Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Zusammenwirken mit dem JobCenter, den Schulen im Bezirk und ElternvertreterInnen an der inhaltlichen Ausgestaltung und Verteilung von Informationsmaterial über die kommenden Bildungsförderungsangebote für die Kinder von Leistungsempfängern zu beteiligen. Weiter wird das Bezirksamt beauftragt, dazu Informationsveranstaltungen an Schulen zu initiieren.
Ziel ist, die Kenntnisse von leistungsbeziehenden Eltern sowohl über ihre Rechte wie auch über das inhaltliche Spektrum der Bildungsförderungsangebote für ihre Kinder effektiv zu verbessern. Informationen in mehreren Sprachen sollen in Kooperation mit Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, MigrantInnen-Selbstorganisationen, Quartiersmanagements und Familienzentren an diesen Orten verteilt werden und bewirken, dass die betroffenen Eltern ihre mit dem "Bildungspaket" verknüpften Rechte und die Möglichkeiten, die diese besonderen Leistungen im Zuge der Neuberechnung der Regelsätze für ihre Kinder bieten, selbstbewusst ausschöpfen können.
Begründung:
Durch ein Verfassungsgerichtsurteil ist die Bundesregierung verpflichtet, die Regelsätze für Leistungen zum Lebensunterhalt von Kindern neu festzusetzen und ein Verfahren für die Gewährung dieser Leistungen festzulegen. Dies geschieht zurzeit, wobei alles darauf hindeutet, dass die unter dem Titel "Bildungspaket" angekündigten zusätzlichen Förderungsangebote mit sehr heißer Nadel gestrickt und ohne ausreichenden organisatorischen Vorlauf umgesetzt werden. Da nur 480 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2011 für diese "Sach- bzw. Sonderleistungen" eingestellt sind, zeichnet sich Finanzknappheit ab, die absehbar in bürokratische Umsetzungsengpässe und restriktive Vergabebedingungen münden dürfte. Dies widerspricht aber zweifellos dem Sinn und Zweck des Verfassungsgerichtsurteils.
Es zeichnet sich ab, dass die Schulen und das JobCenter - auch infolge personeller Engpässe - mit organisatorischen Überlastungen konfrontiert werden und den Stresstest, dem sie von der Bundesregierung unterzogen werden, nicht bestehen könnten.
Es liegt im Interesse der sozial und kulturell benachteiligten Kinder und Jugendlichen unseres Bezirks, dass alle Angebote, auf die ein Anrecht besteht, auch wirklich bei denen ankommen, für die sie gemacht werden. Eine gut informierte und aktivierte Elternschaft ist die politische Voraussetzung dafür, dass möglichst viele Bildungsfördermaßnahmen bei den Kindern ankommen, unabhängig davon ob es sich um Sport, Musikunterricht, Sprachförderung oder Ferienprojekte handelt. Zudem sollte das Bezirksamt durch die Initiierung von Informationsveranstaltungen zu beitragen, dass pragmatische Lösungswege für potenzielle Konflikte zwischen Eltern und Schulen bei der Entwicklung von Förderempfehlungen gefunden werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule, JHA, Ausschuss für Integration und Migration, Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter ff.
18.01.2011 JHA
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter für eine breit angelegte Informationskampagne im Zusammenhang mit den geplanten Bildungsförderungsangeboten für die Kinder von Leistungsempfängern einzusetzen.
Ziel ist, die Kenntnisse von leistungsbeziehenden Eltern sowohl über ihre Rechte wie auch über das inhaltliche Spektrum der Bildungsförderungsangebote für ihre Kinder effektiv zu verbessern.
Ferner wird das Bezirksamt gebeten, selber initiativ zu werden und seine Möglichkeiten der Information von Betroffenen (zum Beispiel über bezirkliche Einrichtungen oder in Kooperation mit Schulen, Freien Trägern und Quartiersmanagement) wahrzunehmen, sofern die Rahmenbedingungen hinreichend bekannt sind und Gesetzeskraft erlangt haben.
JC 15.03.11
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine breit angelegte Informationskampagne im Zusammenhang mit den geplanten Bildungsförderungsangeboten für die Kinder von Leistungsbeziehenden durchzuführen.
Ziel ist, die Kenntnisse von leistungsbeziehenden Eltern sowohl über ihre Rechte wie auch über das inhaltliche Spektrum der Bildungsförderungsangebote für ihre Kinder effektiv zu verbessern.
Das Bezirksamt wird gebeten, seine Möglichkeiten der Information von Betroffenen zum Beispiel in bezirklichen Einrichtungen oder in Kooperation mit dem Jobcenter, mit Schulen, Freien Trägern, MigrantInnenorganisationen und Quartiersmanagements wahrzunehmen, sobald die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten bei die Kooperation mit der Senatsverwaltung hinreichend bekannt sind.
Den zuständigen Ausschüssen ist kontinuierlich über den Fortgang, der BVV bis zum Mai 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine breit angelegte Informationskampagne im Zusammenhang mit den geplanten Bildungsförderungsangeboten für die Kinder von Leistungsbeziehenden durchzuführen.
Ziel ist, die Kenntnisse von leistungsbeziehenden Eltern sowohl über ihre Rechte wie auch über das inhaltliche Spektrum der Bildungsförderungsangebote für ihre Kinder effektiv zu verbessern.
Das Bezirksamt wird gebeten, seine Möglichkeiten der Information von Betroffenen zum Beispiel in bezirklichen Einrichtungen oder in Kooperation mit dem Jobcenter, mit Schulen, Freien Trägern, MigrantInnenorganisationen und Quartiersmanagements wahrzunehmen, sobald die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten bei die Kooperation mit der Senatsverwaltung hinreichend bekannt sind.
Den zuständigen Ausschüssen ist kontinuierlich über den Fortgang, der BVV bis zum Mai 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.