Drucksache - DS/2056/III  

 
 
Betreff: Schneebeseitigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Waldukat, RitaWesener, Daniel
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie viele Beschwerden über ungeräumte Gehwege vor privaten Liegenschaften/Immobilien sind seit Wintereinbruch beim Ordnungsamt eingegangen?

 

2.       In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kontakt mit privaten Hauseigentümern aufgenommen, damit diese ihrer Räumpflicht nachkommen?

 

3.       In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Ersatzvornahmen angeordnet oder Bußgelder verhängt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                                                              15.12.2010

Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Wie viele Beschwerden über ungeräumte Gehwege vor privaten Liegenschaf­ten/Immobilien sind seit Wintereinbruch beim Ordnungsamt eingegangen?

 

Es sind bislang ca. 350 Beschwerden eingegangen

 

 

2.      In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kontakt mit privaten Hauseigentü­mern aufgenommen, damit diese ihrer Räumpflicht nachkommen?

 

Dazu wird keine Statistik geführt. Durch den Außendienst wird vor Ort versucht, Verantwortliche zu ermitteln. In etlichen Fällen wurde der Hauswart bzw. Haus­meister kontaktiert. Mit den Grundstückseigentümern wurde in einigen Fällen durch den Innendienst gesprochen.

 

Der Regelfall ist jedoch, dass z.B. Mieter erst nach erfolglosen Gesprächen mit den Hausverwaltungen eine Beschwerde an das Ordnungsamt richten, so dass den ver­antwortlichen Stellen die Problematik bekannt ist.

 

 

 

3.      In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Ersatzvornahmen angeordnet oder Buß­gelder verhängt?

 

Es wurden bislang zwei Ersatzvornahmen durchgeführt. Bußgelder wurden noch keine verhängt, da das Ordnungswidrigkeitenrecht dem/ der Betroffenen eine Anhö­rungsfrist einräumt. Unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten etc. kann erst ca. 3-4 Wochen nach Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Bußgeldentschei­dung getroffen werden kann. Bislang wurden über 100 Anzeigen gefertigt, aus denen Bußgeldbescheide erwachsen können bzw. werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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