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Drucksache - DS/2056/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Wie
viele Beschwerden über ungeräumte Gehwege vor privaten
Liegenschaften/Immobilien sind seit Wintereinbruch beim Ordnungsamt
eingegangen? 2.
In wie
vielen Fällen hat das Bezirksamt Kontakt mit privaten Hauseigentümern
aufgenommen, damit diese ihrer Räumpflicht nachkommen? 3.
In wie
vielen Fällen hat das Bezirksamt Ersatzvornahmen angeordnet oder Bußgelder
verhängt? Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 15.12.2010 Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste
und Ordnungsamt Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie
folgt: 1. Wie viele Beschwerden über ungeräumte Gehwege vor privaten Liegenschaften/Immobilien
sind seit Wintereinbruch beim Ordnungsamt eingegangen? Es
sind bislang ca. 350 Beschwerden eingegangen
2. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kontakt mit privaten Hauseigentümern
aufgenommen, damit diese ihrer Räumpflicht nachkommen? Dazu wird keine Statistik geführt. Durch den Außendienst
wird vor Ort versucht, Verantwortliche zu ermitteln. In etlichen Fällen wurde
der Hauswart bzw. Hausmeister kontaktiert. Mit den Grundstückseigentümern
wurde in einigen Fällen durch den Innendienst gesprochen. Der Regelfall ist jedoch, dass z.B.
Mieter erst nach erfolglosen Gesprächen mit den Hausverwaltungen eine
Beschwerde an das Ordnungsamt richten, so dass den verantwortlichen Stellen
die Problematik bekannt ist. 3. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Ersatzvornahmen angeordnet oder
Bußgelder verhängt? Es
wurden bislang zwei Ersatzvornahmen durchgeführt. Bußgelder wurden noch keine
verhängt, da das Ordnungswidrigkeitenrecht dem/ der Betroffenen eine Anhörungsfrist
einräumt. Unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten etc. kann erst ca. 3-4
Wochen nach Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Bußgeldentscheidung
getroffen werden kann. Bislang wurden über 100 Anzeigen gefertigt, aus denen
Bußgeldbescheide erwachsen können bzw. werden. Mit
freundlichen Grüßen Dr.
Peter Beckers |
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