Wie wird das Verfahren zwischen
Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auf
der anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet?
Wie kann gewährleistet werden,
dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der
Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der
Lernförderung diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die
betroffenen Kinder erfolgen kann?
Wie werden bisherige Landes-
und Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur
Jobcenterförderung eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und
gleichberechtigte Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung
und der Mittagsverpflegung zu gewähren?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin15.12.10
Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung-2644
GesSozDez
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
Vorbemerkung:Das Gestzgebungsverfahren zumBildungs- und Teilhabepaket (enthalten im Gesetz zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch ) ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung im
Bundesrat über dieses Gesetz ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der
Vermittlungsausschuss wurde für den 20.12.10 festgesetzt.
Bis zum
Erlass dieses Gesetzes gibt es für den entsprechenden Verwaltungsvollzug keine
rechtliche Grundlage.
1. Wie wird das Verfahren zwischen
Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg auf der
anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet?
Das JobCenter wird entsprechend den
Geschäftsanweisungen der BA Verträge mit den Leistungsanbietern abschließen.
2. Wie kann gewährleistet werden,
dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der
Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der Lernförderung
diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die betroffenen Kinder erfolgen
kann?
Eine anonyme Leistungsorganisation
ist nicht möglich. Die Vermeidung von Diskriminierung wird eine Herausforderung
an alle Beteiligten werden.
3. Wie werden bisherige Landes- und
Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur Jobcenterförderung
eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und gleichberechtigte
Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung und der
Mittagsverpflegung zu gewähren?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut
Mildner- Spindler
15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-4-1a für das Gelände zwischen der Gitschiner Straße, der Prinzenstraße einschließlich der Baerwaldbrücke, dem Carl-Herz-Ufer bis zur nördlichen Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 31, dem Landwehrkanal sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 469 einschließlich der Flurstücke 468, 467, 465, 462 und 460 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 03.06.2008)
Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung