Drucksache - 0232/4  

 
 
Betreff: Verkehrssituation zwischen Kaiserin-Augusta-Allee und Alt-Lietzow beruhigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Saßen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
09.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Verkehrsbereich zwischen der Kaiserin-Augusta-Allee und Alt-Lietzow so herzustellen, dass die dortige Vorgabe von Tempo 30 auch eingehalten wird. Dies kann mittels

-          ausreichender Beschilderung in gut einsehbaren Bereichen, insbesondere im Bereich der Röntgenbrücke und Darwinstraße,

-          gut sichtbaren Markierungen auf dem Straßenbelag,

-          regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen und/oder

-          der temporären Aufstellung solarbetriebener Dialog-Displays

erfolgen.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Ordnungsamt hat den vorliegenden Beschluss zum Anlass genommen, die vorliegende Situation in der Örtlichkeit genau zu überprüfen. Der Polizeipräsident in Berlin, Direktion 2, Zentraler Verkehrsdienst, wurde zu seiner Einschätzung der Situation befragt. Zusammenfassend wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Der Bereich zwischen Kaiserin-Augusta-Allee und Alt-Lietzow, westlich durch die Sömmeringstraße und östlich durch Goslarer Ufer bzw. Darwinstraße begrenzt, ist komplett an den Einfahrten mit den entsprechenden Verkehrsschildern als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

 

Das Vz 274.1-50 (Beginn der Tempo-30-Zone) ordnet nicht den Beginn einer Strecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit an, sondern den Beginn einer Tempo-30-Zone, in der bis zum Verlassen, erkennbar durch Passieren des Vz 274.2-50 (Ende der Tempo-30-Zone), flächendeckend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.

 

Die geltenden Verkehrszeichen und die damit verbundene Ver- und Gebote sind allgemein bekannt. Zusätzliche Beschilderungen verhindern leider nicht das Fehlverhalten Einzelner.

 

Eine Wiederholung von Verkehrszeichen in einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone darf nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht erfolgen, in großen Zonen kann die Fortgeltung des Vz 274.1 durch Fahrbahnmarkierung "30" unterstützt werden, wenn auf eine besondere Gefahrenlage aufmerksam gemacht werden soll. Diese liegt nicht vor, die Unfalllage ist als gering anzusehen.

 

Dies gilt auch für die Darwinstraße, die auf einer Länge von ca. 250 Metern von der Quedlinburger Straße zur Röntgenbrücke ausschließlich an Büro- und Geschäftshäusern vorbeiführt, und somit, ebenso wie die Quedlinburger Straße, zu den Straßen gehört, die grundsätzlich gar nicht in Tempo-30-Zonen aufgenommen werden sollten. Geschehen ist dies hier nur, um den Bereich nicht zu zerreißen.

 

Die Polizei wird gebeten entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Die drei dem Bezirk zurzeit zur Verfügung stehenden Dialog-Displays sind anderweitig eingesetzt. Ein Einsatz ist kurzfristig leider nicht möglich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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