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Drucksache - DS/2053/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wieviele der nach entsprechender
Befürwortung durch das Job-Center zur weiteren Prüfung vorgelegten Anträge auf
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH-Entgelt) konnten durch das
Bezirksamt für eine Kofinanzierung durch das Land genehmigt werden? 2. Wieviel Geld standen dem Bezirk für
die Kofinanzierung des Landes insgesamt zur Verfügung? 3. Welche Projekte von welchen
Trägern wurden mit welcher Stärke berücksichtigt – welche konnten nicht
berücksichtigt werden? (Bitte Aufstellung beifügen) 4. Nach welchen Kriterien wurde die
Auswahl der zu fördernden Projekte entschieden und welche Rolle spielten dabei
insbesondere ihre Wirtschaftsnähe? BezStR Herr Mildner-Spindler Frage 1 Nachdem zu
Anfang 2010 aufgrund veränderter bundespolitischer Voraussetzung deutlich
wurde, dass der Beschäftigungszuschuss nicht mehr als Grundfinanzierung für den
öffentlichen Beschäftigungssektor in Größenordnung herangezogen werden kann,
musste in der Basisfinanzierung umgeschwenkt werden auf ein anderes
Förderinstrument, nämlich auf die Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante.
Diese musste zusätzlich zur schon vorhandenen Planung 2010 erfolgen. Unter
Berücksichtigung der Ressourcen des Haushalts des Jobcenters und vor dem
Hintergrund der jetzt ja auch erlebbaren, damals angekündigten
Mittelabschmelzungen für das Jahr 2011 wurden alle 607 ggf. über AGH-Entgelt
hin weiter zu finanzierenden Stellen erneut einem Ranking unterzogen. Die
ursprüngliche Planung war, dass alle Beschäftigungszuschuss, ÖBS-Stellen über
24 Monate hinaus gefördert werden können. Das Geld stand im
Beschäftigungszuschuss, wie in der Kofinanzierung durch das Land zur Verfügung.
Es hat sich dann im Verlauf des Jahres gezeigt, dass von diesen 607 möglich
fortzusetzenden Stellen über AGH-Entgelt, es tatsächlich bis heute nur eine
Antragseinreichung durch Arbeitgeber, die öffentlich Beschäftigte beschäftigen,
in Größenordnung von 198 Anträgen gab. Davon waren aufgrund individueller
Fördervoraussetzungen oder AGH-Richtlinien 30 Stellen nicht über AGH-Entgelt
weiterführbar. Positiv beschieden wurden insgesamt 139 Stellen. Eine Erklärung
für die verbleibende Differenz ist beim Jobcenter noch in Bearbeitung.
Weiterführende Angaben sind zum jetzigen Zeitpunkt insofern bedauerlicherweise
nicht möglich. Frage 2 Kann ich
nur so beantworten, dass dem Bezirk keine Gelder zur Verfügung standen. Die
Kofinanzierung für ÖBS wird über die Treuhänder des Landes Berlin in der
comovis verwaltet. Das Land Berlin hatte ausreichend Mittel zur Fortführung
aller ÖBS-Stellen über 24 Monate hinaus in der Haushaltsplanung. Frage 3 Grundsätzlicher
Ansatz im Bezirk war und ist, die kleinteilige Stärkung der bestehenden
sozialen Infrastruktur in Form der Schaffung von Einzelarbeitsplätzen.
Projektförderung stand und steht auch Zukünftig im Hinblick auf öffentliche
Beschäftigung für uns im Bezirk nicht im Focus unserer Bemühungen. Es sollen
für Arbeitnehmer Arbeitsmöglichkeiten, Arbeitsangebote in deutlicher Abgrenzung
zu Arbeitsgelegenheiten, wie sie ansonsten über die Jobcenter und die
Beschäftigungsträger organisiert werden, geschaffen werden. Eine
Aufrechung der berücksichtigten nichtberücksichtigen Arbeitsplätze, kann in der
gewünschten Form nicht erfolgen, da nicht alle Arbeitgeber im ÖBS tatsächlich
Anträge auf eine Fortführung in Form der Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante
gestellt haben. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Umsetzung einer
Auffangarbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante abhängig von der individuellen
Förderfähigkeit des Arbeitsnehmers und insofern auch nicht alleine von
bezirklicher Unterstützung. Ich habe in
Beantwortung der Frage 3 eine Aufstellung von 34 Arbeitgebern, die nach wie vor
Arbeitsplätze im Rahmen des öffentlichen Beschäftigungssektors nutzen und
schaffen.
BV Fr. Waldukat Bei wenigen
Stellen hat die Arbeiterwohlfahrt Berlin entsprechende Stellen bekommen, obwohl
sie doch in Insolvenz ist. BezStR Herr Mildner-Spindler Bezüglich
der Insolvenz des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt Berlin, verweise ich
auf die schriftliche Antwort zu einer entsprechenden Anfrage des
Bezirksverordneten Wesener aus dem November. Dieser Anfrage können sie
entnehmen, dass die Arbeiterwohlfahrt es Landesverbandes Berlin und die
Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg jeweils selbständige Körperschaften
sind. Und ich habe dort
dargestellt, das die Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg nicht von der
Insolvenz betroffen ist und das der Bezirk nicht von der Insolvenz des
Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt betroffen ist, weil im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich – bis auf eine kleine Projektförderung
– Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg am Start und am
Arbeiten sind und insofern ist für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auch
nur der AWO-Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg Geschäftspartner. Und das ist
auch verlässlich. |
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