Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen,
um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.
Dem
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen,
um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.
Dem
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen
Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2008 mit der
Drucksache DS/0743/III – Erbbaurechtsverträge - folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und unter
welchen Bedingungen der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz
von 3 Prozent zulässig ist.
Dem Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.
Hierzu wird berichtet:
Die Bestimmungen von SenFin
gem. Schreiben vom 01.03.05, durch die eine einheitliche Vorgehensweise bei der
Bemessung des Erbbauzinses vorläufig geregelt werden, gelten weiter fort,
solange SenFin den Bezirken keine anderslautende Mitteilung macht. Eine
Änderung ist derzeit von SenFin nicht geplant.
Der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 % des Baulandwertes ist weiterhin
bei Projekten für soziale, kulturelle oder Zwecke des Sportes zulässig. Bei der
Ermittlung des Verkehrswertes kann dann aber die gemeinnützige Nutzung nicht
zusätzlich wertmindernd berücksichtigt werden.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: -
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: -
Berlin, den 26.06.2008
Dr. Franz Schulz
Jutta Kalepky
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse Immobilien / Verwaltung und
Personal, Haushalt, Investitionen ff. überwiesen.
23.09.2008
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Der BVV
ist zur Sitzung im November 2008 erneut zu berichten.
BVV
24.09.08
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Der BVV
ist zur Sitzung im November 2008 erneut zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DS
wird in den Ausschuss Immobilien und Verwaltung überwiesen.
05.01.11
ImmoVerw
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen