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Drucksache - DS/2050/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Nachfragen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 15.12.10
Abt. Gesundheit, Soziales und
Beschäftigung -2644 GesSozDez anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Vorbemerkung:
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist bisher noch nicht beschlossen. Die
Abstimmung im Bundesrat ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der
Vermittlungsausschuss ist für den 20.12.10 vorgesehen. 1. Wie viel Mittel stehen dem
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg voraussichtlich im Jahr 2011 für Leistungen
zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften
(Bildungspaket) zur Verfügung und wie gestaltet sich das Verhältnis zum
geschätzten Bedarf? Eine Begrenzung der Mittel nach oben
ist nicht bekannt, da es sich um einen Leistungsanspruch handelt. 2. Wie werden die Eltern über die
Fördermöglichkeiten für ihre Kinder informiert, so dass ein gleichberechtigter
Zugang zu den Leistungen erfolgen kann? Es gibt bereits zum jetzigen
Zeitpunkt adressatengerechte Veröffentlichungen, welche Ansprüche mit dem
Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt werden sollen: - von der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2010/10/2010-10-20-sgb-ii-leistungsrechtreform.html - dem BMAS -
Bürgertelefon
01805/676721 -
Flyer
(siehe Anlage) - von der Agentur für Arbeit -
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26976/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse-10-064.html -
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/FAQ-Bildungspaket,renderVersion=renderFull.html -
Flyer
sind in Vorbereitung 3. Wie gestaltet sich die
Kooperation zwischen dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und den Abteilungen
des Bezirksamtes bei der Auswahl und zur Optimierung des Leistungsangebotes von
Sport-, Kultur-, Bildungs- und Lernförderungsanbietern und bei der Information
der Leistungsberechtigten? Bei JobCenter und Bezirksamt gibt es
Ansprechpartner und regelmäßige/n Austausch und Abstimmung. Auf Landesebene
laufen ebenfalls Beratungen. Nachfragen 1.
Wie kann die Einheitlichkeit des Verfahrens und der
Gutschein- und Kostenübernahmeregelungen bei einer voraussichtlich nicht
kleinen Anzahl an Leistungsanbietern gewährleistet werden? Das
einheitliche Verfahren wird über die Geschäftsanweisungen und
Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit gewährleistet. 2. Genügt ein Maximalbetrag von 10 € pro Monat und Kind/Jugendlichem nach Meinung des Bezirksamtes, um als ausreichendes soziokulturelles Teilhabebudget für Vereins-, Kultur und Ferienangebote gelten zu können, oder besteht nicht sogar die Gefahr, dass Strukturen des kostenlosen Zugangs, die sich in der Praxis bewährt haben, gefährdet werden? Ein
Betrag von 10,00 € ist sicher nicht ausreichend, um die soziokulturelle
Teilhabe im Sinne der Absicht des Gesetzes zu gewährleisten. Ob Strukturen
durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets gefährdet werden könnten,
kann vom Bezirksamt nicht beurteilt werden. Mit
freundlichen Grüßen Knut Mildner-
Spindler |
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- Tel.: (030) 90298-0
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