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Drucksache - DS/2015/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, die Zuwendungen im Rahmen der PEP auch ab 2011 mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 an die Projekte auszureichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse SozGes und PHI (ff).
06.01.2011 SozGes Einstimmig
25.01.2011 PHI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, die Zuwendungen im Rahmen der PEP auch ab 2011 mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 an die Projekte auszureichen.
Mehrausgaben zu diesem Zweck sind durch Minderausgaben innerhalb der zuständigen Abteilung im Rahmen des Haushaltsvollzuges auszugleichen. Dem Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist die veränderte Finanzierung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung ausführlich darzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, die Zuwendungen im Rahmen der PEP auch ab 2011 mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 an die Projekte auszureichen.
Mehrausgaben zu diesem Zweck sind durch Minderausgaben innerhalb der zuständigen Abteilung im Rahmen des Haushaltsvollzuges auszugleichen. Dem Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist die veränderte Finanzierung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung ausführlich darzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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