Drucksache - 0122/4  

 
 
Betreff: Meyerinckplatz für LKWs über 7,5 Tonnen sperren
Neu: Verkehrssituation Meyerinckplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
27.03.2012 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
09.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz für eine aktuelle Verkehrszählung zur Ermittlung der Querschnittsbelastung durch den Straßengüter- und PKW-Verkehr am Meyerinckplatz und dem umgebenden Straßennetz einzusetzen. Weiter soll das Bezirksamt die verkehrliche Situation am Meyerinckplatz so ordnen, dass der Durchgangsverkehr möglichst unterbunden wird und zusätzliche Kundenverkehre vermieden werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde gebeten zu prüfen, ob die gewünschte Verkehrszählung durchgeführt werden kann. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt teilt dazu mit Schreiben vom 17. September 2012 mit:

 

Leider kann ich Ihnen darauf keine für Sie positive Antwort geben. Für alle verkehrlichen Maßnahmen am Meyerinckplatz und in den umliegenden Nebenstraßen liegt die Zuständigkeit wie Sie wissen ausschließlich bei Ihrer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, so dass auch eine Verkehrszählung von dieser selbst veranlasst werden müsste. Hierzu kann sie sich ggf. der Hilfe eines Verkehrsingenieurbüros bedienen.

 

Davon abgesehen kann ich die Dringlichkeit für das Anliegen der BVV im Hinblick auf die zur Begründung angeführte erhöhte Belastung durch Durchgangs- und Straßengüterverkehr aufgrund der Kenntnisse meiner Verwaltung nicht nachvollziehen, wenngleich ich die städtebauliche Schutzwürdigkeit des Kiezes am Meyerinckplatz keineswegs in Abrede stellen will. Eine Vorrangigkeit aus übergeordneter Sicht kann daher auch nicht geltend gemacht werden.

 

Bezirkliche Mittel, eine Verkehrszählung durchzuführen, stehen nicht zur Verfügung.

 

Die seit Jahren existierenden Einbahnstraßenregelungen haben sich nach Ansicht des Bezirksamtes bewährt. Über zwei Straßen kann in den Kiez eingefahren werden, dabei nur einmal vom Kurfürstendamm, drei Straßen führen den Verkehr aus dem Kiez.

 

Die Anordnung einer Ladezone vor dem Grundstück Giesebrechtstraße 4 ist zwingend, wenn die wie vom potentiellen Antragsteller dargestellten Lieferintervalle tatsächlich nachweisbar sind.

 

Die Situation vor Ort wird nach Anordnung der Ladezone durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes weiterhin beobachtet.

 

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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