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Drucksache - DS/0341/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV unterstützt das Bezirksamt darin, sich bei der Senatsverwaltung und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, daß nach dem Umzug des Blumengroßmarktes im Jahre 2010 an die Beusselstraße die Halle in der Südlichen Friedrichstadt als Staatliche Kunsthalle Berlin genutzt werden kann und entsprechend ausgebaut wird.
Die Veräußerung der Liegenschaft Friedrichstr. 18-21 wird solange ausgesetzt, bis eine Nachnutzung der Blumengroßmarkthalle geklärt ist.
Begründung: Diese Nachnutzung würde dem Bau mit wenigen Finanzmitteln eine Perspektive geben. Durch die Nähe zur Berlinischen Galerie, den zahlreichen Ateliers in der Friedrich- und Zimmerstraße sowie dem Jüdischen Museum werden Synergieeffekte entstehen. Des weiteren entstünde eine enorme Verstärkung des Kulturstandortes Kreuzberg und zugleich ein hoher wirtschaftlicher Impuls für das Gebiet.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV unterstützt das Bezirksamt darin, sich bei der Senatsverwaltung und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass nach dem Umzug des Blumengroßmarktes im Jahre 2010 an die Beusselstraße die Halle in der Südlichen Friedrichstadt als Staatliche Kunsthalle Berlin genutzt werden kann und entsprechend ausgebaut wird.
Die Veräußerung der Liegenschaft Friedrichstr. 18-21 wird solange ausgesetzt, bis eine Nachnutzung der Blumengroßmarkthalle geklärt ist.
VzK siehe DS 1049/III
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DS wird in die Ausschüsse für Wirtschaft, Bürgerdienste, Ordnungsamt / Kultur und Bildung / Stadtplanung und Bauen ff. überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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