Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 12.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 11.06.2013      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Demonstrations- und Versammlungsrecht sind demokratische Grundrechte! - Ein Appell an unseren Partnerbezirk in Istanbul  
DS/0766-01/IV  
Ö 5.2  
Demonstrations- und Versammlungsrecht sind demokratische Grundrechte! - Ein Appell an unseren Partnerbezirk in Istanbul  
DS/0766/IV  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
EA/017 - Bauvoranfrage und womögliche Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände des SEZ Friedrichshain an der Landsberger Allee  
DS/0765/IV  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Mehr Personal für die Bezirke?  
DS/0767/IV  
Ö 7.2  
Sicherung des SEZ-Geländes als Sport- und Erholungsfläche!  
DS/0779/IV  
Ö 7.3  
Volkebegehren  
DS/0786/IV  
Ö 7.4  
Freudenberg-Areal - Kompromissergebnis von Bezirksamt und Investor  
DS/0777/IV  
Ö 7.5  
E-Akte  
DS/0768/IV  
Ö 7.6  
Sportplatz auf dem Hellwegdach am Gleisdreieck II  
DS/0780/IV  
Ö 7.7  
Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an die Vermieter*innen  
DS/0769/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Bei wie vielen leistungsberechtigten Personen überweist das Jobcenter die Miete direkt an die Vermieter*innen?

 

2)      Wurde in allen oben genannten Fällen die schriftliche Einwilligung der Mieter*innen eingeholt und gab es in diesem Zusammenhang Widersprüche von leistungsberechtigen Personen?

 

3)      Wurden in allen Fällen der direkten Überweisung an Vermieter*innen, die im Sozialgesetzbuch II, § 22, Abs.7 beschriebenen Kriterien nach denen eine "zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt" sei, erfüllt?

 

Nachfragen:

 

1.)    In welchen zeitlichen Abständen überprüft das Jobcenter die Fälle, in denen eine direkte Überweisung an die Vermieter*innen erfolgt, um diese Praxis gegebenenfalls wieder zu ändern?

 

 

Beantwortung Herr Mildner-Spindler

 

Ich muss als erstes um ein Stück Verständnis bitten. Es ging in Vorbereitung auf die Zusammenbeantwortung mit einer mündlichen Anfrage, habe ich das zusammengeführt, und nun hatte sich etwas anderes ergeben in der Tagesordnung, muss ich es versuchen, wieder auseinander zu sortieren.

Das Anliegen, sowohl der beiden mündlichen Anfragen, die uns heute erreicht haben als auch der Drucksache, die in der BVV zu beraten ist, wird von uns. als Bezirksamt. von uns ganz geteilt.

In der Tat haben wir. in der Vergangenheit, wenn wir uns regelmäßig mit dem im BBU vertretenen oder organisierten Wohnungsunternehmen getroffen haben, um die Angelegenheiten rund um die Organisation KDU zu beantworten und zu erörtern, immer wieder so einer Forderung gegenüber gesehen von. Vermietern/innen oder Wohnungsunternehmen, doch. die unkomplizierte Direktüberweisung zu ermöglichen. Wir haben das sowohl als Bezirksamt als auch das Jobcenter, da sind immer Kolleginnen und Kollegen des Leistungsbereichs vertreten, zurückgewiesen, weil der Regelfall bei einem Hilfebedürftigen solle sein, dass die Leistungen an Leistungsberechtigte gezahlt werden, und nur, weil jemand aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit hilfebedürftig geworden ist, leistungsberechtigt ist, heißt es noch lange nicht, dass man ihn sozusagen seiner Geschäftsfähigkeit in irgendeiner Form in Zweifel ziehen sollte. Aber ich werde das jetzt auch vortragen, das ist alles geregelt

 

Zu Frage 1:  Sie fragen als erstes, in wie vielen Fällen passiert so eine Direktüberweisung. Die Frage habe ich an das Jobcenter schon übermittelt, als wir den Antrag letzte Woche mit der 1. Tagesordnung der BVV gekriegt haben. Das Jobcenter hat mir letzten Freitag dargestellt, dass es eine solche Erhebung nicht gibt und dass eine statistische Auswertung seitens des Jobcenters so auch nicht möglich sei. Ich muss das erstmal so zur Kenntnis nehmen und wir werden das weiter debattieren. Erzählt wird es rein mit. oder gegründet wird es mit der Organisation der Zahlungsanweisungen und das Jobcenter stellt dar, dass Drittzahlungsempfänger, und dazu zählen Hausverwaltungen, lediglich in Ihrer Gesamtheit auszuwerten sind. Drittzahlungsempfänger werden nicht differenziert und können auch andere Institutionen oder Einzelpersonen sein. Insofern ist eine differenzierte Auswertung, Überweisung von Mieten an Drittzahlungsempfänger, nicht möglich und gleichzeitig wäre es dann, und das ist für mich nachvollziehbar, auch nicht möglich zu differenzieren, aus welchen Gründen es eine Direktüberweisung gewählt wurde.

Das ist ein Problem, was wir mit dem Jobcenter erörtern müssen. Nun wird in dem Antrag dargestellt, dass es inzwischen der Regelfall sei, dass in Direktüberweisung an Vermieterinnen, an Wohnungsgesellschaften gemacht würde. Das wird seitens des Jobcenters so zurückgewiesen, ohne dass wir jetzt den statistischen Beleg dafür haben. Es wird aber gleichzeitig, und das ist für mich wiederum glaubwürdig, aus dem Arbeitsaufwand heraus schon dargestellt und. wenn uns sozusagen keine sachlichen oder keine sozialen Argumente überzeugen sollten, das Argument, das bei einer sehr hohen Zahl von Bedarfsgemeinschaften im Bezirk es ein nicht zu bewältigender Arbeitsaufwand wäre, sozusagen neben der Überweisung der Grundsicherung der weiteren Überweisung zu organisieren für die Mieten, das ist zumindest von der logischen Schlüssigkeit her eine Begründung, die nie ganz von der Hand zu weisen ist.

Ich habe darüber hinaus unseren Kollegen, der zukünftig die Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg betreuen wird, der Teamleiter im Leistungsbereich war, gefragt, ob - wenn wir das schon statistisch  nicht fest belegen können, es sozusagen gefühlt eine Entwicklung gibt, und er hat mir diese Woche nochmal bestätigt, dass sowohl aus seinen Erfahrungen heraus als auch aus seinen Nachfragen, die erstmal nicht belastbar sind, sondern wiederum eben nur eine gefühlte Wahrnehmung ist, es in den letzten Jahren keinen wirklich ausgemachten Trend gegeben hat, dass die Direktüberweisungen von Miete an Vermieterinnen und Vermieter zugenommen hätte.

 

Zu Frage 2:                Dazu muss ich Ihnen antworten, gemäß § 22, Abs. 7, SGB II, soll an die Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Eine schriftliche Einwilligung ist dann nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 22, Abs. 7, SGB II, oder auch die Voraussetzungen der gültigen AV... Berlin Punkt 91 vorliegen. Mit der AV Wohnen regelt das Land Berlin als Kommune die Organisation der Kost und der Unterkunft. Nach § 2, Abs. 7, SGB II, heißt es, soweit Arbeitslosengeld II  für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll - und soll heißt gleich ist - an die Vermieter oder andere Empfangsberechtigten gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn erstens Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen; zweitens Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen; drittens konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder sonst bedingtes Unvermögen der leistungsberechtigen Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden oder viertens, konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet. Das Land Berlin hier ist kommunaler Träger, hat unter Punkt 9.1 der gültigen AV Wohnen noch weitere Punkte ausgeführt, die eine Direktüberweisung auslösen. Das sind Mietrückstände, die bestanden oder aktuell bestehen, wenn bei Antragstellung erkennbar ist, dass Mieten nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, wenn aus dem Girokonto erkennbar ist, dass Überziehungskredite in Anspruch genommen werden, wenn oder bei Bestehen von Schuldverpflichtungen und wenn Gründe in der Persönlichkeit des Leistungsbeziehers erkennbar sind, die die eigenständige Sicherstellung von finanziellen Verpflichtungen noch nicht ermöglichen.

Sie fragen in dieser Frage auch noch, ob es zu diesen Entscheidungen Widersprüche gegeben hat. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es Widersprüche zu diesen Entscheidungen gegeben hat.

 

Zu Frage 3:                Da wir die Fälle nicht im Einzelnen kennen, müssen wir bei sachgemäßer Prüfung und Entscheidung durch das Jobcenter davon ausgehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend § 22 bzw. auch Punkt 91 der EAV handeln.

 

Zur Nachfrage: Die Überprüfung erfolgt mit Weiterbewilligung des Fortzahlungsantrages und auf Antrag des Bürgers. Es gibt keine Fristenregelung. Einzelfallbezogen soll überprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Verpflichtung einer Direktüberweisung noch vorliegen. Dazu müssten die Anhaltspunkte, die zu einer Direktüberweisung geführt haben, nunmehr entfallen sein. Ich habe im Sortieren zwischen zwei mündlichen Anfragen noch eines vergessen: In dem Fall, wo das Jobcenter sich entscheidet zu einer Direktüberweisung, sind die Leistungsberechtigten schriftlich darüber zu informieren.

 

   
    12.06.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.7 - beantwortet
   
Ö 7.8  
Baumaßnahmen am Kottbusser Tor - Stand der Dinge  
DS/0770/IV  
Ö 7.9     Einverständniserklärung - Kosten für Unterkunft und Heizung  
DS/0776/IV  
Ö 7.10     Fahrradstellplätze am neuen S-Bahnhof Warschauer Straße  
DS/0781/IV  
Ö 7.11     Aktivitäten des Bezirksamts im Bereich Stadtentwicklung und gegen Gentrifizierung  
DS/0771/IV  
Ö 7.12     Kiezstreife  
DS/0782/IV  
Ö 7.13     Linksextremistisch motivierte Straftaten in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0778/IV  
Ö 7.14     Angebotserweiterung des Gemeindedolmetscherdienstes und der Stadtteilmütterprojekte  
DS/0772/IV  
Ö 7.15     Charta der Vielfalt  
DS/0773/IV  
Ö 7.16     Wahllokale in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0784/IV  
Ö 7.17     Kontrolle des Berlin Passes beim Kauf von Sozialtickets  
Enthält Anlagen
DS/0775/IV  
Ö 7.18     180.000 Menschen weniger in Berlin. Was bedeutet das für Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0774/IV  
Ö 7.19     Einsatz von LED-Leuchten im Bezirk  
DS/0783/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Bezirkliches Vorkaufsrecht  
Enthält Anlagen
DS/0673/IV  
Ö 9.2  
Beteiligung bei Bauvorhaben: Nachbar*innen sind die Expert*innen - "Freudenberger Fachgespräche" als Modell für Bürger*innen-Beteiligung in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0713/IV  
Ö 9.3  
Prüfung der Übertragung von Aufgaben des Immobilienservice an die landeseigene Berlin Immobilien Management GmbH (BIM)
Enthält Anlagen
DS/0720/IV  
Ö 9.4  
SEZ - Vorbescheidsanfragen  
Enthält Anlagen
DS/0764/IV  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1  
Parkraumbewirtschaftung südl. Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/0257/IV  
Ö 10.2  
Zusätzlicher Schwimmunterricht für Grundschulkinder
Enthält Anlagen
DS/0383/IV  
Ö 10.3  
Nachtruhe rund um die Markthalle IX im Kreuzberger Wrangelkiez
DS/0474/IV  
Ö 11     Wahlvorlagen      
Ö 11.1     Verabschiedung Bezirksbürgermeister Dr. Schulz      
Ö 11.2  
Wahl der Bezirksbürgermeisterin  
DS/0751/IV  
Ö 11.3  
Wahl einer Bezirksstadträtin  
DS/0752/IV  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Änderung §27 der GO der BVV  
DS/0001-39/IV  
Ö 12.2  
Sportanlagenentwicklungsplan  
Enthält Anlagen
DS/0098/IV  
Ö 12.3     Benennung des Vorplatzes am Education-Center des Jüdischen Museums
Enthält Anlagen
DS/0176/IV  
Ö 12.4  
Denkmal des Monats
Enthält Anlagen
DS/0230/IV  
Ö 12.5  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289-01/IV  
Ö 12.6  
Vielfalt bei der Einschulung  
Enthält Anlagen
DS/0344/IV  
Ö 12.7  
Winterquartier sichern  
Enthält Anlagen
DS/0517-01/IV  
Ö 12.8  
Unisextoiletten
Enthält Anlagen
DS/0550/IV  
Ö 12.9  
Trollmann-Ausstellung
Enthält Anlagen
DS/0552/IV  
Ö 12.10  
Baumfällungen
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
Ö 12.11  
Kinderspielplatz Böckhstr. 25  
Enthält Anlagen
DS/0618/IV  
Ö 12.12  
Mehrweggeschirr bei Straßenfesten
Enthält Anlagen
DS/0627/IV  
Ö 12.13  
Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf die Eltern abwälzen  
DS/0628/IV  
Ö 12.14  
Senator Müller hat es vorgemacht!  
Enthält Anlagen
DS/0670/IV  
Ö 12.15  
Bürgerversammlung zum RAW-Gelände
DS/0672/IV  
Ö 12.16  
Veränderungssperre 2-32/20 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr  
Enthält Anlagen
DS/0709/IV  
Ö 12.17  
Ampel in der Andreasstraße  
DS/0710/IV  
Ö 12.18  
Bestandsnutzung und Grünfläche an der Ratiborstraße schützen  
DS/0711/IV  
Ö 12.19  
Bezahlbare Mieten bei Dachgeschossausbauten für die Hausgemeinschaft sichern  
Enthält Anlagen
DS/0712/IV  
Ö 12.20     Einwohner*innen-Anfragen protokollieren
DS/0714/IV  
Ö 12.21  
Namensfindung ist auch eine Frage für den Ausschuss Frauen, Gleichstellung und Queer
DS/0716/IV  
Ö 12.22  
Bebauungsplan 2-41 für das Grundstück Frankfurter Tor 8A, Warschauer Straße 5 - 8 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0721/IV  
Ö 12.23  
Bebauungsplan VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Beteiligung der Behörden undsonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, - das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - den Bebauungsplan VI-140e VE einschließlich Begründung, - den Entwurf der Rechtsverordnung.  
Enthält Anlagen
DS/0743/IV  
Ö 12.24  
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2014/15  
Enthält Anlagen
DS/0745/IV  
Ö 12.25  
Bushaltestelle am Moritzplatz  
Enthält Anlagen
DS/0747/IV  
Ö 12.26  
Projekt inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0748/IV  
Ö 12.27  
Vorkaufsrecht für Wohnungsbaugesellschaften  
Enthält Anlagen
DS/0749/IV  
Ö 12.28  
Ausbildungsförderprojekte von freien Trägern im Bezirk  
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Ö 12.29  
Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!  
DS/0753/IV  
Ö 12.30  
Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!  
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Kotti&Co als Modellprojekt - Endlich Lösungen für die Sozialmieter*innen in Kreuzberg!  
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Mehr sozialer Wohnungsbau auf dem "Freudenberg-Areal"  
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Ö 12.33  
Für eine bessere Anbindung der Stralauer Halbinsel an den ÖPNV  
Enthält Anlagen
DS/0756/IV  
Ö 12.34  
Sportangebote für die Flüchtlingsunterkunft Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0757/IV  
Ö 12.35  
Publikation zum Frauengefängnis Barnimstraße unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0758/IV  
Ö 12.36  
Freigabe der Mittel für den Pfad der Visionäre  
DS/0759/IV  
Ö 12.37  
Verkehrsberuhigung Thaerstraße  
Enthält Anlagen
DS/0760/IV  
Ö 12.38  
Geschossflächenplanung auf dem Freudenberg-Areal begrenzen  
DS/0761/IV  
Ö 12.39  
Lärm auf den Boule-Plätzen an der Forster Straße 36/Paul-Lincke-Ufer wirksam verhindern!  
DS/0762/IV  
Ö 12.40  
Ausbildungsplanung 2013  
Enthält Anlagen
DS/0763/IV  
Ö 12.41  
Leitbilder Quartiersmanagement (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Siedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg / Oranienstraße  
Enthält Anlagen
DS/0785/IV  
               
 
 

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