Nicht von der Hand zu weisen ist daneben aber auch folgende Feststellung:
Die beschriebenen Kürzungen wurden zunächst weniger auf Kosten der am
schwersten gefährdeten Leistungsempfänger umgesetzt - in erster Linie wurden
vielmehr solche Leistungen in Zahl und Umfang verringert, die sich an Klienten
mit eher positiverer Prognose (im so genannten Leistungsbereich) richten. Wenn
nun mit wenigen Jahren Verzögerung ein zunehmender Bedarf an kostenintensiven
Hilfen im Gefährdungsbereich festzustellen ist, muss die Frage gestellt werden,
ob die Jugendhilfe hier nicht auch mit logischen Konsequenzen aus
Einsparungen in den Vorjahren konfrontiert ist. Die Liga der
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege hat auf diesen Zusammenhang
frühzeitig aufmerksam gemacht und vor Konsequenzen einer nicht auskömmlichen
Finanzierung von Hilfen zur Erziehung für die Situation der
Leistungsberechtigten wie auch für die nachhaltige Kostenentwicklung in der
Jugendhilfe selbst und in anderen Bereichen (Soziales, Justiz etc.) gewarnt.
6. Wünschenswert wären Prognosen oder zumindest valide Erklärungen des
Bedarfs auf Grundlage demografischer Belastungsindikatoren, um sowohl das
Gesamtbudget als auch die Zumessung für die Bezirke entsprechend untersetzen
zu können.
Die aktuelle Forschung zu Bedarfsprädiktoren und Wirksamkeitsbedingungen von
Hilfen zur Erziehung unterstützt jedoch (derzeit) auf Grund der Vielzahl und
unterschiedlichen Wirkungsweise der einfließenden individuellen und
gesellschaftlichen Faktoren keine belastbaren Indikatorenmodelle.
Unabdingbare Voraussetzung für eine indikatorengestützte Steuerung wären
weitere umfassende Forschungen, die weder mit Bordmitteln der Jugendhilfe zu
leisten noch durch politisch festgelegte Indikatoren zu ersetzen sind.
7. Auch Kürzungen präventiver Angebote der Förderung von Kindern,
Jugendlichen und Familien wirken sich negativ auf die Situation Junger
Menschen in Berlin aus und lassen mittelfristig Effekte auf den Bedarf an
Hilfen zur Erziehung erwarten.
Von den politisch Verantwortlichen im Land Berlin erwarten
wir daher, bei der Zumessung des Budgets für Hilfen zur Erziehung sowohl den
faktisch gestiegenen Bedarf als auch die allgemeine Kostenentwicklung zu
beachten und gleichzeitig auch die erheblichen mittel- und langfristigen
Risiken einer Unterfinanzierung in den Blick zu nehmen.
Daraus leiten sich für die aktuellen Haushaltsberatungen
folgende Notwendigkeiten ab:
·
Anerkennung
der umfassenden Steuerungsmaßnahmen der Jugendämter auf deren Grundlage weitere
Einsparungen weder fachlich noch rechtlich vertretbar sind,
·
Anpassung
des Budgets an den steigenden Bedarf sowie vollständige Abfederung der
Mehrausgaben, die -wie oben dargestellt- nicht durch die Bezirke zu
verantworten sind sowie
·
Berücksichtigung
der allgemeinen Teuerungsrate sowie der dadurch bedingten
Kostensatzanpassungen.
Für eine
langfristige und nachhaltige Steuerung empfehlen wir folgende Zielstellungen:
·
Unterstützung
wissenschaftlich fundierter Studien über Bedarfsindikatoren und
Wirkungsbedingungen von Hilfen zur Erziehung,
·
Vorrangigkeit
eines auskömmlichen Gesamtbudgets vor einer indikatorbasierten Zumessung für
die Bezirke sowie
Eine
Haushaltskonsolidierung kann – auch mit Blick auf die zusätzlichen Risiken aus
der derzeitigen Finanzkrise – nicht zu Lasten der Lebensbedingungen von
Kindern, Jugendlichen und Familien gelingen, da die gesellschaftlichen
Folgekosten jede Einsparsumme um ein vielfaches überschreiten werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
1. Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine auskömmliche und
bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in
Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen.
2. Der JHA ersucht den
Landesjugendhilfeausschuss, sich bei den Fraktionen des Abgeordnetenhauses für
eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin
einzusetzen.
3. Die präventiven Angebote
(Jugendförderung, Beratung etc.) bleiben erhalten und es erfolgt eine Anpassung
an die gestiegenen Kosten, da andernfalls zusätzliche Bedarfssteigerungen bei
den Hilfen zur Erziehung zu erwarten sind.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage !
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss JHA überwiesen.
07.12.2010
JHA
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis
genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis
genommen.