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Drucksache - DS/2030/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mittelfristig in allen Fachabteilungen seiner Verwaltung aufgabenspezifische Konzepte für ein intercultural mainstreaming der Verwaltung erstellen zu lassen. Diese Konzepte sollen Veränderungen der Dienstleistungsqualität in vier Dimensionen bewirken:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse ImmoVerw, KuBi (&Gedenktafelkommision), IntMig (ff).
KuBi 20.01.11 KuBi empfiehlt dem federführenden Ausschuss, der BVV zu empfehlen, die Drucksache abzulehnen.
Begründung neu
Neuer Text zur Begründung der DS/2030/III
Der Antrag hat zum Ziel, von den Abteilungen des Bezirksamts den aktuellen Stand für die fachspezifischen Umsetzungsvoraussetzungen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung prüfen zu lassen. Es handelt sich insbesondere darum zu erheben, wo sich aus den Selbstauskünften der Fachabteilungen Klärungsbedarfe abzeichnen, aus denen noch verwaltungsinterne Verständigungsprozesse initiiert werden müssen, die zur effektiven Umsetzung der Kapitel 3.5 „Integration durch interkulturelle Öffnung“ und Kapitel 4 „Integrationspolitik in den Bezirken“ im Integrationskonzept II des Berliner Senats erforderlich sind.
Im Folgenden wird detaillierter begründet, inwiefern der Antrag 1) genau den Anforderungen des Integrationskonzepts II folgt, 2) warum im Antrag von „intercultural mainstreaming“ gesprochen wird und 3) warum aus den Hinweisen des Senatskonzepts ein Handlungsauftrag an das Bezirksamt erfolgt.
1) Anforderungen aus dem Integrationskonzept II des Senats (im Folgenden IKS, Seite). Das IKS fordert eine neue Kundenorientierung in der gesamten Berliner Verwaltung und den sozialen Diensten, bei der die hier lebenden MigrantInnen „so in das System sozialer Versorgung und Unterstützung einbezogen werden, dass sie gleiche Entfaltungschancen haben“ (IKS, 58). Kundenorientierung und Bürgerfreundlichkeit müssen für MigrantInnen so fortentwickelt werden, dass sie „für alle BürgerInnen in gleicher Weise zugänglich“ (IKS, 58) sind. Die Umsetzung dieses anspruchsvollen Ziels schließt eine Vielzahl von einzenen Schritten ein, die sich wechselseitig bedingen, wie: - die Förderung von interkultureller Sensibilität und Kompetenz, - die Verbesserung der sprachlichen Verständigung, u.a. durch Einstellung sprachkundiger MitarbeiterInnen, - ein interkulturelles Personalmanagement, - ein Organisationsmanagement, das Interkulturalität in die fachspezifischen Zielbestimmungen der Verwaltung und der Dienste aufnimmt und „auf allen Ebenen als Führungsaufgabe verankert“ (IKS, 59).
Demzufolge betrifft interkulturelle Öffnung sowohl die Personalpolitik wie auch die gesamte Organisationsentwicklung. Sie muss „in Planung und Datenerhebung, Maßnahme- und Programmgestaltung, in Organisationsentscheidungen, Zuständigkeitsregelungen, Zielvereinbarungen, Qualitätsmanagement und anderem berücksichtigt werden“ (IKS, 59). Die Steigerung des Anteils von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund hat dabei einen besonderen Stellenwert, weil MigrantInnen und ihre Nachkommen nur im Kontakt mit einer interkulturellen Verwaltung dieser nicht länger als „einer geschlossenen Bastion der Mehrheitsgesellschaft gegenüberstehen“, wie es im IKS, S. 59 heißt. Dies gilt insbesondere und prioritär für die Behörden mit Publikumsverkehr.
2) Warum der Begriff intercultural mainstreaming? Es handelt sich schlicht um den angemesseneren Begriff. Das IKS stellt faktisch ein Konzept des intercultural mainstreaming dar, weil es nicht einzelne Förderprogramme für MigrantInnen und deren Nachkommen formuliert, sondern den interkulturellen Umbau der Verwaltung unter Kriterien der Chancengleichheit und der Teilhabe anstrebt: Die interkulturelle gesellschaftliche Realität soll sich schrittweise in den Aufgabendefinitionen und der Personalpolitik des öffentlichen Sektors wiederfinden. Genau dies nennt man heute intercultural mainstreaming. Den Unterschied kann man sich auch an der Einführung des Begriffs gender mainstreaming klarmachen: Er war eine Reaktion auf die Begrenztheit, z.T. Erfolglosigkeit von Frauenförderprogrammen in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Auf der UN-Weltfrauenkonferenz 1995 wurde die Strategie des gender mainstreaming formuliert, um die Bemühungen nicht länger auf das Einklagen von Sondermaßnahmen der Frauenförderung zu beschränken, sondern die Perspektive der Geschlechterbeziehungen ausdrücklich bei sämtlichen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit einzunehmen und dafür überprüfbare Indikatoren zu formulieren. Genau dies steht heute für den interkulturellen Alltag in Einwanderungsgesellschaften an, wie das IKS durchgehend betont. Dabei geht es sowohl um die Wertschätzung der Unterschiedlichkeit von Menschen und der kulturellen Vielfalt schlechthin, als auch darum, diese in die Institutionen und Systeme der Gesellschaft – in den „mainstream“ – einfließen zu lassen. Damit Interkulturalität ebenso „normal“ werden kann wie die Geschlechtergerechtigkeit, die das gender mainstreaming anstrebt. Verschiedene Landesregierungen haben den Begriff daher bereits übernommen (z.B. Landtag Brandenburg (Hg.): Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 721 der Abgeordneten Sylvia Lehmann, Fraktion der SPD. Drucksache 4/1965, Potsdam 2005, S.3). Im Integrationskonzept des Landes Schleswig-Holstein heißt es bereits 2002: „Die interkulturelle Organisationsentwicklung soll vor allem durch 'intercultural mainstreaming' erfolgen. Alle strukturellen Ebenen und handelnden Personen im Bildungs- und Erziehungssystem, insbesondere die Leitungskräfte, arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und auf der gemeinsamen Grundlage des Leitbildes an konkreten Schritten zur Durchführung des interkulturellen Perspektivenwechsels. Das gilt für die Ressorts der Landesregierung ebenso wie für die Einrichtungen vor Ort.“ (Landesregierung Schleswig-Holstein (Hg.): Konzept der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein, Juni 2002, S. 22). Wie immer es um die Umsetzung bestellt sein mag, das IKS zielt im Sinne der Debatten der letzten Jahre ohne Zweifel auf das intercultural mainstreaming in der Verwaltung.
3) Warum ein Handlungsauftrag an das Bezirksamt? Für die Umsetzung dieses Ziels fordert das IKS die Einführung integrationspolitischer Steuerungssysteme in den Bezirken, einschließlich aktiver Beteiligungsverfahren für die MigrantInnen und ihrer Selbstorganisationen, um die komplexen Zielsetzungen schrittweise zu erreichen. Hier ist unser Bezirk (Beteiligung des Beirats, Einrichtung von AGs etc.) besonders aktiv. Insbesondere das interkulturelle Organisationsmanagement kann nur im Rahmen abteilungsspezifischer Maßnahmen und Qualitätskriterien konkretisiert werden. Damit wird eine umfassende Verwaltungsinnovation angestrebt, die sehr komplexe Anforderungen stellt und Neues schafft. Im IKS heißt es: „Die konkreten Anforderungen hinsichtlich interkultureller Kompetenz sind je nach Arbeitsbereich unterschiedlich und jeweils abzustimmen“ (IKS, 65). Da die Bezirke im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eigenverantwortlich die ihnen zugewiesenen integrationspolitischen Aufgaben übernehmen, erwartet auch der Senat, dass in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen gute Praxisbeispiele geschaffen werden, zumal die verschiedenen Berliner Bezirke in sehr unterschiedlichem Maße die Anforderungen des IKS umsetzen. Ohne eine Koordinierung der Praxiserfahrungen aus den Bezirken kann die interkulturelle Öffnung der Regeldienste nicht „systematisch“ (IKS, 91) angewendet werden. Gegen den vom Senat bereits für 2007 geforderten Berichtstermin über die Vorbereitungen zur Einführung eines bezirklichen Integrationsmonitorings haben sich seinerzeit alle Bezirke als zu früh ausgesprochen. Sollte nun ein Monitoring speziell auch zum Stand des interkulturellen Organisationsmanagements von Verwaltungseinheiten noch immer problematisch sein, so wäre es sehr wertvoll für den Fortgang der bezirklichen und der Landesintegrationspolitik zu wissen, woran es liegt. Der Antrag fragt nach diesen Selbstwahrnehmungen bezirklicher Verwaltungseinheiten im Hinblick auf eine Strategie zur weiteren Umsetzung einer fachspezifischen interkulturellen Organisationsentwicklung. Diese betreffen (strikt nach IKS): - die interkulturelle Aufgabenbestimmung - die Personalentwicklung - die materielle Ausstattung (z.B. mehrsprachige Faltblätter, fremdsprachige Bücher in Bibliotheken) - fachspezifische Vorgehensweisen zur weiteren Umsetzung des IKS in den einzelnen Abteilungen.
Diese Punkte nennt auch der Antrag.
Im IKS wird beim interkulturellen mainstreaming eine Umsetzungspriorität für die Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr betont. Dabei sind jene Bereiche besonders sensibel, „in denen sich soziale Problemlagen verdichten. Hier sind MigrantInnen stark vertreten und zudem häufig sozial und bildungsmäßig benachteiligt“ (IKS, 65). Weiter werden die Bereiche Gesundheit, Jugend, Familie, psychosoziale Dienste u.ä. genannt. Dies bedeutet aber selbstverständlich nicht, dass Abteilungen, die weniger oder keinen Publikumsverkehr aufweisen, von der Entwicklung interkultureller Organisationskonzepte ausgenommen sind. Die Zielvereinbarungen des Bezirksamts mit den freien Trägern der Jugendarbeit, das Konzept zur und die Einrichtung einer interkulturellen Familienbiliothek oder der Maßnahmekatalog in der DS/1635/III „Zugänge in das Gesundheitssystem und Kenntnis der Angebote bei MigrantInnen mit Beeinträchtigungen“, der auf den kritischen Bericht von federas reagierte, können als gute Praxisbeispiele zeigen, wie und mit welchen Instrumenten schrittweise das intercultural mainstreaming von der Bezirksverwaltung vorangebracht wird. Wichtig sind hier auch die Hinweise z.B. auf die Einrichtung von Fachforen oder Kompetenzzentren, die in Zusammenarbeit mit Steuerungsinstrumenten des Landes die Integrationspolitik effektiv fördern. Wo die interkulturelle Organisationsentwicklung nicht diesen Stand erreicht hat, sind dem Antrag entsprechend ggf. Vorschläge sinnvoll, mit Hilfe welcher Kooperationspartner die Umsetzungsvoraussetzungen für eine interkulturelle Öffnungsstrategie entwickelt werden können.
Wolfgang Lenk IntMig 09.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag zur Drucksache 2030/III wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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