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Drucksache - DS/2023/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. das in diesem Sommer eingeführte Hundeverbot an der Weberwiese in den Monaten, in denen die Pumpenanlage nicht in Betrieb ist, aufzuheben; 2. Tütenspender für die Hundehalter/innen aufzustellen, damit der Hundekot zeitgemäß beseitigt werden kann; 3. zu prüfen, ob die häufigen Reparaturen seit Inbetriebnahme der Pumpenanlage durch eine Überempfindlichkeit der Technik hervorgerufen worden ist.
Begründung:
Ein Hundeverbot verwehrt auch den Halter/innen den Zutritt. Sie werden vor die Wahl gestellt, dass Erholungsgebiet zu meiden, oder ihren Hund zu Hause zu lassen. "Bestraft" werden durch diese Maßnahme auch jene Menschen und Hunde, die sich korrekt verhalten. Anstatt öffentlichen Raum zu sperren, sollten mäßigere Mittel geprüft werden, wie zum Beispiel Tütenspender gegen die Verschmutzung.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse UMV, Wirtschaft und PHI (ff).
Wi 13.01.11
Der Ausschuss für Wi empfiehlt dem ff Ausschuss PHI, der BVV zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
25.01.2011 PHI
Ersetzungsantrag DIE LINKE, zugleich Beschlussempfehlung des Ausschuss PHI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt soll den Wunsch vieler HundehalterInnen, die in der Nähe der Weberweise wohnen, respektieren und eine Informationsveranstaltung zu dem Thema: "Hundeverbot auf der Weberwiese" zeit- und ortsnah (z.B. in dem Gebäude "Alte Feuerwache) durchführen.
Auf dieser Veranstaltung sollen gemäß den Wünschen der HundehalterInnen u.A. folgende Fragen thematisiert werden:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt soll den Wunsch vieler HundehalterInnen, die in der Nähe der Weberweise wohnen, respektieren und eine Informationsveranstaltung zu dem Thema: "Hundeverbot auf der Weberwiese" zeit- und ortsnah (z.B. in dem Gebäude "Alte Feuerwache) durchführen.
Auf dieser Veranstaltung sollen gemäß den Wünschen der HundehalterInnen u.A. folgende Fragen thematisiert werden:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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