Drucksache - DS/1679/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an die mit der mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragte Firma Gegenbauer GmbH keine weiteren Zahlungen anzuweisen bzw. bei bereits erfolgter Zahlung Regressforderungen in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme einzufordern. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu ihrer Sitzung im Mai 2010 zu berichten. Begründung:Das Bezirksamt hat die Firma Gegenbauer GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragt. Das Unternehmen wirbt auf seinen Internetseiten "http://www.gegenbauer.de" mit seinem gesellschaftlichen Engagement. So heißt es dort: "Zukunftsorientiertes Denken und Handeln heißt für uns auch, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Dies ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur und spiegelt unsere Grundwerte wider. Unser gesellschaftliches Engagement bezieht alle Unternehmensbereiche und Mitarbeiter ein." Bei der Erfüllung des ihr vom Bezirksamt übertragenen Auftrages war bei der Firma Gegenbauer wenig Verantwortungsbewusstsein und gesellschaftliches Engagement für die Bevölkerung des Bezirkes zu erkennen. Zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung belegen, dass das genannte Unternehmen allenfalls unzureichend Ihrem Vertrag nachgekommen ist. An vielen Stellen konnte man sich wegen des festgelaufenen und verharschten Schnees und Eises zu Fuß kaum fortbewegen. Dazu konnte es nur kommen, weil der Schnee nicht unverzüglich wegfegt wurde. Besonders betroffen waren alte Menschen, Schwerbehinderte und Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die sich Angst vor Stürzen auf dem Glatteis und u.U. schweren Verletzungen zum Teil nicht mehr aus dem Haus trauen konnten. Die Krankenhäuser waren zeitweilig wegen der vielen Sturzopfer überfüllt. Die medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Kosten dürften den Aufwand für ordnungsgemäße Räumungen der Gehwege bei weitem übertreffen. Die Politik muss Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen! Dabei kann es nicht damit getan sein, der beauftragten Firma einzelne Bußgeldbescheide in Rechnung zu stellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in die Ausschüsse Immobilien und Verwaltung / Umwelt und Verkehr / Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt ff. überwiesen.
UmwVerk 20.04.2010
Mehrheitlich angenommen
ImmoVerwA 08.09.2010
6 Ja 1 Enth. angenommen.
WiBO 16.09.2010
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an die mit der mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragte Firma Gegenbauer GmbH keine weiteren Zahlungen anzuweisen bzw. bei bereits erfolgter Zahlung Regressforderungen in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme einzufordern. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu ihrer Sitzung im Oktober 2010 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an die mit der mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragte Firma Gegenbauer GmbH keine weiteren Zahlungen anzuweisen bzw. bei bereits erfolgter Zahlung Regressforderungen in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme einzufordern. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu ihrer Sitzung im Oktober 2010 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird in die Ausschüsse für Immobilien und Verwaltung / Wirtschaft, Bürgerdienste, Ordnungsamt / PHI ff. überwiesen.
PHI 12.04.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
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