Drucksache - DS/1012/III  

 
 
Betreff: Hilfe zur Erziehung nach § 78 SGB VIII in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeAVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
07.12.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1012_VzK Finanzierung HzE  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:


Nicht von der Hand zu weisen ist daneben aber auch folgende Feststellung:
Die beschriebenen Kürzungen wurden zunächst weniger auf Kosten der am schwersten gefährdeten Leistungsempfänger umgesetzt - in erster Linie wurden vielmehr solche Leistungen in Zahl und Umfang verringert, die sich an Klienten mit eher positiverer Prognose (im so genannten Leistungsbereich) richten. Wenn nun mit wenigen Jahren Verzögerung ein zunehmender Bedarf an kosten­intensiven Hilfen im Gefährdungsbereich festzustellen ist, muss die Frage gestellt werden, ob die Jugendhilfe hier nicht auch mit logischen Konsequenzen aus Einsparungen in den Vorjahren konfrontiert ist. Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrts­pflege hat auf diesen Zusammenhang frühzeitig aufmerk­sam gemacht und vor Konsequenzen einer nicht auskömmlichen Finanzierung von Hilfen zur Erziehung für die Situation der Leistungsberechtigten wie auch für die nachhaltige Kostenentwicklung in der Jugendhilfe selbst und in anderen Bereichen (Soziales, Justiz etc.) gewarnt.

 

6. Wünschenswert wären Prognosen oder zumindest valide Erklärungen des Bedarfs auf Grundlage demografischer Belastungsindikatoren, um sowohl das Gesamt­bud­get als auch die Zumessung für die Bezirke entsprechend untersetzen zu kön­nen.
Die aktuelle Forschung zu Bedarfsprädiktoren und Wirksamkeits­bedin­gungen von Hilfen zur Erziehung unterstützt jedoch (derzeit) auf Grund der Vielzahl und unterschiedlichen Wirkungs­weise der einfließenden individuellen und gesellschaftlichen Faktoren keine belastbaren Indikatorenmodelle.
Unabdingbare Voraussetzung für eine indikatorengestützte Steuerung wären weitere umfassende Forschungen, die weder mit Bordmitteln der Jugendhilfe zu leisten noch durch politisch festgelegte Indikatoren zu ersetzen sind.

 

7. Auch Kürzungen präventiver Angebote der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien wirken sich negativ auf die Situation Junger Menschen in Berlin aus und lassen mittelfristig Effekte auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung erwarten.

 

Von den politisch Verantwortlichen im Land Berlin erwarten wir daher, bei der Zumes­sung des Budgets für Hilfen zur Erziehung sowohl den faktisch gestiegenen Bedarf als auch die allgemeine Kostenentwicklung zu beachten und gleichzeitig auch die erheblichen mittel- und langfristigen Risiken einer Unterfinanzierung in den Blick zu nehmen.

 

 

 

Daraus leiten sich für die aktuellen Haushaltsberatungen folgende Notwendigkeiten ab:

·         Anerkennung der umfassenden Steuerungsmaßnahmen der Jugendämter auf deren Grundlage weitere Einsparungen weder fachlich noch rechtlich vertretbar sind,

·         Anpassung des Budgets an den steigenden Bedarf sowie vollständige Abfederung der Mehrausgaben, die -wie oben dargestellt- nicht durch die Bezirke zu verantworten sind sowie

·         Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate sowie der dadurch bedingten Kostensatzanpassungen.

 

 

 

 

 

Für eine langfristige und nachhaltige Steuerung empfehlen wir folgende Zielstellungen:

·         Unterstützung wissenschaftlich fundierter Studien über Bedarfsindikatoren und Wirkungsbedingungen von Hilfen zur Erziehung,

·         Vorrangigkeit eines auskömmlichen Gesamtbudgets vor einer indikatorbasierten Zumessung für die Bezirke sowie

Eine Haushaltskonsolidierung kann – auch mit Blick auf die zusätzlichen Risiken aus der derzeitigen Finanzkrise – nicht zu Lasten der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien gelingen, da die gesellschaftlichen Folgekosten jede Einsparsumme um ein vielfaches überschreiten werden.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine auskömm­liche und bedarfs­gerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen.

 

2. Der JHA ersucht den Landesjugendhilfeausschuss, sich bei den Fraktionen des Abgeordnetenhauses für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin einzusetzen.

 

3. Die präventiven Angebote (Jugendförderung, Beratung etc.) bleiben erhalten und es erfolgt eine Anpassung an die gestiegenen Kosten, da andernfalls zusätzliche Bedarfssteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung zu erwarten sind.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss JHA überwiesen.

 

07.12.2010 JHA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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