Drucksache - DS/2053/III  

 
 
Betreff: AGH-Entgelt-Anträge - Entscheidungskriterien des Bezirks?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wieviele der nach entsprechender Befürwortung durch das Job-Center zur weiteren Prüfung vorgelegten Anträge auf Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH-Entgelt) konnten durch das Bezirksamt für eine Kofinanzierung durch das Land genehmigt werden?

 

2.       Wieviel Geld standen dem Bezirk für die Kofinanzierung des Landes insgesamt zur Verfügung?

 

3.       Welche Projekte von welchen Trägern  wurden mit welcher Stärke berücksichtigt – welche konnten nicht berücksichtigt werden? (Bitte Aufstellung beifügen)

 

4.       Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der zu fördernden Projekte entschieden und welche Rolle spielten dabei insbesondere ihre Wirtschaftsnähe?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

 

Frage 1

Nachdem zu Anfang 2010 aufgrund veränderter bundespolitischer Voraussetzung deutlich wurde, dass der Beschäftigungszuschuss nicht mehr als Grundfinanzierung für den öffentlichen Beschäftigungssektor in Größenordnung herangezogen werden kann, musste in der Basisfinanzierung umgeschwenkt werden auf ein anderes Förderinstrument, nämlich auf die Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante. Diese musste zusätzlich zur schon vorhandenen Planung 2010 erfolgen.

Unter Berücksichtigung der Ressourcen des Haushalts des Jobcenters und vor dem Hintergrund der jetzt ja auch erlebbaren, damals angekündigten Mittelabschmelzungen für das Jahr 2011 wurden alle 607 ggf. über AGH-Entgelt hin weiter zu finanzierenden Stellen erneut einem Ranking unterzogen.

Die ursprüngliche Planung war, dass alle Beschäftigungszuschuss, ÖBS-Stellen über 24 Monate hinaus gefördert werden können. Das Geld stand im Beschäftigungszuschuss, wie in der Kofinanzierung durch das Land zur Verfügung. Es hat sich dann im Verlauf des Jahres gezeigt, dass von diesen 607 möglich fortzusetzenden Stellen über AGH-Entgelt, es tatsächlich bis heute nur eine Antragseinreichung durch Arbeitgeber, die öffentlich Beschäftigte beschäftigen, in Größenordnung von 198 Anträgen gab. Davon waren aufgrund individueller Fördervoraussetzungen oder AGH-Richtlinien 30 Stellen nicht über AGH-Entgelt weiterführbar. Positiv beschieden wurden insgesamt 139 Stellen. Eine Erklärung für die verbleibende Differenz ist beim Jobcenter noch in Bearbeitung. Weiterführende Angaben sind zum jetzigen Zeitpunkt insofern bedauerlicherweise nicht möglich.

 

Frage 2

Kann ich nur so beantworten, dass dem Bezirk keine Gelder zur Verfügung standen. Die Kofinanzierung für ÖBS wird über die Treuhänder des Landes Berlin in der comovis verwaltet. Das Land Berlin hatte ausreichend Mittel zur Fortführung aller ÖBS-Stellen über 24 Monate hinaus in der Haushaltsplanung.

 

Frage 3

Grundsätzlicher Ansatz im Bezirk war und ist, die kleinteilige Stärkung der bestehenden sozialen Infrastruktur in Form der Schaffung von Einzelarbeitsplätzen. Projektförderung stand und steht auch Zukünftig im Hinblick auf öffentliche Beschäftigung für uns im Bezirk nicht im Focus unserer Bemühungen. Es sollen für Arbeitnehmer Arbeitsmöglichkeiten, Arbeitsangebote in deutlicher Abgrenzung zu Arbeitsgelegenheiten, wie sie ansonsten über die Jobcenter und die Beschäftigungsträger organisiert werden, geschaffen werden.

Eine Aufrechung der berücksichtigten nichtberücksichtigen Arbeitsplätze, kann in der gewünschten Form nicht erfolgen, da nicht alle Arbeitgeber im ÖBS tatsächlich Anträge auf eine Fortführung in Form der Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante gestellt haben. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Umsetzung einer Auffangarbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante abhängig von der individuellen Förderfähigkeit des Arbeitsnehmers und insofern auch nicht alleine von bezirklicher Unterstützung.

Ich habe in Beantwortung der Frage 3 eine Aufstellung von 34 Arbeitgebern, die nach wie vor Arbeitsplätze im Rahmen des öffentlichen Beschäftigungssektors nutzen und schaffen.

 

Träger von Auffang AGH E 2010,
die positiv beschieden werden konnten

 

A&QUA gGmbH

 

ajb GmbH

 

apabiz e.v.

 

ARIBA e.V.

 

Berlin-Brandenb. Bildungswerk

 

BQG Ankunft

 

BUF

 

D & B gGmbH

 

Das Haus e.V.

 

Dersim-Kulturgemeinde

 

Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V.

 

Eingliederungshilfe e.V.

 

Förderverein der Aziz-Nesin-GS

 

Freunde der Ratten e.V.

 

Gesundheit Berlin e.V

 

GFBM e.V.

 

Hedwig-Wachenheim-Gesell.

 

Integral

 

Jahresringe e. V

 

Kinderbauernhof auf dem Görlitzer e.V.

 

KommTreff BQ gGmbH

 

Kotti e.V.

 

Kulturring in Berlin e.V.

 

Lowtec gGmbH

 

MUT

 

Nachbarschaftshaus Centrum e.V.

 

Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V.

 

SFZ

 

SHG für Anfallkranke mit Mehrfachbehinderg.

 

Sport für Berlin BQG gGmbH

 

Stiftung Synanon

 

SüdOst Europa Kultur

 

trias

 

Via e.V. Verband für interkulturelle Arbeit

 

 

BV Fr. Waldukat

Bei wenigen Stellen hat die Arbeiterwohlfahrt Berlin entsprechende Stellen bekommen, obwohl sie doch in Insolvenz ist.

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

Bezüglich der Insolvenz des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt Berlin, verweise ich auf die schriftliche Antwort zu einer entsprechenden Anfrage des Bezirksverordneten Wesener aus dem November. Dieser Anfrage können sie entnehmen, dass die Arbeiterwohlfahrt es Landesverbandes Berlin und die Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg jeweils selbständige Körperschaften sind. Und  ich habe dort dargestellt, das die Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg nicht von der Insolvenz betroffen ist und das der Bezirk nicht von der Insolvenz des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt betroffen ist, weil im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausschließlich – bis auf eine kleine Projektförderung – Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg am Start und am Arbeiten sind und insofern ist für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auch nur der AWO-Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg Geschäftspartner. Und das ist auch verlässlich.

 

 

 
 

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