Ich
frage das Bezirksamt:
1. Wie oft, mit welchen Instrumenten
und mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt das zum 1. Januar 2009 mit allen
Berliner Innenstadtbezirken vereinbarte Heizpilzverbot auf öffentlichem
Straßenland durchgesetzt?
2. Wie hoch war das höchste Bußgeld,
das wegen eines illegal aufgestellten Heizpilzes in Friedrichshain-Kreuzberg
verhängt worden ist und wie oft kam es zu einem Bußgeld in dieser Höhe?
3. stieg die Höhe der angeforderten
Bußgelder, wenn wiederholt gegen das Heizpilzverbot verstoßen wurde?
1. Nachfrage:
Welche weiteren Instrumente wie Beschlagnahmung der
Heizpilze oder Entzug der Gaststättenkonzessionen wurden mit welchem Ergebnis
geprüft, wie häufig angedroht und wie häufig umgesetzt?
Beantwortung: BezStR Herr Dr.
Beckers
Frage 1
Es wird
keine gesonderte Statistik über Bußgeldverfahren wegen des Aufstellens von Heizpilzen
geführt. Seit dem Verbot sind aber nur wenige Verstöße festgestellt und nur
wenige Bußgelder erhoben. Der Hintergrund dafür ist, dass bei der
Erstfeststellung durch den Außendienst des Ordnungsamtes zunächst durch eine
persönliche Ansprache und mündliche Verwarnung auf die unerlaubte Sondernutzung
(Aufstellen des Heizpilzes) reagiert wird. Erst ab der zweiten Feststellung
wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Dieses Verfahren hat
sich bewährt, so dass auf die Erhebung von Bußgeldern in der Regel verzichtet
werden kann.
Frage 2
Der höchste
Bußgeldbetrag belief sich auf 1500 €, jedoch in Verbindung mit einer gleichzeitig
festgestellten unerlaubten Einhausung der Sondernutzungsfläche. Bei einem
einfachen Verstoß soll i.d.R. ein Bußgeld von ca. 150,00 Euro erhoben werden.
Frage 3
Ja, die
Höhe der Bußgelder würde steigen, wenn wiederholt Heizpilze aufgestellt würden.
In der
Regel soll das Bußgeld dann von ca. 150,00 Euro verdoppelt werden, wenn ein
wiederholter Verstoß festgestellt würde. Nach meiner Rechnung wäre das dann der
dritte Verstoß. Einmal die Verwarnung (kostenlos), das erste Bußgeld und das
zweite Bußgeld wegen Fortführung des Verstoßes.
Nachfrage 1
Wie bereits
zu Frage 1 ausgeführt, hat sich in unserem Bezirk gezeigt, dass schon mündliche
Verwarnungen und Informationen ausreichen, um weitere Verstöße zu verhindern.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die von Ihnen angesprochenen waren bisher
nicht notwendig. Und wenn Sie durch die Straßen gehen, werden Sie feststellen,
dass bei uns, im Unterschied zu anderen Bezirken, kaum noch Heizpilze verwendet
werden. Es wird versucht, dieses Verbot zu umgehen durch andere Maßnahmen, aber
da kommen wir im Augenblick nicht gegen an.
BV Fr. Riester
Das sieht
ja, glaube ich jeder, dass seit dem Verbot viele versuchen das zu umgehen,
indem sie diese Elektrostrahler an ihre Hauswände anschrauben. Leider kann man
mangels landesgesetzlicher Rechtsgrundlage da nicht gegen vorgehen. Daher meine
Frage, ob Sie auf anderem Wege mit Gesprächen beim Unternehmerstammtisch oder
in anderer Art und Weise versuchen, solange es von Landesebene da keine
gesetzliche Grundlage gibt, dennoch hinzuwirken, dass es dort auch weniger
Strahler gibt?
BezStR Herr Dr. Beckers
Ja, es
werden natürlich viele Gespräche geführt. Aber wer das Geld ausgegeben hat, um
dort Elektrostrahler an die Hauswand zu befestigen, der zeigt sich auch wenig
einsichtig. Trotz alledem - wenn man vorher gesehen hat, wie viele Heizpilze
auf öffentlichem Straßenland standen und wie begrenzt jetzt nur diese
Ausweichstrategie möglich ist, denn auch der Platz auch an einer Hauswand ist
begrenzt. Da kann man eben nicht, wie beim öffentlichen Straßenland, so viele
aufstellen- ist es durchaus ein Erfolg.
Was wir
brauchen, ist tatsächlich das Emissionsschutzgesetzt, was eben diesen
Tatbestand aufnimmt. Dann können wir auch ordnungsrechtlich dagegen vorgehen.
In Gesprächen, wie gesagt - die sind auch von mir geführt worden - ; in der
Regel zeigen die sich wenig einsichtig.