Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
Begründung:
Die BürgerInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten auf dem RFID-Chip des Elektronischen Reisepasses gespeichert sind. Die sinnvollste Gelegenheit, den BürgerInnen diese Daten zugänglich zu machen, ist der Vorgang der Übergabe eines neu ausgestellten Reisepasses. Wenn den Empfängern bei der Aushändigung diese Informationen selbsttätig angezeigt werden, können sie nicht nur die Korrektheit der Daten kontrollieren, sondern werden auch darauf aufmerksam gemacht, welche Daten legal oder auch missbräuchlich ausgelesen werden können. Dadurch wird nicht nur einer weit verbreiteten Unsicherheit Rechnung getragen, sondern auch der bewusste Umgang mit dieser Technologie von Seiten des Bürgers gefördert. Dieser Vorgang sollte verpflichtend zum Verfahren der Übergabe neuer Elektronischer Reisepässe gehören.
Der Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen.
Wi AS 09.12.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
26.11.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 8.46 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
15.01.2009 - Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
25.02.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
24.11.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 10.6 - überwiesen
15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-4-1a für das Gelände zwischen der Gitschiner Straße, der Prinzenstraße einschließlich der Baerwaldbrücke, dem Carl-Herz-Ufer bis zur nördlichen Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 31, dem Landwehrkanal sowie für eine Teilfläche des Flurstücks 469 einschließlich der Flurstücke 468, 467, 465, 462 und 460 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 03.06.2008)
Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung