnungsamt kontrolliert laufend den öffentlichen Straßenraum und registriert dabei fahruntüchtige Fahrräder. Darunter versteht das Ordnungsamt Fahrräder, die augenscheinlich betriebsunfähig sind und nur mit erheblichem wirtschaftlichem Reparaturbedarf wieder in einen betriebsfähigen und fahrtüchtigen Zustand gebracht werden können. Auch durch Bürgerinnen und Bürger mitgeteilte Standorte fahruntüchtiger Fahrräder werden aufgenommen und überprüft. Sofern eine wirtschaftlich vertretbare Anzahl fahruntüchtiger Fahrräder erfasst wurde, entfernt das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der für die anschließende Entsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigung diese Fahrräder vom öffentlichen Straßenland.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

7. Einwohneranfrage              Ute Becker

              Rückbau des Fußgängertunnels unter der

              Lewishamstraße

 

1.      Nachdem der Fußgängertunnel vor der nördlichen Einfahrt der Lewishamstraße zum Autotunnel in der Höhe der geteilten Sybelstraße seit mehr als 1 Jahr geschlossen ist und bleiben wird, sondern auch rückgebaut werden soll, stellt sich die Frage, wann der Rückbau endlich vonstatten gehen soll?

 

2.      Welche Behörde ist federführend für den Rückbau?

 

3.      Welche Maßnahmen genau im Rahmen dieses Rückbaus - außer dem Zuschütten des Tunnels – sind geplant?

 

4.      Werden die oberirdischen, unansehnlichen Tunnelbauten auch entfernt?

 

5.      Wie wird dieser wieder gewonnene Straßenraum gestaltet werden (Straßenbäume, Fahrradstellplätze, Dogstation (beantragt im Oktober 2011) etc.), um den beiden Enden der Sybelstraße wieder einen Deut an Attraktivität zurückzugeben?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Bürgeranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:

 

1.    Nachdem der Fußgängertunnel vor der nördlichen Einfahrt der Lewishamstraße zum Autotunnel in der Höhe der geteilten Sybelstraße seit mehr als 1 Jahr geschlossen ist und bleiben wird, sondern auch rückgebaut werden soll, stellt sich die Frage, wann der Rückbau endlich vonstatten gehen soll?

 

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll der Rückbau des Fußgängertunnels ungefähr ab der Jahresmitte 2013 erfolgen.

 

 

2.    Welche Behörde ist federführend für den Rückbau?

 

Die Arbeiten werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  durchgeführt.

 

 

3.    Welche Maßnahmen genau im Rahmen dieses Rückbaus - außer dem Zuschütten des Tunnels – sind geplant?

 

Das gesamte Tunnelbauwerk wird entfernt.

 

 

4.    Werden die oberirdischen, unansehnlichen Tunnelbauten auch entfernt?

 

Die Ein- und Ausgangsbauwerke werden in diesem Zuge auch abgebrochen.

 

 

5.    Wie wird dieser wieder gewonnene Straßenraum gestaltet werden (Straßenbäume, Fahrradstellplätze, Dogstation (beantragt im Oktober 2011) etc.), um den beiden Enden der Sybelstraße wieder einen Deut an Attraktivität zurückzugeben?

 

 

Nach Abschluss dieser umfangreichen Baumaßnahme kann dann eine Gestaltung vorgenommen werden, die mit der Senatsverwaltung noch rechtzeitig abgestimmt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

8. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Neue Geschäftsordnung des BA bereits veraltet? –

              Fragen zu einer erneuten Novellierung im

              Demokratisierungsprozess der parlamentarischen

              Institutionen

 

1.      Aus welchen Gründen  wird der Ältestenrat weiterhin nicht öffentlich tagen, obwohl in begründeten Fällen - wie bei der BVV und den  Ausschüssen - die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann? (im Gegensatz zu Lichtenberg)

 

2.      Kann es sein, dass bei dem hohen Quorum  von 1000 Unterstützerunterschriften (anstatt  realistischerweise von 200) noch nie  ein Einwohnerantrag aus der Bevölkerung gestellt werden konnte?

 

3.      Warum werden Bürgerdeputierte mit Stimmrecht von den Parteien entsandt und nicht aus den Reihen der Zivilgesellschaft (Bsp. Kiezbeirat) gewählt, während das  Stimmrecht den fraktionslosen Verordneten vorenthalten bleibt?

 

4.      Könnte es  nicht grundsätzlich ein  begrenztes und regelbares Rederecht in der BVV und ihren Ausschüssen für die Bürgerschaft geben?

 

5.      Sollte es nicht die Möglichkeit geben an die Ausschüsse Bürgerfragen zu stellen, die  von den Verordneten und Deputierten der verschiedenen Parteien beantwortet werden?
 

 

Neue Geschäftsordnung des BA (Schreibfehler: gemeint ist BVV) bereits veraltet? - Fragen zu einer erneuten Novellierung im Demokratisierungsprozess der parlamentarischen Institutionen

 

Ich frage die BVV-Vorsteherin:

 

1. Aus welchen Gründen wird der Ältestenrat weiterhin nicht öffentlich tagen, obwohl in begründeten Fällen - wie bei der BVV und den Ausschüssen - die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann (im Gegensatz zu Lichtenberg)?

 

Im Ausschuss für Geschäftsordnung waren die politischen Kräfte in der BVV zu Recht der Auffassung, es müsse ein Gremium erhalten bleiben, dessen Erörterungen, insbesondere über

 

·         Konflikte zwischen den Fraktionen,

 

·         persönliches Verhalten einzelner Mitglieder der BVV sowie

 

·         meine Amtsführung

 

lösungsorientierter geführt werden können, wenn sie in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. Ergebnisse werden jedoch nach § 12 Abs. 3 Satz 1 GO-BVV in einem Kurzprotokoll zur jeweiligen Sitzung des Ältestenrats im Internet veröffentlicht.

 

2. Kann es sein, dass bei dem hohen Quorum von 1000 Unterstützerunterschriften (anstatt realistischerweise von 200) noch nie ein Einwohnerantrag aus der Bevölkerung gestellt werden konnte?

 

Es trifft zu, dass in unserem Bezirk bisher kein Einwohnerantrag gestellt wurde. Aktuell verweise ich jedoch auf eine entsprechende Angelegenheit in der BVV Steglitz-Zehlendorf zum Umbau der Fortbildungseinrichtung im Schloss Glienicke. Auch im Bezirk Treptow-Köpenick wurde bereits ein Einwohnerantrag gestellt und von der BVV einstimmig beschlossen. In der Debatte um die Überarbeitung der bezirksverwaltungsrechtlichen Regelungen zur direkten Demokratie zwischen Ende 2009 und der Entscheidung des Gesetzgebers zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 24. Februar 2011 hatten sich alle Vorsteher/innen (parteiübergreifend) gegenüber den Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin erfolglos für ein Qurorum von 200 Unterstützungsunterschriften eingesetzt.

 

3. Warum werden Bürgerdeputierte mit Stimmrecht von den Parteien entsandt und nicht aus den Reihen der Zivilgesellschaft (Bsp. Kiezbeirat) gewählt, während das Stimmrecht den fraktionslosen Verordneten vorenthalten bleibt?

 

Bürgerdeputierte werden auf Vorschlag der Fraktionen, nicht der Parteien, nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen von der BVV in Ausschüsse hinzugewählt; Ausnahmen bilden der Jugendhilfeausschuss und - in gewisser Hinsicht - der Integrationsausschuss. Dieses Verfahren gründet auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, nach der Auflösung der Deputationen als drittes Bezirksorgan eine stimmberechtigte Beteiligung aus der Einwohnerschaft in Ausschüssen der BVV zu erhalten. Ich verweise auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 24. Juni 1971. Ein Verfahren, Wahlvorschläge für Bürgerdeputierte nicht über die Fraktionen, sondern auf anderem Weg festzulegen, ist prinzipiell möglich, müsste jedoch über den gleichen Grad der demokratischen Legitimation verfügen. Für intelligente Vorschläge sind die zwölf Vorsteher/innen der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen offen.

 

Die eingeschränkten Rechte der fraktionslosen Mitglieder der BVV nach § 9 Abs. 6 BezVG resultieren dagegen aus dem Grundsatz, dass sich in Ausschüssen die Mehrheits- und Stärkeverhältnisse der BVV widerzuspiegeln haben. Dies kann allein durch die von Ihnen kritisierte Regelung gewährleistet werden, weil fraktionslose Bezirksverordneten keinen Sitz in einem Ausschuss begründen dürfen. Immerhin entspricht die Sitzverteilung in der BVV dem jeweiligen Wahlergebnis! Es bleibt den Fraktionen jedoch unbenommen, in bestimmte Ausschüsse Personen aus Vereinen, Trägern usw. als Bürgerdeputierte vorzuschlagen.

 

4. Könnte es nicht grundsätzlich ein begrenztes und regelbares Rederecht in der BVV und ihren Ausschüssen für die Bürgerschaft geben?

 

Ja. Eine entsprechende Öffnungsklausel bietet § 8 Abs. 1 Satz 2 BezVG:

 

„Die Geschäftsordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen anderen Personen in der öffentlichen Sitzung das Wort erteilt werden kann.“

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat davon hinsichtlich des Kinder- und Jugendparlaments Gebrauch gemacht.

 

5. Sollte es nicht die Möglichkeit geben, an die Ausschüsse Bürgerfragen zu stellen, die von den Verordneten und Deputierten der verschiedenen Parteien beantwortet werden?

 

Nach § 47 Abs. 7 der GO-BVV können die Ausschüsse die Einrichtung von Einwohnerfragestunden für ihren Zuständigkeitsbereich beschließen. Zur Realisierung rate ich, sich in entsprechende Gespräche mit den politischen Kräften zu begeben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung von Fragestellungen aus der Einwohnerschaft in den Ausschüssen bereits heute nicht an formalen Hürden scheitert.

 

Judith Stückler                                                                                                  begl.

Ottenberg


 

9. Einwohnerfrage              Ursula Keller

              Ehemaliger Kinostandort „Die Kurbel“

 

1.      Am 19.01. hat BzStR Schulte auf die Große Anfrage der Grünen hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Supermarkts mitgeteilt, dass „mit der Eröffnung eines Supermarktes keine innerstädtisch unt?pis?he Verkehrssituation geschaffen wird. Die Aussagen des Investors zu Lieferzeit gehen von einer ?nlieferzeit von 7/8 bis 13 Uhr und von bis zu 8 LKW-/Sprinter-Lieferungen pro Woche aus.“ Hat sich die Bewertung des Bezirksamts hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Supermarkts aufgrund der im April veränderten Angaben zum Lieferverkehr verändert?

 

2.      Das Bezirksamt hat eine eigene Verkehrsprüfung wegen mangelnder Finanzmittel abgelehnt und darauf hingewiesen, man müsse sich auf die Angaben des Investors stützen. Der Bürgerverein hat durch dokumentierte Recherchen gezeigt, dass der Verkehr in dem kleinen Einbahnstraßengebiet vor 9:00 der BSR und den anderen Entsorgungsunternehmen gehört und nach 9:00 dem Lieferverkehr der kleinen Gastronomie-Betriebe. Werden diese und andere Recherchen geprüft und zur Kenntnis genommen?

 

3.      In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnung am 12.01.2012 hat Herr BzStR Schulte mitgeteilt, die zu erwartende Verkehrsbelastung durch Kundschaft und Lieferanten des im ehemaligen Kinoentstehenden Lebensmittelhandels wird diskutiert, Maßnahmen zur Entlastung des Bereiches würden bereits geprüft. Hat diese Prüfung stattgefunden? Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Keller,

 

zur Bürgeranfrage von Frau Ursula Keller teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Nein, die Bewertung des Bezirksamtes hat sich nicht geändert. Der Straßenverkehrsbehörde liegt derzeit kein Antrag auf Einrichtung einer Ladezone vor. Es ist aber davon auszugehen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Länge der Ladezone wird mit 15 Meter angenommen.

 

Zu 2.

Ja, selbstverständlich werden diese Recherchen zur Kenntnis genommen und dann bewertet.

 

Zu 3.

Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden, da eine entsprechende Beschlussempfehlung heute erst auf der Tagesordnung der BVV steht. Bei der Beratung des Antrages im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr in der Sitzung am 9. August, bei der Sie ja anwesend waren, wurden erste Überlegungen andiskutiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

10. Einwohnerfrage               Beate Jensen

              Ehemaliger Kinostandort „Die Kurbel“

 

1.      Bei der Nutzung eines ehemaligen Kinos durch einen Supermarkt liegt eine substantielle Umnutzung vor. Warum hat das Bezirksamt dem Investor und/oder Betreiber keine verkehrliche Prüfung zur Auflage gemacht, wenn eine derartige Umnutzung geplant ist? Das ist doch durchaus üblich.

 

2.      Die Firma Alnatura, Betreiber des geplanten Supermarkts am Meyerinckplatz, hat im April neue Angaben zum Anlieferbetrieb gemacht, 34 LKW-/Sprinter-Lieferungen pro Woche, Standzeit /Tag bis zu 3:50 h, und eine Lieferzone, 15 m, in der Giesebrechtstr. beantragt. Im Januar war von 8 Belieferungen/Tag die Rede. Laut Bezirksamt vom 24.4. müsste ein neues Verwaltungsverfahren beim hiesigen Stadtentwicklungsamt angestrengt werden, wenn die Betriebsbeschreibung des jetzigen Verfahrens nach § 63 BauO nicht mehr greift. (Einlassung des BA vom 24.04.2012 aus Entgegnung auf Beschwerdeschrift beim OVG) Warum ist das bis zum heutigen Tag nicht erfolgt?

 

3.      Ein ca. 600qm großer Supermarkt ist am Meyerinckplatz nicht nötig, weil die Nahversorgung durch die in wenigen Gehminuten erreichbare Wilmerdorfer Straße ausgezeichnet ist. Der geplante Supermarkt ist überdimensioniert. Die dadurch entstehende verkehrliche Situation ist als zusätzliche Belastung für das kleine Wohnquartier zu sehen. Was ist nach Ansicht des Bezirksamts unter einer "innerstädtisch typischen“ bzw. „unt?pis?hen Verkehrssituation" zu verstehen? Inwiefern berücksichtigt diese Aussage den Unterschied zwischen einem Wohnquartier mit engen Straßen (Meyerinckplatz) und Geschäftsstraßen wie Wilmersdorfer Str.?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Jensen,

 

zur Bürgeranfrage von Frau Beate Jensen teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Die Umnutzung des Kinos in einen Supermarkt ist hier im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauOBln angezeigt worden. Eine Baufreigabe konnte erteilt werden, nachdem die Stadtplanung dem Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt hat. Ein Baugenehmigungsverfahren kam hier nicht in Frage, da die Grundfläche des geplanten Supermarkes kleiner als 800 m² ist und damit gemäß

§ 2 Abs. 4 Nr. 4 BauOBln keinen Sonderbau darstellt.

 

Die für die verkehrsrechtliche Prüfung zuständige Straßenverkehrsbehörde muss vom Antragsteller selbst direkt befragt werden.

 

Zu 2.

Der Antragsteller muss diese Veränderung des Anlieferbetriebes bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Ein neues Verfahren nach § 63 BauOBln ist nicht notwendig.

 

Zu 3.

Planungsrechtlich ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben zu beurteilen, über die „Notwendigkeit“ und wirtschaftliche Tragfähigkeit hat der jeweilige Investor zu befinden.

 

„Innenstadttypisch“ in der gemischt genutzten Blockbebauung ist die Situation, dass die Anlieferung von Läden aus dem Straßenraum erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen