Drucksache - DS/2046/III  

 
 
Betreff: Weihnachtsgeld für Weihnachtsbäume
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An wievielen Plätzen/Orten werden im Bezirk derzeit Weihnachtsbäume verkauft?
     
  2. Welche davon befinden sich im Fach- bzw. Finanzvermögen des Bezirksamtes bzw. im Eigentum des Landes Berlin?
     
  3. Welche Einnahmen (aus Nutzungsgebühren) werden damit im Jahr 2010 erzielt?
     

Nachfragen:

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eventuelle Beschädigungen der Flächen den NutzerInnen in Rechnung gestellt werden?
     
  2. Sind mögliche Schäden, z.B. auf öffentlichen Grünflächen, Bestandteil der Überlegungen vor der Erteilung einer Nutzungserlaubnis?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                     15.12.2010

Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt

 

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1.    An wie vielen Plätzen/Orten werden im Bezirk derzeit Weihnachtsbäume verkauft?

 

Für die Saison 2010 wurden für Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen auf öf­fentlichem Straßenland insgesamt 8 Genehmigungen, auf Grünflächen 1 Ge­nehmigung erteilt.

 

 

  1.    Welche davon befinden sich im Fach- bzw. Finanzvermögen des Be­zirksamtes bzw. im Eigentum des Landes Berlin?

 

Alle 9 Standorte befinden sich im Eigentum des Landes Berlin

 

 

  1.    Welche Einnahmen (aus Nutzungsgebühren) werden damit im Jahr 2010 erzielt?

 

Die Einnahmen an Nutzungsgebühren betragen insgesamt 5.352,75 ?, zusätz­lich wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 560,00 ? erhoben.

 

 

 

Nachfragen:

 

1.     Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eventuelle Beschädigungen der Flächen den NutzerInnen in Rechnung gestellt werden?

 

Wenn Schäden bekannt werden, werden die Genehmigungsinhaber in Haftung genommen. Zuständig wäre für das öffentliche Straßenland das Tiefbauamt. Nachkontrollen werden jedoch vereinbarungsgemäß nicht durchgeführt. Gra­vierende Probleme in den vergangenen Jahren gab es in diesem Zusammenhang nicht.

 

2.     Sind mögliche Schäden, z.B. auf öffentlichen Grünflächen, Bestandteil der Überlegungen vor der Erteilung einer Nutzungserlaubnis?

 

Bisher wurden Genehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Grünflächen nur in dafür geeigneten Bereichen erteilt. Schäden sind bis bislang nicht festge­stellt worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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