Drucksache - DS/2037/III  

 
 
Betreff: Bildungsgutscheine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Seid, BarbaraSeid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für welchen Personenkreis sollen ab wann an welchem Ort Bildungsgutscheine ausgegeben werden?

  2. Für welche Tätigkeiten werden Bildungsgutscheine ausgegeben?

  3. Für welchen Zeitraum sind die Bildungsgutscheine gültig?

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

Ich will mir zu der Anfrage eine kurze Vorbemerkung erlauben.

Wenn in der Anfrage von Bildungsgutscheinen gesprochen wird, interpretiere ich das aus dem Inhalt heraus, dass die Nachfrage sich richtet an Fragen zum sog. Bildungs- und Teilhabe Paket, welches mit den sog. Reformen zur Hartz IV-Gesetzgebung auf den Weg gebracht wurde und das nicht die klassischen Bildungsgutscheine gemeint sind, die im Rahmen von Angeboten der Eingliederung über das Jobcenter für Fort- und Weiterbildung ausgegeben werden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabe Paket ist noch nicht abgeschlossen; wird wahrscheinlich am Freitag im Bundesrat keine Zustimmung erlangen. Trotzdem wahrscheinlich dann in der nächsten Woche – so lauten die Informationen und Planungen – dann noch durchgepeitscht werden sollen über den Vermittlungsausschuss, soll zum 01.01.2011 in Kraft treten. Ggf. wird es dies nicht. Das hätte dieses kampagnenhaft auf den Weg gebrachte, den Namen Bildungs- und Teilhabe Paket nicht verdienende Angebot eigentlich auch nicht verdient.

 

Frage 1

Alle Kinder und Jugendlichen von 0 – 25 Jahren, aus Bedarfsgemeinschaften die Leistungen nach dem SGB II bekommen, kommen in Frage Gutscheine über das Bildungs- und Teilhabe Pakt zu erlangen.

 

Frage 2

Das sog. Bildungs- und Teilhabe Paket soll sich aus 6 Teilleistungen (nicht Tätigkeiten sondern Teilleistungen) zusammensetzen:

  1. Neben mehrtägigen Klassenfahrten sollen nun auch Schul- und Kitaausflüge eintägiger Art finanziert werden.
  2. Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler.
  3. Schülerförderung für Schülerinnen und Schüler.
  4. Eine angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
  5. Ein Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen.
  6. Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben; Besuch von kulturellen Angeboten Kulturbildungsangeboten und Sportangeboten.

 

Das Land Berlin als Kommune, wie keiner der 12 Berliner Bezirke als Teilkommune haben sich bereit erklärt, die Organisation dieses Bildungs- und Teilhabe Pakets zu übernehmen. Insofern wird dieses Bildungs- und Teilhabe Paket durch die Jobcenter, durch die Agentur für Arbeit vorbereitet. Durchgestellt wird es mittels Geschäftsanweisungen seit ca. 4 Wochen. Und entsprechend der Geschäftsanweisungen schließen die Jobcenter mit Leistungsan-bietern sog. Leistungsvereinbarungen ab. Dort wo solche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, werden die Ansprüche, die in Form von Gutscheinen oder irgendetwas anderem bescheinigt werden dann sozusagen abgerechnet werden können.

 

Frage 3

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass diese dann beschiedenen Ansprüche eine Gültigkeitsdauer haben für den Bewilligungs-zeitraum der Leistungen nach dem SGB II, wie sie ansonsten mit Leistungsbescheid erteilt werden. Ausgenommen davon sind Klassenfahrten und Schulfahrten. Diese müssen extra beantragt werden.

 

BV Frau Seid

Was ist denn eine angemessene Lernförderung? Was kann man denn darunter verstehen?

Kann ich also eine Lernförderung plus die Teilhabe am kulturellen Leben haben, oder schließt sich das aus?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

Ich wüsste nicht, dass das irgendwo schon konkret geregelt ist. Ggf. wird das eine Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit, durchgestellt über das Bundesministerium, dann regeln, womit wir einheitliche Maßstäbe für das ges. Bundesgebiet hätten. Das gehört ja zu den üblichen Verfahrensweisen der Agentur für Arbeit, dass mit den sog. RiGas gearbeitet wird und der politische Wille des Ministeriums durchgestellt wird. Insofern können die Nachfragen von Fr. Seid so auch nicht beantwortet werden.

 

BV Hr. Brandt

Greift denn das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auf das Know-how was ja im Bezirksamt eigentlich vorhanden ist, um eben Träger anzusprechen, für die Leistungen die da eben in Anspruch genommen werden können, zukünftig? Also greift das Jobcenter auf dieses Know-how zurück? Gibt es da eine Kommunikation, oder wie gestaltet sich diese Verfahren?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

In konstruktiv kritischer Verantwortung gegenüber der Kundinnen und Kunden des Jobcenters, Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirkes, haben sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, wie die Agentur für Arbeit, als Träger des Jobcenters, zusammen mit der Geschäftsführung schon vor Wochen darauf verständigt, dass sozusagen der Know-how- oder Wissenstransfer, soweit das zu gewährleisten und zu verantworten ist, organisiert wird. D.h., wir haben uns in Arbeitsgruppen zusammengesetzt, wir haben Ansprechpartner für die Koordinierung benannt und liefern insofern dem Jobcenter die Anlaufstellen für die Gespräche und letztlich dann auch die Vereinbarung von Leistungsvereinbarungen. Soweit das im Rahmen dessen, was zum jetzigen Zeitpunkt bewertbar ist bzw. nicht bewertbar ist, möglich ist. Darüber haben wir ja alle gemeinsam, und ich glaube die vielgescholtene Agentur für Arbeit ist da auch nicht Glücklich darüber, wie die Situation im Moment ist, haben wir ja alle miteinander zu kämpfen, wie dieser politische Auftrag, sog. Bildungs- und Teilhabe Paket, organisiert und umgestellt werden soll, ohne dass es eine konzeptionelle Klarheit und irgendwie eine Vorbereitung darauf gegeben hat. Das macht es sehr schwierig. Aber wir haben uns gleichzeitig auch nicht auf eine Position zurückgezogen zu sagen, wir beteiligen uns nicht daran. Sondern wir geben in kollegialer Hilfe dem Jobcenter dort die Unterstützung die Hilfe, wo sie möglich zu machen ist.

 

BV Hr. Lüdecke

Seit dem 06.12.können ja schon bereits Vereinbarungen mit dem Jobcenter getroffen werden. Wie viele Vereinbarungen mit Sportvereinen, Musikschulen und Mensabetreuungseinrichtungen wurden denn nun schon in Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Jobcenter vereinbart?

 

BezStR Herr Mildner-Spindler

Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg mit den bezirklichen Anbietern, das Land Berlin auf den unterschiedlichen fachlichen Verantwortungen (Schule, Sport usw.), führen mit der Agentur für Arbeit bzw. mit den Leistungsanbietern die entsprechenden Gespräche. Und sicher wird in Verantwortung des Jobcenters mit den Schulcaterern, wie mit den Sportvereinen soweit dort  eine Vereinbarkeit und ein beiderseitiges Interesse besteht, eine Vereinbarung getroffen worden sei, dass man, sollte diese Gesetz zum Tragen kommen, an dann zusammenarbeiten wird. Aber das ist in der Schwebe, genauso, wie wir im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg derzeit Anträge, wider anderen Presseverlautbarungen, entgegennehmen. Diese Anträge aber nicht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dann tatsächlich auch bearbeitet und beschieden werden können.

 

 
 

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