Drucksache - DS/2020/III  

 
 
Betreff: Arbeit der Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Agentur für Arbeit ab dem 1. Januar 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:Kustak, SusanneBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt   
15.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
14.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS2020III VzK  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägervertretung, dem zu gründenden Beirat und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

              in erster Linie den Betroffenen, den Langzeitarbeitslosen, Unterstützung zu teil wird und sie nicht über die Eingliederungsvereinbarung zusätzlich unter Druck gesetzt werden und Beschäftigungstherapie betrieben wird.

 

              den  Betroffenen qualitativ geprüfte Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung gestellt werden, die wirkliche Anschlussqualifikationen für den 1. Arbeitsmarkt sind.

 

              den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme anbieten, die ihren Fähigkeiten entspricht

 

·                     den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeits-fördermaßnahme anzubieten, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

 

Der 1. Bericht erfolgt im Februar 2011.

 

 

Begründung:             

Zum 1. Januar 2011 wird es zu vielen grundlegenden Änderungen in der Arbeitsgemeinschaft zwischen Bezirk und Agentur für Arbeit kommen. Die Mittel für Arbeitsförderung werden drastisch gekürzt.

Die Neuordnung der JobCenter darf auf keinen Fall dazu führen, dass nur der Druck auf die Kunden des JobCenters, die Langzeitarbeitslosen, erhöht wird.

Alle reden darüber, wie kompliziert die neue Situation wird. Aber fast keiner spricht darüber, dass die eigentlich Betroffenen, die Langzeitarbeitslosen noch weniger Unterstützung erhalten werden. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für JC.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägerversammlung und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

-          den erwerbsarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern die ihnen zustehende individuelle Beratung und passgenaue Vermittlungsangebote zu teil werden und auf sie nicht aufgrund zeitlicher Überforderung der Mitarbeiter/innen oder zur Erfüllung statistischer Vorgaben gesetzeswidriger Druck ausgeübt wird;

-          die Qualität von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten dahingehend geprüft wird, dass sie geeignet sind, den Betroffenen wirklich als Anschlussqualifikation Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

-          den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme angeboten wird, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

Der erste Bericht erfolgt im April 2011.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägerversammlung und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

-          den erwerbsarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern die ihnen zustehende individuelle Beratung und passgenaue Vermittlungsangebote zu teil werden und auf sie nicht aufgrund zeitlicher Überforderung der Mitarbeiter/innen oder zur Erfüllung statistischer Vorgaben gesetzeswidriger Druck ausgeübt wird;

-          die Qualität von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten dahingehend geprüft wird, dass sie geeignet sind, den Betroffenen wirklich als Anschlussqualifikation Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

-          den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme angeboten wird, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

Der erste Bericht erfolgt im April 2011.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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