Tagesordnung - 11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 16.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Anlagen:
GM 16.08.2012

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Einwohnerfragen  
0317/4  
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen / Dringlichkeiten / Konsensliste      
Ö 3     Wahlen      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
0318/4  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011  
0292/4  
Ö 6.2  
Ferien der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf 2013  
0316/4  
Ö 6.3  
Redezeitregelung nach § 17 Abs. 2 GO-BVV  
0319/4  
Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Verlagerung des Sitzes der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf in das Rathaus Charlottenburg
0177/4  
Ö 7.2  
Gespräche zum Erhalt des UCW und des Atelierhauses  
0320/4  
Ö 8     Große Anfragen / Aktuelle Stunde      
Ö 8.1  
Aktuelle Stunde (CDU)      
Ö 8.2  
Datenschutz bei Räumungsklage  
0298/4  
    16.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.2 - beantwortet
   

Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:

 

 

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Große Anfrage der SPD-Fraktion im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1.

Gemäß Abschnitt 2 Ziffer 4 der allgemeinen Verfügung der Anordnung über die Mitteilung in Zivilsachen sind die Amtsgerichte verpflichtet, eingehende Klagen der Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 3 BGB dem Bezirksamt, Bereich Soziales, bzw. dem Job Center mitzuteilen, je nach dem welche Stelle in jeweiligen Amtsgerichtsbezirk für die Entgegennahme zuständig ist. Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 22 Abs. 9 SGB II für Leistungsempfangende von ALG II und anlog § 36 Abs. 2 SGB XII, für alle anderen Bedürftigen.

 

In Charlottenburg-Wilmersdorf ist durch die Kooperationsvereinbarung mit dem Job Center geregelt, dass die Mitteilungen über Räumungsklagen direkt an die Abteilung Soziales und Gesundheit, soziale Wohnhilfe, weitergeleitet werden. Diese Regelungen dienen dazu, umgehend Beratungshilfen anbieten zu können. Mitzuteilen sind dabei:

 

1.      der Tag des Eingangs der Klage und  falls die Klage bereits zugestellt ist, auch der Tag der Rechtshängigkeit der Klage,
 

2.      die Namen und Anschriften der Parteien,
 

3.      die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete sowie
 

4.      die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und
 

5.      der Termin der mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist.
 

 

zu 2.

Alle Mitteilungen zur Räumungsklagen vom Amtsgericht Charlottenburg werden in der Arbeitsgruppe Sozialdienst für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe zentral erfasst. Anschließend wird festgestellt, ob minderjährige Kinder betroffen sind. In diesen Fällen geht die Mitteilung umgehend an den jeweils zuständigen, regionalen sozialpädagogischen Dienst (RSD) im Jugendamt. Analog wird mit dem Gesundheitsamt verfahren. Der überwiegende Anteil der Mietaufhebungsklagen verbleibt im Sozialdienst für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe. Allen Betroffenen wird umgehend ein schriftliches Beratungsangebot mit dem Verweis auf die zuständige Sozialarbeiterin unterbreitet. Die Daten der Personen, die keine Hilfen in Anspruch nehmen, werden nach zwei Jahren vernichtet.

Auf die Daten der eingegangenen Räumungsklagen haben bis zur Verteilung in Folge anderer Zuständigkeiten ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Sozialdienst für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe Zugriff.

 

Zu 3.

Im Bezirksamt gibt es keine statistische Erfassung über eingehende Mitteilungen des Amtsgerichts Charlottenburg, des Grundsicherungsamtes oder des Jobcenters über Mieträumungsklagen oder Mietrückstände. Beispielhaft kann hier die Datenlage des Sozialdienstes für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe genutzt werden. Insgesamt wurden 1.520 Personen zu Miet- und/oder Energierückständen beraten und ggf. entsprechende Hilfen umgesetzt oder eingeleitet. Im Jahr 2011 wurden durch die Sozialarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes insgesamt 16 Familien beraten, die vom Verlust ihres Wohnraums bedroht waren bzw. sie wurden bei der Erhaltung des Mietverhältnisses unterstützt. Davon waren insgesamt acht Familien von einer Räumungsklage betroffen, die teilweise abgewehrt werden konnte. Teilweise fanden die Familien selbst neuen Wohnraum im Vorfeld der Räumung oder konnten die Mietschulden begleichen.

 

Zu 4.

Hierbei bestehen verschiedene Zugänge der Betroffenen. Zum einen, wie oben beschrieben, Menschen, die das Beratungsangebot des Anschreibens annehmen, zum anderen Verweise der Betroffenen des Job Centers an den Sozialdienst für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe, mit Hilfe eines schriftlichen Prüfungsauftrages oder Selbstmelder oder Träger der Maßnahmen für Leistungen nach § 67 und § 68 SGB XII sowie andere Beratungsstellen. Grundsätzlich wird der Sozialdienst für Erwerbsfähige und soziale Wohnhilfe nur dann tätig, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind und mitwirken. Anzumerken hierzu wäre, dass die Betroffenen auch im eigenen Interesse ihre finanzielle Lage und die soziale Situation offenlegen, damit ggf. zur Erhaltung des Wohnraums oder Mietverhältnisses eine sozialpädagogische Stellungnahme gegenüber der kostenbewilligenden Stelle abgegeben werden kann. Der o. g. Sozialdienst berät und prüft die Kostenübernahme von Mietrückständen gemäß den rechtlichen Voraussetzungen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Kostenübernahme von Mietrückständen erfüllt, werden entsprechend verbindliche Stellungnahmen gegenüber dem Job Center und oder den Leistungsstellen des Sozialamtes erstellt.

 

Darüber hinaus wird geprüft, ob zusätzlich betreuende Hilfen, also Maßnahmen nach § 67 und § 68 SGB XII zum Erhalt oder zur Erlangung von Wohnraum, erforderlich sind und diese werden bei Bedarf eingeleitet. Eine entsprechende befürwortende Stellungnahme wird nur abgegeben, wenn der Wohnraum bzw. das Mietverhältnis tatsächlich erhalten bleibt. Hierzu ist eine Äußerung des Vermieters erforderlich, die durch die Betroffenen selbst beigebracht wird oder per Ausnahme auch mal telefonisch erfolgt. Sofern die Voraussetzungen zum Erhalt des Wohnraums nicht erfüllt sind, erfolgt die Prüfung der Vermittlung von Wohnraum aus dem geschützten Marktsegment und/oder an die Vergabestelle für die bezirklichen Seniorenwohnhäuser. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Kostenübernahme von Mietrückständen beantragen, müssen gegenüber der Sozialarbeiterin eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Diese Erklärung ermöglicht den Sozialarbeiterinnen die persönliche Kontaktaufnahme zu allen in den Fall involvierten Adressaten. Diese können sein:

Das Job Center, Leistungsstellen des Sozialamtes, andere Stellen des Bezirksamtes, beispielsweise Seniorenwohnungen, das geschützte Marktsegment oder das Gesundheitsamt, der Vermieter, die Rechtsanwälte der Vermieter, der Gerichtsvollzieher und letztendlich alle anderen Maßnahmeträger.

 

Zu 5.

Zu den Kosten für die Bearbeitung der Mitteilungen des Amtsgerichts Charlottenburg zu den anhängigen Räumungsklagen können leider keine konkreten Angaben gemacht werden, da es hierfür kein eigenes Produkt und infolge dessen auch keine gesonderte statistische Erfassung gibt. Neben vielen weiteren Leistungen findet sich beispielsweise die Beratung und Stellungnahme zur Miet- und Energieschulden nach § 22 SGB XII im Produkt sozialpädagogische Beratung zur Erlangung und Sicherung von Wohnraum wieder. Für dieses Gesamtprodukt wurden im Jahre 2011 insgesamt 348.252,-- Euro an direkten Personalkosten veranschlagt. Eine Differenzierung der Kosten für die Bearbeitung der Mitteilung des Amtsgerichts Charlottenburg zu den anhängigen Räumungsklagen ist somit leider nicht möglich.

 

 

 

Ö 8.3  
Einkaufsstraßen und Flaniermeile oder Shopping-Mall?  
0304/4  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Neufassung der Sportanlagennutzungsverordnung - SPAN I
Enthält Anlagen
1036/3  
Ö 9.1.1  
Zebrastreifen vor Kita anlegen
0017/4  
Ö 9.1.2  
Meyerinckplatz für LKWs über 7,5 Tonnen sperren Neu: Verkehrssituation Meyerinckplatz
0122/4  
Ö 9.2  
Vernetzung der wichtigsten Plätze des Bezirkes  
0137/4  
Ö 9.2.1  
Sanierungsvereinbarung
0151/4  
Ö 9.3  
Instandhaltung und Pflege erneuerter Grünanlage Olivaer Platz sichern
0197/4  
Ö 9.4  
Naturschutz bei Baumfällungen
0198/4  
Ö 9.4.1  
S-Bahnhofsvorplatz Pichelsberg / Tharauer Allee definieren  
0199/4  
Ö 9.5  
Mit dem Campus Charlottenburg zusammen den Kurfürstendamm aufwerten  
0202/4  
Ö 9.5.1  
Erhalt des historischen Gaslichts in denkmalgeschützten Bereichen
0204/4  
Ö 9.5.2  
Sanierungsmoratorium  
0208/4  
Ö 9.5.3  
Regelmäßiger Bericht zur Verkehrssicherheit
0221/4  
Ö 9.6  
Bedarfsknöpfe für Fahrradfahrer I
0224/4  
Ö 9.7  
Bedarfsknöpfe für Fahrradfahrer II
0225/4  
Ö 9.7.1  
Wundtstraße kindersicher machen
0226/4  
Ö 9.8  
Verkehrsspiegel für die Angerburger Allee neu: Verkehrssicherheit für die Tharauer Allee
0227/4  
Ö 9.8.1  
Verkehrssituation zwischen Kaiserin-Augusta-Allee und Alt-Lietzow beruhigen  
0232/4  
Ö 9.9  
Sperrung eines Fahrradwegs am Steubenplatz neu: Umgestaltung des Fahrradwegs am Steubenplatz
0240/4  
Ö 9.10  
Radweg am Flohmarkt Straße des 17. Juni
0241/4  
Ö 9.11  
Radfahrer an der Autobahnausfahrt Knobelsdorffstraße schützen!
0242/4  
Ö 9.12  
Verlegung des Fahrradwegs im Bereich der Straße des 17. Juni nahe Müller-Breslau-Straße
0247/4  
Ö 9.13  
Fairtrade im Bezirk weiter unterstützen  
0258/4  
Ö 9.14  
Starke Spielplätze - starke Kinder  
0264/4  
Ö 9.15  
Keine zusätzlichen Flüge von Tegel in der Nacht und den Randzeiten
0273/4  
Ö 9.16  
Raumkonzept im Rathaus Otto-Suhr-Allee - Erhalt der Sozialräume  
0265/4  
Ö 9.17  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
0282/4  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Brunnen nach Christoph-Maria Maasberg benennen  
0294/4  
Ö 10.2  
Günter-Schwannecke-Gedenkinitiative unterstützen  
0299/4  
Ö 10.3  
Denkmalrettung Gebäude Wilmersdorfer Straße/Haubachstraße  
0305/4  
Ö 10.4  
Platz nach Rabbiner Schneerson benennen  
0295/4  
Ö 10.5  
Charlottenburg-Wilmersdorf für die UN-Behindertenrechtskonvention, auch bei der Berliner-Verkehrs-Gesellschaft  
0300/4  
Ö 10.6  
Tätigkeitsbericht über Campus Charlottenburg  
0306/4  
Ö 10.7  
Verkehrsregelung "Am Dornbusch"  
0296/4  
Ö 10.8  
Permanentes Kundenmonitoring für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf installieren!  
0301/4  
Ö 10.9  
Flaschenbehälter an Papierkörbe  
0307/4  
Ö 10.10  
Flächen auch planungsrechtlich den Kleingärten zuführen  
0297/4  
Ö 10.11  
Beitritt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zum "Internationalen Observatory on Participatory Democracy (OIPD)"  
0302/4  
Ö 10.12  
Kostenausweisung bei Anträgen und Anfragen  
0314/4  
Ö 10.13  
Regelmäßiger Reparaturtreff  
0308/4  
Ö 10.14  
Vom Untergrund ins Ungewisse III  
0303/4  
Ö 10.15  
Vergabe in Charlottenburg-Wilmersdorf fair und ökologisch gestalten  
0309/4  
Ö 10.16  
Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
0310/4  
Ö 10.17  
OpenData für die BVV  
0315/4  
Ö 10.18  
Priorität für den Aufzug am U-Bahnhof Mierendorffplatz  
0311/4  
Ö 10.19  
Yva  
0312/4  
Ö 10.20  
Aktive Erinnerungsarbeit von Bezirk und Bürgerschaft zur "Schule der Sicherheitspolizei und des SD" in den Stüler-Bauten  
0313/4  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
               
 
 

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