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Drucksache - DS/2046/III
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 15.12.2010 Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die Saison 2010 wurden für Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Straßenland insgesamt 8 Genehmigungen, auf Grünflächen 1 Genehmigung erteilt.
Alle 9 Standorte befinden sich im Eigentum des Landes Berlin
Die Einnahmen an Nutzungsgebühren betragen insgesamt 5.352,75 ?, zusätzlich wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 560,00 ? erhoben.
Nachfragen:
1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eventuelle Beschädigungen der Flächen den NutzerInnen in Rechnung gestellt werden?
Wenn Schäden bekannt werden, werden die Genehmigungsinhaber in Haftung genommen. Zuständig wäre für das öffentliche Straßenland das Tiefbauamt. Nachkontrollen werden jedoch vereinbarungsgemäß nicht durchgeführt. Gravierende Probleme in den vergangenen Jahren gab es in diesem Zusammenhang nicht.
2. Sind mögliche Schäden, z.B. auf öffentlichen Grünflächen, Bestandteil der Überlegungen vor der Erteilung einer Nutzungserlaubnis?
Bisher wurden Genehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Grünflächen nur in dafür geeigneten Bereichen erteilt. Schäden sind bis bislang nicht festgestellt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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