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Drucksache - DS/2027/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt durch Augenscheinnahme zu prüfen, in welchem Umfang
die Nutzungszeiten der Sportanlagen durch die Sportvereine eingehalten werden. Außerdem
sollte geklärt werden, ab wie vielen Personen ein Training auf den Sportplätzen
stattfinden kann (vor allem im Winterhalbjahr). Begründung: In einigen
anderen Bezirken ist es schon gängige Praxis, dass solche Prüfungen auf den
Sportanlagen durchgeführt werden. Es ist bekannt, dass Sportvereine mehr
Nutzungszeiten beantragen, als sie tatsächlich brauchen. Eine
Überprüfung der Nutzungszeiten dient auch der Feststellung der optimalen
Auslastung der Sportanlagen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Sport überwiesen. 19.01.2011
Sport Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird abgelehnt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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