Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat
für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen
bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen.
Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung
berühren, darunter:
-
die Gestaltung der Parklandschaft
-
die Nachnutzung der Bestandsgebäude
-
das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus
-
die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen
-
die umstrittenen Pläne für eine Bebauung
-
die infrastrukturelle Anbindung
Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten,
dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen
und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und
Jugendlichen erfolgt.
Begründung:
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Entwicklung und Gestaltung vom Tempelhofer Feld lässt sehr zu wünschen übrig. Beschränkte
sich die Partizipation bereits in der Vergangenheit auf wenige, eingeschränkte
Möglichkeiten, ist auch für die Zukunft nicht zu erkennen, wie die Belange und
Ideen von AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen und Verbänden in die
Entwicklung eines Gesamtkonzepts einfließen. Die für Ende August angesetzte
„Präsentation“ der Ergebnisse des landschaftsplanerischen Wettbewerbs hat mit
einer Beteiligung, die ihren Namen verdient, nichts zu tun. Vielmehr legt das
bisherige Verfahren den Verdacht nah, dass von der Landesebene Tatsachen
geschaffen und Rahmenbedingungen definiert werden, die eine nachholende
Beteiligung zur Farce geraten lassen. BürgerInnenbeteiligung darf kein Ergebnis
von Senatsbeschlüssen oder Wettbewerben sein, sondern muss diesen vorausgehen.
Das Bezirksamt soll sich deshalb für ein Verfahren einsetzen, das Partizipation
bereits in der Phase der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts ermöglicht und dabei
alle Aspekte – von der Freiflächengestaltung, über die bestehende und geplante
Bebauung, bis zu Fragen der zukünftigen Nutzung – einschließt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
06.07.10
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat
für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen
bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen.
Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung
berühren, darunter:
-
die Gestaltung der Parklandschaft
-
die Nachnutzung der Bestandsgebäude
-
das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus
-
die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen
-
die umstrittenen Pläne für eine Bebauung
-
die infrastrukturelle Anbindung
Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten,
dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen
und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und
Jugendlichen erfolgt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat
für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung der BürgerInnen
bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für das Tempelhofer Feld einzusetzen.
Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung
berühren, darunter:
-
die Gestaltung der Parklandschaft
-
die Nachnutzung der Bestandsgebäude
-
das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus
-
die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen
-
die umstrittenen Pläne für eine Bebauung
-
die infrastrukturelle Anbindung
Im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten,
dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen, Initiativen
und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und
Jugendlichen erfolgt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage !
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.