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Drucksache - DS/1972/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV
erhebt gemäß des § 52 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung
Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte von Frau Bezirksstadträtin Jutta
Kalepky. Begründung: Seit ihrem
Amtsantritt zeichnet sich Frau Kalepky durch immer größer werdende Verfehlungen
aus. Einige wenige Stichpunkte sind nur: -
Einführung
von Parkraumbewirtschaftung am Marheinekeplatz gegen eindeutigen Bürgerwillen
und gegen ihr Wort am Ausschuss vorbei. -
Exorbitante
Kostensteigerung von 90.000 € auf 1,5 Millionen € bei dem Bau des
Jugendregionaldienstes am Halleschem Ufer, und fertig ist er immer noch nicht. -
Schulbaustellen
werden zu Schuljahresbeginn frei gegeben und anschließend richtigerweise von
der Schulstadträtin wieder eingezogen. -
Straßenausbaubeitragsbeträge
werden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum erhoben. -
Vom
Senat bewilligte Gelder für die dringende Unterhaltung des
Mehrgenerationenhauses am Wassertorplatz drohen zu verfallen, weil nicht mit
dem Umbau rechtzeitig begonnen wird. Damit hat
Frau Kalepky unter Beweis gestellt, dass sie nicht in der Lage ist, ihr Amt
auszuführen. 15.12.2010
BVV Die
antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück. |
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