Drucksache - 0199/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim B-Plan-Verfahren zum Gelände an der Tharauer Allee darauf zu achten, dass der Platz neben dem S-Bahn-Hauptausgang Pichelsberg in angemessener Weise von der Bebauung artikuliert und betont wird und nicht lediglich zu einer erweiterten Tiefgarageneinfahrt verkommt. Gegebenenfalls sollte die Tiefgarageneinfahrt an einen anderen Standort (Tharauer Allee) verlegt werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der Bebauungsplanentwurf 4-50 sieht eine flächenmäßige Festsetzung vor. Unter Beachtung der entwurflichen Restriktionen (zu erhaltende Vegetation, Topographie, Ausrichtung und Zuschnitt des Grundstücks, Immissionsschutz und Erschließung) wurde mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt, dass eine heute im privaten Eigentum befindliche Teilfläche am Platz dem Bezirk zur Arrondierung der Verkehrsfläche übertragen wird (155 m² Flächengröße) und die künftige Bebauung parallel zur Grenze der Platzfläche errichtet und mit vier Geschossen eine deutliche stadträumliche Präsens zeigen wird.
Zudem soll vereinbart werden, dass zusätzlich zu den bestehenden Ausgleichspflichten bei Baumfällungen eine gärtnerische Neugestaltung und Herrichtung des Platzes in Rücksprache mit dem Grünflächenamt zu erfolgen ist.
Aus Sicht des Vorhabenträgers sprechen laut eines Schreibens vom 23. August 2012 folgende Argumente gegen die Platzierung einer Tiefgarageneinfahrt an der Tharauer Allee und für die Platzierung der Tiefgarageneinfahrt am Platz S-Bahnhof Pichelsberg (Schirwindter Allee):
„1. Wir planen ein Wohnungsbauprojekt insbesondere für Familien mit Kindern. Dies wird dazu führen, dass an der Tharauer Allee vermehrt spielende Kinder auf den Gehwegen unterwegs sein werden. Ebenfalls befindet sich an der Tharauer Allee ein Altenpflegeheim. Eine Tiefgarageneinfahrt an der Tharauer Allee würde zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen führen und ist unseres Erachtens aus verkehrsmäßigen Sicherheitserwägungen nicht sinnvoll.
2. Die von uns vorgesehene Tiefgarageneinfahrt über die Schirwindter Allee/Platz S-Bahn Pichelsberg ist verkehrsmäßig sinnvoll, da die über die Heerstraße kommenden Fahrzeuge so am einfachsten und direktesten unser Wohnprojekt Tharauer Allee errechen können. Ansonsten wäre ein Umweg über die Glockenturmstraße, welche verkehrsmäßig schon jetzt höher belastet ist, erforderlich und unseres Erachtens nicht sonnvoll. Ebenfalls würde der Verkehr in der Tharauer Allee überproportional zunehmen, da diese dann in beiden Richtungen befahren würde und der Verkehr zur Tiefgarage führen würde.
3. Sofern eine Tiefgarageneinfahrt in der Tharauer Allee gebaut würde, führte dies zu deutlich ansteigenden Verkehr auch auf der Angerburger Allee, die verkehrstechnisch auch jetzt schon deutlich ausgelasteter ist als die Schirwindter Allee.
4. Der an- und abfahrende Verkehr über eine Tiefgarageneinfahrt an dier Schirwindter Allee führt dazu, dass der Verkehr immer nur in eine Richtung fließt und nicht in zwei mögliche Richtungen, wie bei einer Tiefgarageneinfahrt auf der Tharauer Allee (Ausfahrt in zwei Richtungen möglich).
5. Da der Platz am S-Bahnhof Pichelsberg eine verkehrstechnische Sackgassen-Situation darstellt, ist es aus unserer Sicht vorteilhaft, hier den Verkehr in die optisch relativ unauffällige Tiefgarageneinfahrt abzuleiten.
6. Sollte eine Tiefgarageneinfahrt an der Tharauer Allee in Erwägung gezogen werden, kollidiert dies teilweise mit dem im B-Plan als schützenswert eingetragenen Baumbestand bzw. mit den von uns dort geplanten Objekten.“
Das Bezirksamt kann die Argumentation nachvollziehen und lehnt deswegen eine Verlegung der Tiefgaragenein- und ausfahrt ab, zumal zugesichert wurde, dass diese nur einspurig angelegt wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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